Handball
Ein Vergleich: Lisa Heßler erhält 100.000 Euro von den Eulen
„High noon“ in Frankenthal. Seit eineinhalb Jahren gärte der Streit zwischen Lisa Heßler und den Eulen Ludwigshafen. Ihren früheren Arbeitgeber verließ sie auf eigenen Wunsch am Jahresende 2024. Sechs Jahre lang arbeitete sie als Geschäftsführerin beim Handball-Zweitligisten. Eine einvernehmliche Lösung ließ sich zuvor nicht finden. Deshalb folgte am Donnerstag der Prozess vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankenthal.
Der Streit endete mit einem Vergleich. „Was soll ich vorschlagen?“, fragte die Vorsitzende Richterin Ines Busch etwas ratlos. Die Eulen, vertreten durch ihren neuen Geschäftsführer Andreas Olbert, überweisen 100.000 Euro brutto als Ratenzahlung an Lisa Heßler. Auf diese Summe einigten sich die beiden Parteien, die sich nach einer einstündigen Verhandlung zurückzogen und erst getrennt, dann miteinander sprachen. Das dauerte eine halbe Stunde.
Mit dem Bauch nach oben
Bei den nachträglichen Forderungen Heßlers handelt es sich um Gehaltsnachzahlungen (30.000 Euro brutto) und Nachzahlungen aus Provisionsforderungen (70.000 Euro brutto). Die gegensätzlichen Vorstellungen lagen auf dem Tisch: Die Eulen waren gewillt, 75.000 Euro zu zahlen, das war die „Schmerzgrenze“, Lisa Heßler forderte 130.000 Euro. Zunächst sagte Eulen-Anwalt Nikolas Wienke: „Bei einem sechsstelligen Betrag liegt der Verein mit dem Bauch nach oben da.“ Der Streitwert belief sich auf 264.775,47 Euro.
Im letzten Moment wäre der Vergleich beinahe noch geplatzt. Denn Lisa Heßler beharrte darauf, dass sie als erste Rate zum 30. Juni 50.000 Euro bekommt. Die Eulen zögerten. Und dann gab es doch eine Lösung – mit der ersten Rate in Höhe von 30.000 Euro. Die Kosten für den Prozess und für die Anwälte tragen die Streitparteien selbst. Andreas Olbert, seit 1. April Geschäftsführer der Eulen, sagte: „Wir haben dem Vergleich zugestimmt, weil wir darin eine faire Lösung für beide Seiten sehen. Uns und mir ist sehr daran gelegen, so auch Ruhe in den Verein zu bekommen. Wir wollen Spitzensport mit einer jungen Mannschaft in unserer Stadt bieten, unsere Jugendarbeit forcieren und auch gesellschaftspolitisch und auf sozialem Feld die Werte der Eulen leben. Ich werde alles in meiner Kraft stehende tun, um dazu beizutragen, auch den Gesellschafterstreit vernünftig und gütlich zu beenden.“
War der Vertrag gültig?
Eine zentrale Rolle bei dem Prozess nahm der im Jahr 2019 geänderte Arbeitsvertrag Lisa Heßlers ein. Es ging darum, ob der Vertrag überhaupt rechtsgültig gewesen ist. Unterschrieben haben das Arbeitspapier nur zwei der fünf Gesellschafter, Dieter Mayer und Norbert Rühm. Heßler erhielt zwischen Januar 2022 und Dezember 2024 19 Monate lang nur 1500 statt der vereinbarten 4500 Euro brutto monatlich. Dafür bekam sie als Ausgleich Sonderzahlungen.
Die Vorsitzende Richterin Ines Busch fand das Konstrukt „merkwürdig“ und „nicht verständlich“. Busch sagte: „Das erschließt sich mir nicht.“ Lisa Heßler begründete dieses Vorgehen mit Rücksicht auf die damals anscheinend wirtschaftlich angespannte Situation des Vereins. Sie betonte, um nicht den Eindruck familiärer Mauscheleien zu erwecken, ihren Vater Rudolf Heßler nicht in Vertragsdetails eingeweiht zu haben.
Rudolf Heßler und Winfried Kaiser waren selbst bereits in Prozesse gegen die Eulen involviert, unter anderem wehrten sie sich erfolgreich gegen ein Hausverbot und warfen Dieter Mayer Verfehlungen im Gesellschaftsrecht vor. Lisa Heßler betonte, sich auf die formelle Richtigkeit des Vertrags verlassen zu haben, zumal die Vertragsverlängerung ja auch offiziell an die Medien weitergegeben wurde. „Das heißt aber nicht, dass der Vertrag wirksam war“, sagte die Richterin.
Schnell weggewischt hat sie die Forderungen wegen nicht genommenen Urlaubs. Laut Heßler hat sie als Geschäftsführerin 2022 nur zehn Tage des ihr zustehenden Urlaubs genommen, 16 Tage im Jahr 2023 und 2024 19. Da ihr Vertrag 30 Urlaubstage pro Jahr vorgesehen habe, stünden noch 45 Urlaubstage offen, was bei einem Tagessatz von 207,69 Euro einen Betrag von 9341,15 Euro plus Zinsen ergebe. Ihre Argumentation: Es sein kein Hinweis erfolgt. Diese Sichtweise ließ die Richterin nicht gelten. Als Geschäftsführerin sei Heßler Arbeitgeber und müsse sich selbst um ihren Urlaub kümmern. Heßlers Anwalt Armin Powietzka widersprach dem, laut europäischem Recht seien Geschäftsführer auch Arbeitnehmer. Strittig sei aber, wer auf den Urlaub hinzuweisen habe. Unstrittig: Laut Bundesurlaubsgesetz verfällt der Urlaub eines jeden Angestellten zum 30. März. Sie könne also nur die Urlaubstage von 2024 geltend machen.