Rheinland-Pfalz Einzelhandel darf ab Montag öffnen – körpernahe Dienstleistungen erlaubt

Malu Dreyer (SPD).
Malu Dreyer (SPD).

[Aktualisiert 18.10 Uhr] Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat am Freitagnachmittag auf einer kurzfristig angekündigten Pressekonferenz in Mainz Lockerungen des Lockdowns im Einzelhandel angekündigt. Ab kommenden Montag werde der Einzelhandel laut Dreyer unter folgenden Bedingungen für Kunden geöffnet: Bei einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmeter werde ein Kunde pro zehn Quadratmeter erlaubt. Für größere Geschäfte gelten 20 Quadratmeter pro Kunde. Für eine Fläche ab 2000 Quadratmetern sei ein Kunde je 40 Quadratmeter erlaubt. Dreyer verwies darauf, dass die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz landesweit den siebten Tag in Folge landesweit unter dem Wert von 50 liege. In Landkreisen mit einem Wert über 100 sollen die Lockerungen im Handel nicht eingeführt werden.

Wer aus einem Virus-Mutationsgebiet nach Rheinland-Pfalz einreist, muss für 14 Tage in Quarantäne bleiben. Die Möglichkeit, sich durch einen negativen Test nach fünf Tagen frühzeitig aus der Quarantäne begeben zu können, soll es für Einreisende aus Mutationsgebieten nicht geben.

Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz müssten sich laut Dreyer darauf einstellen, dass die Regeln bei einer hohen Inzidenz wieder strenger werden können. Das bedeute im Fall des Einzelhandels Termin-Shopping: Ein Kunde je 40 Quadratmeter mit Termin-Buchung und Kontakterfassung. Wenn es an drei Tagen am Stück dann wieder eine Inzidenz über 50 gebe, werde am vierten Tag für die betroffenen Regionen entsprechend über die Rücknahme der Lockerungen entschieden.

Kosmetikbehandlungen wieder erlaubt

Künftig dürfen sich zwei Haushalte bis maximal fünf Personen wieder treffen. Kinder bis 14 Jahren bleiben dabei außer betracht. Nicht zusammen lebende Paare werden auch als ein Haushalt gesehen.

Kosmetische Behandlungen und Dienstleistungen mit körpernahen Behandlungen im medizinischen und nicht-medizinischen Bereich werden laut Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) ebenfalls wieder erlaubt sein, unter bestimmten Hygieneregeln. Darunter fallen unter anderem auch Nagel- und Kosmetik-Studios, Massage-Salons, Tattoo- und Piercing-Studios. Unter anderem gelte hier die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken und der Kontakterfassung. Dort wo keine Masken aufgrund der Art der Behandlung getragen werden können – etwa bei der Rasur oder Kosmetikbehandlungen im Gesicht – müsse ein tagesaktuelles Schnelltest-Ergebnis vorliegen oder müsse der Kunde vor Ort vor der Behandlung getestet werden.

Dreyer: Außengastro ab 22. März möglich

Im Bereich des Sports soll kontaktfreies Training im Freien im Amateur- und Freizeitsport wieder erlaubt werden: Bei Erwachsenen zu maximal zehn Personen, bei Kindern bis zu 20 Personen bis einschließlich 14 Jahre.

Der Proben- und Laien-Betrieb in der Kultur soll im Freien wieder ermöglicht werden. Auch hier dürfen nur maximal zwei Haushalte und maximal fünf Personen zusammen proben. Der Auftrittsbetrieb bleibt untersagt.

Museen, Galerien und Gedenkstätten sollen unter Einhaltung entsprechender Hygieneregeln ebenfalls öffnen dürfen.

427 Schnelltest-Stellen

Auf Nachfrage von Journalisten auf der Pressekonferenz zum Thema Gastronomie sagte Dreyer, man halte sich hier an die bei der Ministerpräsidentenkonferenz getroffenen Plänen. Demnach werde die Außengastro frühestens ab dem 22. März öffnen dürfen (Hinweis: Dreyer hat sich hier im Laufe der Pressekonferenz korrigiert und zunächst fälschlicherweise den 5. April genannt).

Das Land hat den Plan Schnelltest-Stellen zu errichten. Laut Dreyer haben sich bisher 427 dieser Schnelltest-Stellen gemeldet. Dafür haben sich etwa 3700 Helferinnen und Helfer auf freiwilliger und beruflicher Basis zur Unterstützung gemeldet. Sechs Millionen Testkits seien bereits vertraglich zugesichert.

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