Rheinland-Pfalz Ab 1. März: Gartencenter und Zoos im Freien öffnen, Shoppen auf Termin möglich

Ab 1. März möglich: Blumen und Pflanzen kaufen im Freigelände von Gartencentern und Blumengeschäften.
Ab 1. März möglich: Blumen und Pflanzen kaufen im Freigelände von Gartencentern und Blumengeschäften.

Ab 1. März gibt es neben der Öffnung der Friseurgeschäfte weitere kleine Lockerungen im Einzelhandel: Blumengeschäfte und Gartencenter dürfen ihren Außenbereich zum Verkauf öffnen. Und Termin-Shopping ist möglich: Der Einzelhandel darf nach Terminvereinbarung eine Person oder einen Hausstand ins Geschäft lassen. Darüber hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstagmittag informiert. Zu Details, etwa wie viele Köpfe ein Hausstand maximal umfassen darf, gab es von der Staatskanzlei auf Nachfrage keine Informationen. Ebenso unklar ist bislang, ob diese Regelung auch für Kaufhäuser gilt. Das Termin-Shopping sei zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte und Brautmodenläden eine Perspektive, so Dreyer. Bei den Einzelterminen gelte die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Würden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so sei ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Anfang der jeweiligen Termine freizuhalten, um zu lüften. Die neue Corona-Verordnung soll am Freitag beschlossen werden und vorsaussichtlich 14 Tage gelten. Änderungen nach der Bund-Länder-Schalte am 3. März könnten folgen.

Gaststätten dürfen noch nicht öffnen

Einer Öffnung der Gastronomie erteilte Dreyer am Dienstag eine Absage. Darüber werde jedoch auf eine Bundesebene beraten und dort eine einheitliche Lösung gefunden. Wegen der wieder leicht steigenden Infektionszahlen gibt es laut Dreyer vorerst keine weiteren Lockerungen. Ab 1. März können demnach auch Zoos und Tierparks ihre Außengehege für Besucher öffnen – reservieren muss man im Voraus. Fahrschulen dürfen dann auch in Rheinland-Pfalz wieder praktischen Unterricht, wie in den umliegenden Bundesländern bereits zulässig, anbieten. Es gilt die Maskenpflicht.

Einzelunterricht in Musikschulen

Musikschulen dürfen – mit Maske und Abstand – wieder Einzelunterricht anbieten. Gesangsunterricht und Unterricht mit Blasinstrumenten bleiben untersagt.

 

 

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