Neustadt
Nach Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs: Wie Neustadt im Fall Gregor Braun reagiert
Nach dem Urteil gegen den ehemaligen Neustadter Radprofi Gregor Braun (67) wegen Kindesmissbrauchs wird die städtische Tourist, Kongress und Saalbau (TKS) GmbH ihn von seinem Ehrenamt als Sportbotschafter entbinden und ihn auch von ihrer Internetseite nehmen. Das hat TKS-Chef Martin Franck auf RHEINPFALZ-Anfrage mitgeteilt. Der Aufsichtsrat werde in der nächsten Sitzung darüber informiert.
Im Sommer 2020 hatte die TKS fünf Neustadter Persönlichkeiten aus den Bereichen Kultur und Sport, die überregional bekannt sind, als Botschafter und damit Werbeträger für Neustadt benannt. Auf ihren Internetseiten oder bei ihren Veranstaltungen weisen diese Botschafter auf ihre vorderpfälzische Herkunft hin. Dazu gehören weiterhin die Komponistin Carola Bischoff, der Künstler Gerhard Hofmann, der Schriftsteller Michael Landgraf und der Konzertpianist Joseph Moog.
1975 erhalten
Darüber hinaus soll Braun die silberne Ehrennadel der Stadt entzogen werden, die ihm für seine besonderen Leistungen verliehen worden war. Darüber hat die Stadtverwaltung auf Nachfrage informiert. Entscheiden muss aber der Stadtrat, für die Aberkennung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Mit der Ehrennadel in Silber war der frühere Radprofi im November 1975 durch den damaligen Oberbürgermeister Wolfgang Brix bei einer Stadtratssitzung im Saalbau ausgezeichnet worden.
Die Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat signalisierten am Donnerstag auf Nachfrage grundsätzliche Zustimmung. Unterschiedlich bewertet wird nur, ob man schon in der nächsten Sitzung reagieren soll, auch wenn das Urteil dann noch nicht rechtskräftig sein sollte.
Eine Woche Zeit
Gregor Braun war am Mittwoch am Landgericht Tübingen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn wegen des Anstiftens von zum Teil schwerem sexuellen Missbrauch in 31 Fällen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Braun hat eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Dann würde vor dem Bundesgerichtshof erneut verhandelt, sofern die Revision zugelassen würde.
Drei für Abwarten
Weil das Urteil noch nichts rechtskräftig ist, plädiert der FDP-Fraktionsvorsitzende Matthias Frey dafür, abzuwarten, ob Braun Revision einlegt und falls ja, bis der Bundesgerichtshof darüber entschieden hat. „Wir sollten uns diese Zeit lassen, weil wir in einem Rechtsstaat leben“, so Frey, der von Hause aus Jurist und derzeit rheinland-pfälzischer Justiz-Staatssekretär ist.
Ebenso sehen es seine Amtskollegen Pascal Bender (SPD) und Christoph Bachtler (FWG). Er fühle sich als Stadtratsmitglied verpflichtet, korrekt zu handeln, so Bachtler. Daher sollte bis zur rechtskräftigen Verurteilung abgewartet, „dann aber sofort reagiert“ werden.
Natürlich sei es angesichts der Vorwürfe nicht schön, sozusagen der Dinge, die noch kommen könnten, zu harren, sagt Bender. Eine Art vorauseilender Gehorsam sei in einem Rechtsstaat aber nicht angebracht. Deshalb müsse Neustadt es aushalten, mit der Aberkennung zu warten, obwohl bis zu einem rechtskräftigen Urteil noch einige Zeit ins Land gehen könnte.
CDU: Nicht widersprochen
Nicht abwarten wollen Grüne und CDU. Wäre die Ehrung bereits im Juli Thema im Stadtrat, würden beide Fraktionen zustimmen, Braun sofort die Silbernadel zu entziehen, wie Elke Kimmle (Grüne) und Clemens Stahler (CDU) erklärten. Würden Rechtsmittel eingelegt und der Bundesgerichtshof das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufheben, würde das nichts am Sachverhalt ändern, gab Stahler zu bedenken. Die Mitangeklagte Brauns habe ein Teilgeständnis abgelegt. Dem habe Braun nicht widersprochen, auch wenn er die Vorwürfe gegen sich selbst zurückgewiesen habe.
