Neustadt Neustadt: Jugendhilfeausschuss diskutiert über Kita-Zukunftsgesetz
Mit dem Jugendhilfeausschuss des Stadtrats hat in Neustadt erstmals ein kommunales Gremium über den Kita-Zukunftsgesetzentwurf des Landes diskutiert. Geschlossen wurde das Papier abgelehnt. Eine Resolution soll das unterstreichen.
Die Kindertagesstätte als reine Verwahranstalt für den Nachwuchs berufstätiger Eltern – notdürftig betreut durch einen minimalen Einsatz an Personal, ohne pädagogischen Einsatz und zusätzliche Hilfen. Dieses Schreckensszenario wurde in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses skizziert. Anlass war eine Debatte über den Gesetzentwurf des rheinland-pfälzischen SPD-Bildungsministeriums für ein neues Kita-Zukunftsgesetz. Und auch wenn diese Zukunft nicht so furchtbar wäre wie das Schreckensszenario – einen Rückschritt im Vergleich zur aktuellen Situation würde es trotzdem bedeuten, war sich der Ausschuss am Ende einig.
Im Fokus: Kindeswohl und Kita-Personal
Seit Sommer sorgt der Gesetzentwurf landesweit für Debatten. In seltener Einmütigkeit haben jene, die an der Basis für die Kindertagesstätten zuständig sind, den Schulterschluss dagegen geprobt: Kommunen, freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften. Hinzu kam der Protest mit den Füßen, bewiesen bei Infoveranstaltungen des Landes fürs Kita-Personal oder bei Demonstrationen wie unlängst in Landau. Was alle eint, ist die Sorge, dass über die Diskussion ums Geld zwei Dinge verloren gehen könnten: das Kindeswohl, Stichwort Bildung und Erziehung, aber auch jenes des Kita-Personals, Stichwort Überforderung. Das trieb auch den Jugendhilfeausschuss um: Über alle Parteigrenzen hinweg wurde eine Resolution an das Land gefordert, die Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer als Ausschussvorsitzender im Januar zur Abstimmung vorlegen wird. Mit mehreren Beispielen hatte zuvor Thorsten Völker vom Jugendamt Nachteile aus Sicht der Verwaltung dargelegt. Wie wiederholt berichtet, soll es künftig einen Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung am Stück inklusive Mittagessen geben. Weder Raum- noch Personalbedarf würden dem aber angepasst und vom Land finanziert, im Gegenteil. Doch selbst wenn genug Geld und Personal vorhanden wäre: Manche Kitas in Neustadt könnten nicht erweitert werden. Soll dann die Anzahl der Plätze verringert werden? Womit jene Kinder, die unterkämen, glücklich wären, und jene, die draußen bleiben müssten, das Nachsehen hätten?
Rechtsanspruch auf Kita-Platz
Eine weiteres Stichwort: In Rheinland-Pfalz hat jedes Kind ab zwei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz oder eine andere Form der Tagesbetreuung. Doch gibt es dabei im Gegensatz zum Schuljahr keinen festen Stichtag und damit kein fixes Eintrittsdatum, das eine exakte Berechnung des Personalbedarfs möglich macht. Hinzu kommt, dass die Eltern frei wählen können, welche Kita ihr Kind besuchen soll, Kita-Bezirke, wie bei der Schule, gibt es ebenfalls nicht. Insofern ist auch der Kindertagesstättenbedarfsplan einer Kommune immer unscharf, wie es im Ausschuss Marion Walz, Leiterin des Fachbereich Familie, Jugend und Soziales, aufzeigte. Deshalb konnten bisher etwa zwölf Prozent der vorhandenen Plätze frei bleiben, um flexibel reagieren zu können, ohne dass das Personal verringert werden musste und ohne dass sich das auf den Landesanteil an den Personalkosten auswirkte. Künftig sollen es nur noch acht Prozent sein, was einer grundsätzlichen Forderung des Landesrechnungshofs entspricht, der indes keine Größenvorgabe gemacht hatte. Woher die Zahl komme, könne das Ministerium nicht sagen, kritisierte Walz. Der Praxis entsprechen würden eher 16 Prozent, ergänzte Völker.
Rück- statt Fortschritte
Dass sich der Personalschlüssel gegenüber dem Status quo verschlechtern würde, prangerte auch Inge Eisenstein an, Leiterin der Kita Pestalozzistraße in Lachen-Speyerdorf. Bislang seien die Kitas alle Veränderungen gern mitgegangen, weil sie stets zum Wohl der Kinder gewesen seien. Auch die Sieben-Stunden-Regelung samt Mittagessen werde begrüßt. Zudem seien sie sich der gesellschaftlichen Aufgabe Vereinbarkeit von Beruf und Familie bewusst. Der Gesetzentwurf aber stecke nun Rahmenbedingungen ab, die Rück- statt Fortschritt bedeuteten. „Das ist eine Schande für Rheinland-Pfalz“, brachte Eisenstein ihren Frust auf den Punkt. Was die Akteure vor Ort zusätzlich umtreibt: Die Refinanzierung der Personalkosten überlässt der Gesetzentwurf Einzelverhandlungen zwischen Kommunen und freien Trägern, ebenso jene von Sach-, Bau- und Investitionskosten. Das meiste davon war zuvor landesweit einheitlich geregelt, nun sollen es die Partner vor Ort richten. Eine Vergeudung von Zeit und Ressourcen, so die Kritik von Kommunen und freien Trägern, das Land wälze einfach nur die Risiken auf die Basis ab.
