Neustadt Zur Sache: Altersfestellung in Neustadt

Vom Neustadter Jugendamt werden aktuell 38 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut. Zehn von ihnen sind in Pflege – entweder in einer Gastfamilie oder bei Verwandten –, zwölf sind in einer stationären Einrichtung untergebracht, fünf leben in einer Wohngemeinschaft und elf sind als junge Volljährige im sogenannten selbstständigen Prozess, der von der Jugendhilfe unterstützt wird. Dazu arbeitet auch das Neustadter Jugendamt mit freien Trägern zusammen, unter anderem mit der Kinder- und Jugendhilfe „Mio“ (Maikammer). Seit 2015 gab es acht Fälle (fünf in 2015, drei im vergangenen Jahr), in denen die Betroffenen ohne Dokumente nach Neustadt gekommen waren und das Jugendamt deren Alter feststellen musste. Das geschah durch Inaugenscheinnahme und Gespräche. In jedem Fall handelte es sich laut Jugendamt wirklich um Jugendliche oder junge Erwachsene von maximal 21 Jahren. Kommen junge Flüchtlinge mit Dokumenten, wird das Alter anhand der Papiere und eines Gespräch überprüft. Wurde das Alter bereits von einer anderen Behörde festgestellt, muss nicht erneut kontrolliert werden, es sei denn, das Jugendamt hätte Zweifel. Seit Herbst arbeitet das Neustadter Jugendamt mit dem Jugendamt in Trier bei der Altersbestimmung zusammen. Dieses übernimmt als Schwerpunktjugendamt diese Aufgabe. Dem Neustadter Jugendamt zufolge war das bisher einmal 2017 der Fall, in diesem Jahr sei Neustadt noch kein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling zugewiesen worden. Derzeit wird gemäß mündlicher Übereinkunft zusammengearbeitet, da die Zweckvereinbarung formal noch nicht in Kraft ist.
