VG Maikammer
Kind stirbt: Staatsanwaltschaft klagt Mutter an
Am 7. Februar 2024 eilt ein Notarzt zu einer Familie in der Verbandsgemeinde Maikammer. Die Mutter hatte den Notruf wegen ihrer siebenjährigen Tochter gewählt. Doch vor Ort kann der Mediziner nur noch den Tod des Mädchens feststellen. Das Kind war schwerstbehindert, litt unter anderem an Epilepsie und war bettlägerig. Die Ursache für den Tod blieb seinerzeit offen, doch der Pflege- und Ernährungszustand des Mädchens fiel den Ermittlern negativ auf. Daher ordnete die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an, um die Todesursache zu klären.
Doch diese erbrachte kein eindeutiges Ergebnis. Daher gab die Staatsanwaltschaft weitere rechtsmedizinische Untersuchungen und ein medizinisches Gutachten in Auftrag – „zur Klärung der Todesursache und der Frage, ob das schwerstpflegebedürftige Mädchen angemessen versorgt wurde“, teilte die Behörde seinerzeit mit. Es sei auch möglich, dass die schwere Erkrankung zum Tod geführt habe. Diese Untersuchungen würde eine ganze Weile andauern, hieß es.
Der Fall ist nicht so einfach
Mittlerweile liegen die Ergebnisse vor, die die Staatsanwaltschaft dazu veranlasst haben, Anklage gegen die Mutter der Siebenjährigen wegen Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht zu erheben. Das hat die Behörde am Montag mitgeteilt. Ob sich die Frau tatsächlich vor Gericht verantworten muss, hat nun das Amtsgericht Landau zu entscheiden, das über die Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens befindet. Denn der Fall ist offenbar nicht so einfach, wie aus der von Oberstaatsanwältin Anne Herrmann verschickten Pressemitteilung hervorgeht.
Demnach gehen die Ermittler „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ davon aus, dass das Kind nach einem epileptischen Anfall gestorben ist. Dieser wurde von der Mutter nicht bemerkt, weil sie zu diesem Zeitpunkt schlief. „Es hat sich kein hinreichender Verdacht für ein Fremdverschulden an dem Tod des Kindes ergeben“, so die Staatsanwaltschaft. Auch gebe es keine Hinweise auf eine unzureichende antiepileptische medikamentöse Einstellung oder darauf, dass dem Kind die vom Arzt verordneten Medikamente zur Behandlung der Epilepsie nicht verabreicht wurden.
Babybrei statt Spezialnahrung
Dass der Mutter dennoch der Prozess gemacht werden soll, begründet die Staatsanwaltschaft damit, dass das verstorbene Mädchen stark untergewichtig gewesen sei. Der Mutter wird in der Anklage zur Last gelegt, ihr Kind, das über eine Magensonde ernährt werden musste, nicht ausreichend versorgt zu haben. Das Mädchen war demnach auf eine hochkalorische Sondennahrung angewiesen. Doch laut Staatsanwaltschaft erhielt das Kind diese spezielle Nahrung nicht, sondern wurde „nur mit einem selbst hergestellten Babybrei über die Sonde ernährt“. Auch als für die Frau erkennbar gewesen sei, „dass das Mädchen zunehmend an Gewicht verlor und stark abmagerte, soll sie weder die Ernährung umgestellt, noch einen Arzt aufgesucht haben“.
Zwar komme das eingeholte medizinische Gutachten zu dem Ergebnis, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden könne, dass die Unterernährung zum tödlichen Ausgang des epileptischen Anfalls beigetragen habe. Jedoch gehen die Ermittler auf der Grundlage der Ausführungen des Sachverständigen davon aus, „dass die unzureichende Versorgung zu einer starken Auszehrung und mithin zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesundheit des Kindes führte“.
Familie beim Jugendamt bekannt
Mit der Familie stand über Jahre das Jugendamt der Kreises Südliche Weinstraße in Kontakt. Das hatte die Verwaltung im Februar vor zwei Jahren bekanntgegeben. Demnach nahm die Familie mehrfach das Angebot der sozialpädagogischen Familienhilfe in Anspruch. Dabei unterstützen Fachkräfte eine Familie bei deren konkreten Herausforderungen. Nach dem Tod der Siebenjährigen wurden deren vier Geschwister zunächst vom Jugendamt in Obhut genommen – mit Einverständnis der Mutter.
Was den Pflege- und den Gesundheitszustand der Siebenjährigen angeht, seien dem Jugendamt keine Versäumnisse bekannt gewesen, hieß es. Zwar habe es kurz vor dem Tod des Mädchens einen entsprechenden Hinweis gegeben. Bei einer ärztlichen Untersuchung sei daraufhin aber keine lebensbedrohliche Gefahr für das Kind festgestellt worden. Die RHEINPFALZ-Nachfrage, ob das Untergewicht des Kindes bei dieser Untersuchung nicht hätte auffallen müssen, konnte die Kreisverwaltung am Montag noch nicht beantworten.