Rheinland-Pfalz Impfpflicht in Heimen: Entscheidung zu Verwaltungs-Mitarbeiter gefallen

Seit März gilt die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Seit März gilt die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen.

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat einem Gesundheitsamt recht gegeben, das dem ungeimpften Hauswirtschafts-Chef eines Seniorenheims den Zutritt zu der Einrichtung verboten hat. Der Mann wollte trotz der Corona-Impfpflicht für Arbeitskräfte im Gesundheitswesen an seinen Arbeitsplatz gelassen werden, weil er keinen direkten Kontakt zu den Bewohnern hat. Außerdem versicherte er: Er teste sich täglich und trage eine FFP2-Maske. Das Gericht hat nun in einer Eilentscheidung entgegnet: Dieser Schutz ist weniger wirksam als eine Impfung. Außerdem sei die Pflicht zur Immunisierung im Gesetz für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen festgeschrieben worden, sie gelte also auch für Bedienstete im Verwaltungsbereich. Dazu komme im konkreten Fall, dass der Mann auch von zu Hause aus arbeiten könne. Ausgeschöpft sind die rechtlichen Möglichkeiten des Hauswirtschafts-Chefs nun aber noch nicht: Er kann sich mit einer Beschwerde ans Oberverwaltungsgericht wenden.

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