Kommentar
Fall Gregor Braun: Rechtskraft abwarten
Hat Gregor Braun sich persönlich des sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig gemacht? Ja, sagt das Landgericht Tübingen. Ob sein Urteil hält, muss sich vielleicht noch zeigen. Dass ein Kind missbraucht wurde, steht aber außer Zweifel. Insofern kann der „Bär von der Weinstraße“, wie Braun auch genannt wurde, kein touristisches Aushängeschild mehr für Neustadt sein. Die TKS musste reagieren und ihn als Sportbotschafter absetzen.
Ob der Stadtrat bei der silbernen Ehrennadel sofort handeln muss, darüber kann man streiten. Sauberer wäre es, abzuwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist. Zumal eh kaum einer mehr weiß, dass Braun damit vor fast 50 Jahren ausgezeichnet wurde.
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