Leipzig / Ramstein Klage gegen Bundesrepublik wegen US-Drohneneinsätzen gescheitert
Drei Jemeniten sind mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik wegen der US-Drohneneinsätze unter Nutzung des Luftwaffenstützpunkts Ramstein gescheitert. Die Richter in Leipzig lehnten am Mittwoch die Forderung der Kläger ab, dass die Bundesregierung aktiver werden müsse, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Airbase in der Pfalz durch die Amerikaner völkerrechtskonform ablaufe.
In der Vorinstanz beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatten die Kläger noch einen entsprechenden Teilerfolg erzielt. Die Jemeniten hatten 2012 bei einem US-Drohneneinsatz zwei Angehörige verloren – nach ihrer Darstellung unschuldige Zivilisten.
Voraussetzungen für Schutzpflicht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die bisherigen diplomatischen Aktivitäten der Bundesregierung ausreichen. Eine umfassende Schutzpflicht Deutschlands für die Bürger Jemens lasse sich aus dem Grundgesetz nur bei einem deutlichen, aktiven Bezug zum Bundesgebiet ableiten. Zum einen müssten völkerrechtswidrige Handlungen konkret zu erwarten sein, zum anderen müsse es dabei einen engen Bezug zum deutschen Staatsgebiet geben. Es reiche nicht aus, dass Ramstein technisch für das US-Drohnenprogramm bedeutsam sei, sondern es müssten konkrete Entscheidungen auf deutschem Boden stattfinden. (Az.: BVerwG 6 C 7.19)