Ermittlungen Bundestag hebt Immunität des Karlsruher Abgeordneten Fischer auf

Das Bundeskriminalamt durchsuchte auch das Abgeordnetenbüro im Bundestag von Axel Fischer.
Das Bundeskriminalamt durchsuchte auch das Abgeordnetenbüro im Bundestag von Axel Fischer.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität des CDU-Abgeordneten Axel Fischer aufgehoben. Er erteilte damit die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Ausgangspunkt war ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft München. Diese teilte auf Anfrage mit, sie ermittele wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern.

Der Name Fischer stand – wie in solchen Fällen üblich – nicht in der Mitteilung. In ihr verwies die Generalstaatsanwaltschaft ausdrücklich auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung. Das Büro des Karlsruher Abgeordneten kommentierte den Vorgang nicht.

Den Angaben zufolge durchsuchte das Bundeskriminalamt sechs Objekte in Baden-Württemberg und Berlin, darunter das Abgeordnetenbüro im Bundestag, Wohnungen und Geschäftsräume. Vorausgegangen seien umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen, die sich gegen ehemalige und aktive Mitglieder des Bundestages richteten, die der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) angehört hätten. „Ihnen wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen 2008 bis 2016 unter anderem Gelder aus Aserbaidschan über britische Briefkastengesellschaften mit baltischen Konten erhalten zu haben“, hieß es in der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft. „Damit verbunden war die Aufforderung, bei Anträgen und Abstimmungen zu verschiedenen Resolutionen sowie bei der Besetzung von Funktionen und Kommissionen des Europarates Einfluss im Sinne von Delegierten des Staates Aserbaidschan zu nehmen.“

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