Hassloch
Nach Wirdemann-Rücktritt: Wird es einen Nachfolger geben?
Wenn der Haßlocher Gemeinderat am 11. Februar erstmals im neuen Jahr zusammenkommt, wird der Platz des ehemaligen ehrenamtlichen Beigeordneten Marcel Wirdemann leer bleiben. Der hauptberufliche Polizeibeamte war im Dezember nach rund eineinhalb Jahren im Amt zurückgetreten.
Wirdemann war für ein breites Aufgabenspektrum zuständig. Zu seinem Geschäftsbereich zählten unter anderem das Feuerwehrwesen, der Brandschutz sowie der Zivil- und Katastrophenschutz. Darüber hinaus verantwortete er die Bußgeldstelle, die öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich des kommunalen Vollzugsdienstes und der Hilfspolizei sowie das Fischereiwesen und das Gewerbeamt.
Kurz nach dem Rücktritt kündigte Bürgermeister Tobias Meyer (CDU) an, dass in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen ein neuer ehrenamtlicher Beigeordneter gewählt werden solle. Bis zu einer Entscheidung werde er den Geschäftsbereich kommissarisch übernehmen. Anschließend solle auch die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung erneut beraten werden, so der Rathauschef.
FDP-HLL lehnt Nachwahl ab
Wenn es nach der Fraktion FDP-HLL geht, ist eine Neubesetzung der Stelle überflüssig. Das erklärte Fraktionsvorsitzender Ralf Berger in einem schriftlichen Statement in der vergangenen Woche. „Unsere Fraktion spricht sich gegen eine Nachwahl des zurückgetretenen ehrenamtlichen Beigeordneten aus“, heißt es darin.
Zur Begründung verweist Berger auf die bestehende Verwaltungsstruktur der Gemeinde mit einem hauptamtlichen Bürgermeister und einem hauptamtlichen Beigeordneten. Das sei „vollkommen ausreichend“ und ermögliche „eine professionelle und kontinuierliche Arbeit“ an der Spitze der Verwaltung, so Berger. Eine zusätzliche ehrenamtliche Position sei für die Aufgabenbewältigung aus Sicht der Fraktion nicht erforderlich.
Auch der Blick auf andere Kommunen spreche gegen eine Nachwahl. Germersheim etwa komme mit einem Bürgermeister und einem Beigeordneten, beide hauptamtlich, „bestens zurecht“ und bewältige „alle anfallenden Aufgaben effizient“, heißt es in dem Statement.
Jede Gemeinde müsse ihre Verwaltungsstruktur „an ihren tatsächlichen Bedarf anpassen“. Entscheidungen über den Aufbau der Verwaltung dürften sich nicht „an den Eitelkeiten der mehrheitsschaffenden Koalitionen orientieren“. Eine Nachwahl würde außerdem zusätzliche Kosten verursachen, so die Position der FDP-HLL. Stattdessen setzt die Fraktion auf eine „transparente, schlanke und effiziente Verwaltung“, die „mit den vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll umgeht“. Die eingesparten Mittel könnten „an anderer Stelle sinnvoller für unsere Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden“, so Berger.
Nachwahl nicht verpflichtend
Zur Einordnung: Ob Haßloch den frei gewordenen Posten neu besetzt, ist keine bloße Formalität, sondern eine politische Entscheidung des Gemeinderats. Die geltenden Regeln lassen dafür bewusst Spielraum. So sieht die Hauptsatzung vor, dass die Gemeinde bis zu drei Beigeordnete haben kann, wobei der Erste Beigeordnete hauptamtlich tätig ist. Den Beigeordneten werden jeweils eigene Geschäftsbereiche zugewiesen. Den rechtlichen Rahmen dafür steckt die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ab, die zugleich klarstellt, dass die konkrete Ausgestaltung Sache der Kommune ist. Kommt es zu einer Nachwahl, ist auch das Verfahren eindeutig geregelt. Nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats kann nur gewählt werden, wer zuvor vorgeschlagen wurde, eine spontane Kandidatur ist nicht vorgesehen. Politisch nicht unwichtig ist dabei ein Detail, das bei knappen Mehrheiten ins Gewicht fallen kann: Der Bürgermeister führt zwar die Sitzung, sein Stimmrecht aber „ruht bei Wahlen“.
„Arbeitspensum bleibt gleich“
Auf Anfrage an den Bürgermeister antwortet die Gemeindeverwaltung, dass die Frage nach der Anzahl der Beigeordneten „keine rein organisatorische“ sei, sondern sie betreffe „immer auch die Arbeitsverteilung, die Führungsstruktur und die langfristige Leistungsfähigkeit der Verwaltung“. Über diese Struktur entscheide nicht der Bürgermeister oder die Verwaltung selbst, sondern der Gemeinderat im Rahmen seiner Zuständigkeiten.
Unabhängig davon, ob eine Stelle formal besetzt sei oder nicht, bleibe der Umfang der Aufgaben unverändert. „Die entsprechenden Zuständigkeiten und Arbeitslasten bestehen weiterhin und müssen erledigt werden“, heißt es aus dem Rathaus. Eine Nichtbesetzung führe daher nicht zu weniger Arbeit, sondern lediglich zu einer „veränderten internen Zuordnung und Organisation“. Den Beigeordneten komme in Haßloch zudem eine wichtige vermittelnde Rolle zu. Sie bildeten „eine wesentliche Zwischenebene zwischen politischer Entscheidung und operativer Verwaltung“, trügen zur Entlastung der Fachbereiche bei und strukturierten Entscheidungsprozesse. Fiele diese Ebene weg, „geht diese vermittelnde Funktion verloren“.
Vergleiche mit anderen Kommunen seien daher nur eingeschränkt aussagekräftig. „Jede Gemeinde organisiert ihre Verwaltungsstruktur entsprechend ihrer Größe, ihrer Aufgabenlage und ihrer örtlichen Besonderheiten“, teilt die Verwaltung mit. Dass Städte wie Germersheim oder Schifferstadt unterschiedliche Modelle gewählt hätten, zeige gerade, „dass es keine pauschal richtige Lösung gibt“. Zudem sei die Zahl der Beigeordneten Bestandteil der Hauptsatzung, über die der Gemeinderat bereits zu Beginn der Wahlperiode entschieden habe. Änderungsanträge seien damals nicht gestellt worden. Eine Nachwahl sei daher „keine neue oder zusätzliche Strukturentscheidung“, sondern die Umsetzung der bestehenden Regelungen mit dem Ziel, „eine arbeitsfähige, verlässliche und gut strukturierte Verwaltung sicherzustellen“.
Wirdemann: Forderung ist „Nebelkerze“
Der ehemalige CDU-Beigeordnete Marcel Wirdemann weist die Einschätzung, sein früheres Amt sei überflüssig gewesen, deutlich zurück. Die Forderung der FDP-HLL bezeichnet er auf Anfrage der RHEINPFALZ als „eine Nebelkerze“. Gerade kommunale Verantwortungsträger müssten wissen, „dass das Ehrenamt ein Garant für eine aktive Bürgerschaft ist“. Ehrenamtliches Engagement mache Menschen zu aktiven Mitgliedern der Gemeinschaft – ob in Vereinen, im Brand- und Katastrophenschutz, in sozialen Initiativen oder in der Kommunalpolitik.
Bürgermeister sowie haupt- und ehrenamtliche Beigeordnete seien „wesentliche Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung“. Es gehe dabei nicht darum, „dass sich das Rathaus selbst verwaltet und unnötig Kosten produziert“, sondern darum, dass Bürger Verantwortung übernehmen und „die Weiterentwicklung von Haßloch in die Hände derer legen, die sie aus ihrer eigenen Mitte gewählt haben“. In Ausschüssen, Gremien oder als Beigeordnete könne so auch fachliche Expertise aus unterschiedlichen Berufsgruppen in die Verwaltung eingebracht werden.
Das Aufgabenspektrum sei umfangreich und in der Summe erheblich, weshalb die Gemeindeordnung nicht ohne Grund mehrere Beigeordnete zulasse. Ein Vergleich mit anderen Kommunen müsse daher über die bloße Anzahl der Beigeordneten hinausgehen und auch die personelle Ausstattung der Verwaltungen sowie die jeweiligen örtlichen Herausforderungen berücksichtigen. Zwar sei es richtig, bei Aufwandsentschädigungen genau hinzusehen. Entscheidend sei jedoch, ob Aufgaben sachgerecht und ausgewogen verteilt seien.