Verkehr Höhere Bußgelder: Das sollen Verkehrsverstöße jetzt kosten

Künftig kostet eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften mit einem Pkw um mehr als zehn km/h mindestens 50 Eu
Künftig kostet eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften mit einem Pkw um mehr als zehn km/h mindestens 50 Euro statt bisher 25 Euro.

Nach langem Ringen kann die Erhöhung der Bußgelder für zu schnelles Fahren nun in drei Wochen Ende Oktober in Kraft treten. 

Der Bundesrat billigte am Freitag die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung des Bußgeldkatalogs für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Ursprünglich geplante strengere Regeln für Fahrverbote waren zuvor aber entschärft worden.

Künftig kostet eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften mit einem Pkw um mehr als zehn km/h mindestens 50 Euro statt bisher 25 Euro. Bei einer Überschreitung um mehr als 30 km/h sind mindestens 260 Euro fällig, 100 Euro mehr als bisher.

Parken im Halte- oder Parkverbot kostet künftig bis zu 55 Euro.
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20km/h innerorts zu schnell wird 70 statt 35 Euro und 40km/h wird 260 statt 160 Euro kosten.
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Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen kostet jetzt 55 statt 35 Euro.
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Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Feuerwehrfahrzeug behindert, darf jetzt 100 Euro zahlen.
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Neu: Falschparken auf Carsharing- und Elektroautoparkplätzen kostet nun 55Euro.
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Keine Rettungsgasse bilden oder sie sogar selbst nutzen, kostet jetzt zwischen 200 und 320 Euro.
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LKW müssen innerorts nun mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Ansonsten zahlt der Fahrer 70 Euro.
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Vorschriftswidrige Nutzung von Rad- und Gehwegen kostet PKW-Nutzer nun 100 anstatt wie bisher 25 Euro.
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Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung durch Posen wird jetzt mit 100Euro Strafe geahndet.
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Parkverstöße kosten bis zu 55 Euro

Außerhalb von Ortschaften sollen für eine Überschreitung von mehr als 10 km/h 40 Euro statt 20 Euro fällig werden, bei mehr als 20 km/h Überschreitung sind es 100 Euro statt bisher 70 Euro.

Auch in anderen Bereichen wird es teuer. Einfache Parkverstöße kosten bis zu 55 Euro statt bisher 15 Euro. Wird dabei ein Geh- oder Radweg blockiert, sind es bis zu 110 Euro. Dieser Betrag kann auch beim unerlaubten Halten auf Schutzstreifen oder beim Parken in zweiter Reihe fällig werden.

Lkw müssen künftig beim Rechtsabbiegen grundsätzlich mit Schrittgeschwindigkeit fahren, um den Rad- und Fußverkehr nicht zu gefährden. Verstöße kosten 70 Euro. Das unerlaubte Nutzen oder Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld bis zu 320 Euro plus einem Monat Fahrverbot geahndet.

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