Neuer Bußgeldkatalog Ab Dienstag: Härtere Strafen für Raser und Falschparker
Raser und Falschparker müssen vom 9. November an tiefer in die Tasche greifen. Wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage mitteilte, sollen die Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung an diesem Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann drei Wochen später in Kraft treten. Am Montag hatte es noch geheißen, dass die neuen Regeln vom 10. November an gelten. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt 35 bald 70 Euro. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen außerdem besser geschützt werden.
Höhere Geldstrafen gibt es künftig auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dagegen sollen Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren unverändert bleiben.


