Neustadt Neustadt: Wirbel um Alter von Flüchtlingen

38 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden derzeit vom Jugendamt Neustadt betreut, hier ein Symbolbild.
38 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden derzeit vom Jugendamt Neustadt betreut, hier ein Symbolbild.

Sind alle vom Neustadter Jugendamt betreuten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wirklich in einem jugendlichen Alter?

Der Tod eines 15-jährigen Mädchens in Kandel durch die Hand eines jungen Flüchtlings aus Afghanistan prägte auch die Neujahrsrede von Oberbürgermeister Marc Weigel. Am 27. Dezember hatte der als 15-jährig eingestufte Junge seine Ex-Freundin niedergestochen, die Staatsanwaltschaft Landau geht von einem Mord aus. In der Folge war eine öffentliche Debatte über das tatsächliche Alter des Tatverdächtigen entbrannt sowie darüber, wie in Rheinland-Pfalz das Alter unbegleiteter junger Flüchtlinge festgestellt werden muss – durch Inaugenscheinnahme und Gespräch oder durch eine zusätzliche medizinische Untersuchung. Damit müsste ein Betroffener, konkret sein Vormund beim Jugendamt, aber einverstanden sein. Auch diese Frage wird kontrovers diskutiert. In seiner Rede hatte Weigel angekündigt, verwaltungsintern mögliche „Sicherheitslücken“ thematisieren zu wollen, auch durch die systematische Überprüfung aller Geflüchteten, bei denen Identität und Herkunft nicht sicher nachgewiesen sei. Damit hatte die Neustadter Ausländerbehörde bei erwachsenen Flüchtlingen schon im Frühjahr 2017 begonnen (wir berichteten). Im Fall unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge war dafür bislang das Neustadter Jugendamt zuständig. Im Oktober 2017 aber hat der Stadtrat einer Zweckvereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Trier zugestimmt. Als eines von drei Schwerpunktjugendämtern im Land (neben Kusel und Ingelheim) dient es als Clearingstelle und ermittelt auch das Alter von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen. Ebenso handhaben es beispielsweise die Jugendämter der Stadtverwaltungen Landau und Speyer sowie der Kreisverwaltungen Germersheim, Südliche Weinstraße und Bad Dürkheim. In Neustadt werden derzeit 38 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom Jugendamt betreut. Dazu arbeitet es mit freien Trägern zusammen, auch mit der Kinder- und Jugendhilfe „Mio“ (Maikammer). In deren Neustadter Wohngemeinschaft hatte jener junge Flüchtling gelebt, der nun wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft ist – zuständig für ihn ist allerdings das Jugendamt der Kreisverwaltung Germersheim. Die Zusammenarbeit mit „Mio“ aufzukündigen, dafür sehen Sozialdezernent Ingo Röthlingshöfer und Fachbereichsleiterin Marion Walz keinen Anlass: „Mio“ sei kompetent, offen, kommunikativ und genieße viel Wertschätzung, sagt Röthlingshöfer. Eine Beziehungstat wie jene in Kandel vorherzusehen, sei indes kaum möglich: „Sie kündigt sich selten an“, so Walz. Wie alle Jugendämter in Rheinland-Pfalz, muss auch Neustadt eine Anfrage des Integrationsministeriums beantworten. Dieses will wissen, wie es bislang mit der Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gelaufen ist. Walz kann von acht Fällen seit 2015 berichten, in denen das Alter bestimmt werden musste, wobei es sich stets um junge Menschen gehandelt habe. Dass eine eingehende Inaugenscheinnahme samt Gespräch dafür ausreichend ist, daran haben Walz und Röthlingshöfer keinen Zweifel: Sie verweisen zum einen auf erfahrene Mitarbeiter und zum anderen darauf, dass das auch in klassischen Bereichen wie Schule und Kindertagesstätte gängige Praxis sei. Zweifel daran, ob das ausreicht, äußerte unter anderem die Staatsanwaltschaft Landau: Da bislang keine hinreichend gesicherten Erkenntnisse zum tatsächlichen Alter des im Fall Kandel Beschuldigten vorlägen, will sie ein medizinisches Gutachten zur Bestimmung seines Alters in Auftrag geben. Ob generell das Alter junger Flüchtlinge tatsächlich gegen den Willen ihres Vormunds medizinisch überprüft werden kann, bezweifelt der Sozialdezernent. Wäre ein solcher körperlicher Eingriff möglich, würde es im Gesetz stehen. Zudem sei es ureigentliche Aufgabe des Vormunds, „optimaler Interessenvertreter des Jugendlichen zu sein“. Nach der Bluttat von Kandel wurde zudem diskutiert, wie viele Vormundschaften pro Jugendamtsmitarbeiter zumutbar sind. Rein rechtlich können es 50 sein. In Neustadt, so Walz, beträgt die Anzahl 20 bis 22. Dazu zählten dann aber auch sogenannte Beistandschaften – Unterstützung vom Jugendamt für Eltern –, die sich in der Regel auf Verwaltungsarbeit beschränkten. Mögliche offene Fragen will Oberbürgermeister Weigel nun klären: Dazu sei ein Termin mit Mitarbeitern des Jugendamts und der Ausländerbehörde angesetzt worden, erklärt er. Seine Rede will er als politische Aussage verstanden wissen: Wichtig sei zu signalisieren, dass die Stadtverwaltung alle möglichen Zweifel bei diesem Thema ausräumen wolle.

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