VG Maikammer Tod einer Siebenjährigen: Jugendamt kann nichts zur Untersuchung sagen
Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Mutter eines im Februar 2024 gestorbenen Kindes hat sich das Jugendamt des Kreises Südliche Weinstraße zu Wort gemeldet. Die schwerstpflegebedürftige Siebenjährige lebte mit ihrer Familie in einem Ort der Verbandsgemeinde Maikammer. Die Staatsanwaltschaft Landau hatte am Montag bekanntgegeben, dass das Kind wohl nach einem epileptischen Anfall gestorben ist, also kein Fremdverschulden vorlag. Die Behörde erhob dennoch Anklage gegen die Mutter wegen Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht. Die Ermittler werfen der Frau vor, nicht für eine ausreichende Ernährung des Kindes gesorgt zu haben. Das Mädchen sei stark untergewichtig gewesen. Ob die Anklage zugelassen wird, muss das Amtsgericht Landau entscheiden.
Kurz vor dem Tod des Kindes ließ das Jugendamt des Kreises die Siebenjährige nach einem Hinweis ärztlich untersuchen. Dabei wurde den Angaben zufolge keine Gefährdung des Mädchens festgestellt. Nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Montag wollte die RHEINPFALZ vom Kreis wissen, ob das Untergewicht des Kindes bei dieser Untersuchung nicht hätte auffallen müssen. Die Kreisverwaltung teilte dazu am Mittwoch mit, dass das Jugendamt selbst keine medizinischen Untersuchungen durchführe, sondern auf die Expertise entsprechender Ärztinnen und Ärzte zurückgreife. Das Jugendamt könne Untersuchungen anregen oder sogar fordern. „Wir begleiten Kinder oder Familien in manchen Fällen auch zu solchen Untersuchungen. Wir führen sie aber nicht selbst durch und können daher auch nicht fundiert beurteilen, ob und was bei einer solchen Untersuchung hätte auffallen müssen.“
Das Jugendamt hatte die Familie zuvor „wegen diverser familiärer Probleme“ über längere Zeit betreut. Das sei nicht mehr der Fall, weil die Familie weggezogen sei, hieß es nun.