Koblenz Prozess wegen Betrugs mit einer Million Corona-Masken begonnen

FFP2-Masken müssen entsprechend geprüft und gekennzeichnet sein.
FFP2-Masken müssen entsprechend geprüft und gekennzeichnet sein.

Wegen mutmaßlichen Betrugs mit rund einer Million Corona-Schutzmasken steht seit Dienstag ein 26-Jähriger vor dem Landgericht Koblenz. Laut Staatsanwaltschaft Koblenz dürfte es einer der ersten derartigen Corona-Prozesse mit einer solchen Dimension in Rheinland-Pfalz sein.

Der rund 150-seitigen Anklage zufolge war der 26-Jährige im April während der ersten Corona-Welle mit zwei Komplizen am Abschluss von Kaufverträgen über die Lieferung von FFP2-Masken für mehr als drei Millionen Euro anscheinend auch an eine überregionale Supermarktkette beteiligt. Der junge Mann habe gewusst, dass die Masken den hohen FFP2-Standard nicht erfüllten – es seien nur einfache Mund-Nasen-Bedeckungen gewesen. Tatorte sollen unter anderem Sinzig im nördlichen Rheinland-Pfalz sowie Mainz gewesen sein.

Auch falsche Angaben bei Corona-Soforthilfe

FFP2-Masken schützen besser vor einer Corona-Infektion als Stoffmasken und werden etwa von Ärzten und Krankenschwestern verwendet. Beim Ausbruch der Pandemie im Frühling herrschte in Deutschland vielerorts großer Mangel an FFP2-Masken (FFP: filtering face piece, also filtrierendes Gesichtsteil). Diese filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft, bieten aber auch keinen 100-prozentigen Corona-Schutz.

Der 26-jährige Angeklagte soll sich außerdem mit falschen Angaben eine Corona-Soforthilfe von 9000 Euro erschlichen haben. Er sitzt in Untersuchungshaft. Seine beiden mutmaßlichen Komplizen sind nicht Angeklagte im selben Verfahren. Beim Prozessauftakt am Dienstag trugen die Beteiligten selbst Masken. Die 10. Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat vorerst fünf Verhandlungstage bis zum 22. Januar terminiert.

Mehr zum Thema

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x