Rheinland-Pfalz
Mehr Freiheiten für Geimpfte
Wer vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist und keine Symptome für eine Covid-19-Erkrankung hat, muss in den meisten Fällen nicht mehr in Quarantäne. Das sieht eine Anpassung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz vor. Sie sei am Freitag vom Ministerrat verabschiedet worden, teilte das Gesundheitsministerium am Nachmittag mit. Am Sonntag soll sie verkündet werden und am Montag in Kraft treten.
Was gilt für Einreisen aus Risikogebieten?
Geimpfte, die aus einem Risikogebiet einreisen, müssen demnach nicht mehr in Quarantäne. Wer allerdings in einem Virusvariantengebiet unterwegs war, muss weiterhin zehn Tage zu Hause bleiben. Deshalb gibt es auch keine Entwarnung bei einer Reise über die Grenze: Das französische Departement Moselle ist nach Angaben des Robert-Koch-Instituts noch immer als Virusvariantengebiet eingestuft.
Wo ersetzt der Impfnachweis einen aktuellen Corona-Test?
Wenn bestimmte körpernahe Dienstleistungen oder der Besuch der Außengastronomie an die Vorlage eines negativen Corona-Tests gebunden sind, sind Personen mit vollständigem Impfschutz vom Test befreit. Der Nachweis über die mindestens zwei Wochen zurückliegende Impfung muss jedoch vorgelegt werden.
Was ist, wenn Mitbewohner Corona haben?
Wer geimpft ist und als enge Kontaktperson von Personen gilt, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, muss in der Regel ebenfalls nicht mehr zu Hause bleiben. „Die Pflicht zur Absonderung von Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen gilt nicht für vollständig geimpfte und symptomlose Personen“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Ausnahmen gelten jedoch für Patienten in Krankenhäusern und Bewohner von Pflegeheimen. Auf Nachfrage sagte die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Stefanie Schneider, dass die Regelungen für Altenheimbewohner gelockert werden sollen, sobald die Zweitimpfungen in den Einrichtungen abgeschlossen sind. Dies soll bis Ende April erfolgen.
Was dürfen anerkannte Modellkommunen?
Die geplante Änderung zur 18. Coronabekämpfungsverordnung schafft auch die Voraussetzungen dafür, dass Modellkommunen mehr Lockerungen als der Rest des Landes erlauben können. In der Pfalz ist der Landkreis Bad Dürkheim als eine von sechs Modellkommunen landesweit anerkannt. Ab Montag wird dort die Luca-App eingesetzt, mit der Besucher der Außengastronomie oder von Geschäften digital einchecken können. Das ersetzt die Kontaktformulare. Steigt die 7-Tage-Inzidenz an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen über den Wert von 100, werden die Lockerungen zurückgenommen. Am Freitag hatte Bad Dürkheim eine Inzidenz von 61,8.
Was gilt ab Montag in Kindertagesstätten?
Erzieherinnen und Erzieher müssen nach den neuen Regeln grundsätzlich im Innenraum und im Außengelände Masken tragen, auch während der Arbeit mit Kindern. Die Betreuung und die pädagogische Arbeit soll in festen Gruppen erfolgen. Auch diese neuen Regeln werden am Sonntag veröffentlicht. Die Kitas bleiben grundsätzlich geöffnet. Am Donnerstag meldete das Bildungsministerium, dass von den 2600 Kindertagesstätten 16 wegen Corona geschlossen seien, 53 seien von einer Teilschließung betroffen.