Saarbrücken Saarländer sollen ab 4. Mai Wohnungen grundsätzlich wieder verlassen dürfen

Hält die neue Regelung für „vertretbar“ – Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU).
Hält die neue Regelung für »vertretbar« – Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU).

[Aktualisiert 16.29 Uhr] Das Saarland lockert seine Corona-Regeln: Von 4. Mai an dürften die Saarländer ihre Wohnung wieder ohne triftigen Grund verlassen, kündigte Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Dienstag in Saarbrücken an. Die Kontaktbeschränkungen - wie etwa höchstens mit einer nicht im eigenen Haushalt lebenden Person unterwegs sein zu dürfen - blieben aber grundsätzlich bestehen. „Wir halten dies für eine Regelung, die im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemie vertretbar ist und weniger in die Grundrechte der Bürger eingreift“, sagte Hans.

Zudem würden für den 4. Mai weitere Lockerungen geplant, wenn sich das Infektionsgeschehen weiter positiv entwickele: „Dann scheint uns der Zeitpunkt gekommen zu sein, insbesondere Museen, Zoos, Friseure und solche Sportstätten, bei denen ein geringes Infektionsrisiko besteht, wieder zu öffnen. Auch Gottesdienste sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sein“, sagt Hans. Unter anderem hat das Bistum Trier dazu bereits ein Schutzkonzept vorlegt.

Saar-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) sagte, die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie würden wirken. „Auch die seit Montag geltende Maskenpflicht wird gut angenommen, das hilft allen.“ Dennoch werde man noch „länger Abstand halten“ und „Kontakte einschränken müssen“. Weitere Schritte zur Lockerung sollten „im Geleitzug mit anderen Bundesländern“ besprochen werden.

Am 30. April schalten sich die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu Beratungen über weitere Änderungen der bisherigen Regelungen zusammen. Rehlinger warb dafür, dass bei Öffnungen im Einzelhandel grundsätzlich „als Kriterium die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, Zugangsregeln und Abstandsregeln wichtiger sein als die Größe der Verkaufsfläche“ sollte. Seit Montag durften Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern wieder öffnen.

Hans betonte: „Es ist ein schmaler Grat, die berechtigten Interessen der Wirtschaft und die Gesundheit der Menschen gegeneinander abzuwägen.“ Es sei daher klug, „weiterhin in kleinen Schritten vorzugehen und alles zu tun, um eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern“.

„Schritt für Schritt“ will auch das Bistum Trier bei der geplanten Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten vorgehen, über die am 30. April entschieden werden soll. Sollten es grünes Licht geben, könnte die erste Sonntagsgottesdienste bereits am 3. Mai gefeiert werden, teilte das Bistum Trier mit. Laut Konzept müssen sich Gläubige vorher zur Messe anmelden und Schutzmasken tragen.

Grundsätzlich müsse in Rheinland-Pfalz ein Mindestabstand von 1,5 Metern, im Saarland von zwei Metern eingehalten werden. Chor oder Orchester seien nicht erlaubt, das Weihwasserbecken bleibe leer und bei der Austeilung der Kommunion gelten strenge Hygienevorgaben. Das Bistum Trier zählt knapp 1,4 Millionen Katholiken in Rheinland-Pfalz und im Saarland. I

Seit 21. März durften die Saarländer ihre Wohnung wegen der Corona-Pandemie nur mit einem triftigen Grund verlassen. Dazu gehören der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Auch Spaziergänge etwa in der Familie mit Abstand zu anderen sind möglich. Im März waren auch Geschäfte und Restaurants sowie Kinos, Museen, Sport- und Spielplätze geschlossen worden.

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