Neustadt Zur Sache: Juristische Prüfung

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Die FWG hat ihren Eilantrag auf juristische Prüfung des Bebauungsplans „Industriegebiet Lachener Straße“ ergänzt. Wie berichtet, liegt der FWG eine rechtliche Beurteilung vor, nach der dieser Bebauungsplan ungültig sein könnte. Knackpunkt sei die unzulässige Wohnnutzung in einem Industriegebiet. Viele Parzellen seien in Realteilung mit reinen Wohnhäusern bebaut, wodurch faktisch ein Mischgebiet beziehungsweise maximal ein Gewerbegebiet (wie in Carl-Benz- oder Robert-Bosch-Straße) vorliege. Die Wohnnutzung überwiege gegenüber der industriellen Nutzung, auch in Bezug auf inzwischen aufgegebene Betriebe. Das beweise, dass der Bebauungsplan funktionslos sei. Zudem gebe es laut TA Lärm für Gewerbe- und Industriegebiete gewisse Lärmkontingente. Diese seien hier schon komplett „ausgereizt“. Es müsse geprüft werden, ob es überhaupt möglich sei, durch die Ansiedlung eines weiteren Industrieunternehmens die damit verbundene höhere Lärmentwicklung zu integrieren. Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssten Bauvorhaben in Gewerbe- und Industriegebieten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz hinsichtlich ihrer Nutzungen bestimmt sein. Das sei beim Hillwood-Projekt noch unbestimmt. „Wie konnte vor diesem Hintergrund überhaupt eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden?“, fragt die FWG.

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