Neustadt Zur Sache: Der historische Hintergrund

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Spaß und Unterhaltung bietet alljährlich die Übergabe eines Geißbocks von der Stadt Lambrecht an die Stadt Deidesheim. Es ist aber auch die Erhaltung von Brauchtum, denn das Geschehen hat einen historischen Hintergrund. In früheren Jahrhunderten hatten viele Menschen Nutztiere wie Kühe, Schafe und Ziegen. In der Stadt Lambrecht gab es aber keine Weidemöglichkeiten für das Vieh. Auch besaß die arme Stadt keinen Wald, in dem die Lambrechter Holz zum heizen sammeln konnten. Direkt an Lambrecht grenzt der Deidesheimer Hinterwald, in dem früher auch Wiesen waren. Die Deidesheimer erlaubten den Lambrechtern in ihrem Hinterwald Holz zu sammeln und auf den dortigen Wiesen das Vieh weiden zu lassen. Dafür wollte Deidesheim aber eine Gegenleistung. Alljährlich am „Dienstag nach der Pfingst“ mussten die Lambrechter einen Geißbock als Tribut nach Deidesheim liefern. In Urkunden aus den Jahren 1404 und 1534 ist das Weiderecht und die Ablieferung eines Tributbocks festgehalten. Festgelegt ist auch, dass der Bock „bien cornu et bien capable“ sein muss, das heißt gut gebeutelt und gehörnt. Der Lambrechter, der zuletzt die Bürgerrechte erhalten hatte, musste den Tributbock durch den Wald nach Deidesheim bringen. Nachdem die Bürgerrechte nicht mehr verliehen wurden, fiel diese Aufgabe an den Lambrechter, der zuletzt geheiratet hatte und später an das zuletzt getraute Paar. Im 19. Jahrhundert weigerte sich Lambrecht zeitweise seiner Verpflichtung nachzukommen und in anderen Jahren waren die Deidesheimer mit dem gelieferten Tributbock nicht zufrieden. Das führte natürlich zu Streitereien. Damals gehörte die Pfalz zu Frankreich und 1808 musste sich sogar Kaiser Napoleon mit den Bock-Streitigkeiten seiner pfälzischen Untertanen befassen. Er erließ ein Dekret, in dem er anordnete, dass das Lambrechter Vieh weiter im Deidesheimer Hinterwald weiden darf und die Lambrechter ihrer Verpflichtung einen Tributbock abzuliefern, nachkommen müssen. In dem Dekret wurde aus dem Lateinischen „bene cornutus et bene capabilis“ das Französische „bien cornu et bien capable“. Diese Vorgabe gilt heute noch.

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