Rheinland-Pfalz Geimpfte werden von Test- und Quarantänepflichten ausgenommen

Aufkleber im Impfausweis nach einer Corona-Impfung.
Aufkleber im Impfausweis nach einer Corona-Impfung.

Vollständig geimpfte Personen in Rheinland-Pfalz, die keinerlei Symptome einer Erkältung aufweisen, werden unter bestimmten Voraussetzungen von Test- und Quarantänepflichten ausgenommen. Das hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium am Freitag bekanntgegeben.

Nach Einreise aus einem Risikogebiet, das nicht Virusvariantengebiet ist, entfällt für vollständig geimpfte Personen demnach die Testpflicht und die Quarantänepflicht. Bewohner oder Patienten von Heimen oder Krankenhäusern müssen allerdings weiter in Quarantäne gehen. Diese neue Quarantäneverordnung gilt zunächst ab dem 12. April bis zum 10. Mai 2021.

Unseren ausführlichen Bericht finden Sie hier.

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