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Worum es bei Lisa Heßlers Klage gegen die Eulen Ludwigshafen geht
Insgesamt geht es in der Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankenthal um einen Streitwert von 264.775,47 Euro. Diese „Forderung aus Dienstvertrag“ hat die frühere Geschäftsführerin der Eulen Ludwigshafen, Lisa Heßler, durch ihren Anwalt, den Heidelberger Arbeitsrechtler Arnim Powietzka, einreichen lassen. Auf der Gegenseite wird Eulen-Anwalt Nikolas Wienke versuchen, die Forderungen zu widerlegen.
Im Kern handelt es sich um drei Punkte, aus denen Heßler Forderungen aus ihrer Geschäftsführertätigkeit ableitet, die sie im Dezember 2024 selbst beendet hatte: um nicht genommenen Urlaub, um ausstehende Gehaltszahlungen und um Provisionen und Tantiemen aus Sponsorenverträgen und Umsatzbeteiligungen.
45 Urlaubstage nicht genommen
Der geringste Teilbetrag der Forderungen sind jene aus nicht genommenem Urlaub. Laut Heßler hat sie 2022 nur zehn Tage des ihr zustehenden Urlaubs genommen, im Jahr 2023 16 Tage und 2024 deren 19. Da ihr Vertrag 30 Urlaubstage pro Jahr vorgesehen habe, stünden noch 45 Urlaubstage offen, was bei einem Tagessatz von 207,69 Euro einen Gesamtbetrag von 9341,15 Euro plus Zinsen ergebe.
Heßler und ihr Anwalt argumentieren, die Eulen als Arbeitgeber hätten es versäumt, Heßler auf ihren Urlaubsanspruch hinzuweisen. Daher müssten die Tage nun nachträglich bezahlt werden. Die Eulen halten dagegen, dass Heßler als Geschäftsführerin keine normale Arbeitnehmerin gewesen und dass sie in ihrer Funktion selbst für ihre Urlaubstage verantwortlich gewesen sei. Sie habe auch sonst ihren Urlaub selbst geplant und nicht den Gesellschaftern zur Genehmigung vorlegen müssen.
Gehalt reduziert – wegen Einmalzahlungen?
57.000 Euro plus Zinsen fordert Heßler aus ausstehenden Gehaltszahlungen. Zwischen Januar 2022 und Dezember 2024 seien ihr in 19 Monaten nur 1500 statt der vereinbarten 4500 Euro brutto monatlich ausbezahlt worden. Und trotz früherer Zusage, diese Differenz nachzubezahlen, hätten die Eulen dies später mit der Begründung abgelehnt, es gebe keine Zahlungsdifferenz. Laut Eulen hatte Heßler aber schon ab Oktober 2020 einvernehmlich ein reduziertes Gehalt bezogen; dies sei aber schon vorab durch Einmalzahlungen kompensiert worden, die sie selbst veranlasst habe – beispielsweise bei Eingang von Corona-Hilfen oder Sponsorengeldern.
Beteiligung bei Umsatzsteigerungen
Richtig diffizil wird das Thema Tantiemen und Provisionen. Zum einen beruft sich Heßler auf eine Umsatzbeteiligung, die ihr durch ihren Vertrag zugesichert worden sei. Demnach stünden ihr drei Prozent der Steigerung zu, wenn sich der Jahresumsatz erhöht habe. Der Etat der Eulen habe sich zwischen dem Geschäftsjahr 2020/21 und 2024/25 von 1,78 über 1,72, 1,93 und 1,867 auf 2,05 Millionen entwickelt. Aus den beiden Geschäftsjahren mit Etatsteigerungen stünden ihr insgesamt 11.591,89 Euro Tantieme zu.
Zum anderen stünden ihr Provisionen aus Sponsorenverträgen zu, die sie in dieser Zeit abgeschlossen habe. Dazu zählt sie auch Verträge, die sich aufgrund ihrer Mitwirkung zum Teil auch automatisch verlängert hätten, sowie Verträge, die sie vermittelt habe, die aber erst nach ihrem Ausscheiden wirksam geworden seien. Laut einer eigenen Liste kommt sie auf eine Summe von 261.837,43 Euro, von der ihr 75.000 Euro ausgezahlt worden seien. Verbleiben 186.837,43 Euro, die sie nun von den Eulen haben will.
Selbst geführte Liste nicht mehr greifbar
Diese Beträge habe sie während ihrer Geschäftsführertätigkeit „mit Rücksicht auf die finanzielle Situation der Gesellschaft“ nicht eingefordert; doch sie sei der Meinung, dass die wirtschaftliche Situation es bei ihrem Ausscheiden möglich gemacht hätte, ihr alles zu bezahlen. Nach Informationen dieser Zeitung hat es für diese Beträge in den Jahren 2022 bis 2024 aber keine Rückstellungen in der Bilanz gegeben, die solche Forderungen abgedeckt hätten.
In der 30-seitigen Klageschrift plus viele Seiten Anwaltskorrespondenz fordert Heßler hier zunächst eine Offenlage aller Sponsorenverträge aus der nämlichen Zeit, um die Ansprüche genau zu beziffern. Die selbst geführte Liste, aus der sie die Summe von 261.000 Euro abgeleitet hat, habe sie nicht mehr.
Mehrere vergebliche Vergleichsversuche
Der 13-seitigen Klageerwiderung der Eulen ist zu entnehmen, dass es im Jahr 2025 mehrfach Versuche gegeben habe, sich mit Heßler zu vergleichen. Zunächst hatten die Eulen 58.683,21 Euro ins Gespräch gebracht, später seien 75.000 Euro angeboten worden. Das habe Heßler abgelehnt und selbst 130.000 Euro samt Übernahme aller Anwaltskosten durch die Eulen vorgeschlagen. Das hätten die Eulen abgelehnt.
Knackpunkt der Verhandlung wird werden, welcher Arbeitsvertrag überhaupt zu Grund gelegt wird. Denn Heßler beruft sich auf eine Vertragsänderung von Ende 2019, die ihr diese Provisionen und Tantiemen zugesteht. Die Eulen jedoch betonen, dieser Vertrag sei nie rechtsgültig zustande gekommen, weil er nur von zwei der fünf Gesellschafter unterzeichnet worden sei.