Wochenspiegel RHEINPFALZ Plus Artikel Wenn die Strafjustiz nicht zu Potte kommt

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Im Fall des Neustadter Müllskandals dürfte das Rechtsempfinden empfindlich gestört sein.

Im Dezember 2013 endete vor dem Landgericht Kaiserslautern ein Verfahren wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Ausbau der Air Base Ramstein. Bis dahin waren seit dem Anfangsverdacht zehn Jahre vergangen. Zehn Jahre, in denen die 15 Beschuldigten, darunter Mitarbeiter des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung, mit dem Vorwurf leben mussten, Wohltaten angenommen zu haben. Mit allen Konsequenzen, darunter in zwei Fällen das berufliche Aus. Am Ende gab es Freisprüche und nur eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Ganz so arg ist es den Beschuldigten im Neustadter Müllskandal nicht ergangen. Auch der frühere Betriebsleiter von Gerst Recycling soll in seiner Branche wieder gut Fuß gefasst haben, nachdem sich Gerst und er getrennt hatten. Jener Betriebsleiter also, der alle Schuld für den illegal auf der Altdeponie entsorgten Abfall auf sich genommen hatte, als der Umweltfrevel Mitte 2017 ans Licht gekommen war und die Struktur- und Genehmigungsdirektion ihre erste Anzeige gegen unbekannt erstattete.

Ereignisse überschlagen sich

Im Gegensatz zum strafrechtlichen Workflow bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal und später beim Amtsgericht Neustadt ist in den Folgejahren zwischen Stadt und Gerst viel passiert. Manchmal schien es sogar, als würden sich die Ereignisse überschlagen. Kündigung des Pachtvertrags für das Abfallwirtschaftszentrum und in der Folge eine Räumungsklage, juristischer Streit um die Frage, wer denn Betreiber sei, öffentliche Schlagabtausche wegen Vertrauensverlusts, Schuldzuweisungen und vor allem übers Geld.

Es gab Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt. Wegen des öffentlichen Interesses inmitten der Pandemie wurde der Gerichtssaal sogar in den Saalbau verlegt. Als das Oberlandesgericht Zweibrücken als zweite Instanz bei der Räumungsklage gefragt war, wurde ebenso anstandslos verhandelt, trotz Corona.

Sogar Stadt und Gerst schneller

Allein die strafrechtliche Aufarbeitung ließ auf sich warten. Sogar Stadt und Gerst kamen schneller zu einem einvernehmlichen Ende. Dreieinhalb Jahre bis zur Anklageerhebung Ende 2020, dann noch mal 26 Monate, bis gestern verhandelt wurde. Bei aller Überlastung der Ermittlungsbehörden und Gerichte und trotz Corona erscheint das unverhältnismäßig lang und gereichte nicht nur den Angeklagten, sondern allen Beteiligten zum Nachteil.

Dass die Angeklagten jetzt davon profitieren, am Ende an eine Richterin geraten zu sein, die vor allem ein Interesse daran gehabt zu haben scheint, gar nicht erst ins Verfahren einzusteigen, mag für sie eine Entschädigung sein. Für andere, wie Stadt und Eigenbetrieb Stadtentsorgung, dürfte die Einstellung des Verfahrens gegen den Ex-Betriebsleiter gegen eine Geldauflage von 7500 Euro ein Schlag ins Gesicht, dürfte ihr Rechtsempfinden empfindlich gestört sein. Die Einstellung des Verfahrens mag also rechtlich zulässig sein. Befriedigend ist sie ganz sicher nicht.

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