Haßloch
Mehr Plätze, neue Angebote: Wie Haßloch die Ganztagsförderung umsetzt
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter hat der Bund einen Rechtsanspruch auf eine achtstündige Betreuung an fünf Werktagen und ein Betreuungsangebot in den Ferien geschaffen. In Rheinland-Pfalz sieht die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (Gafög) vor, dass eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien möglich ist. Für das kommende Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunächst für Erstklässler, sukzessive erhalten ihn bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder.
Die Gemeinde plant, den Rechtsanspruch außerhalb der Unterrichtszeit an Schultagen durch das Angebot der Betreuenden Grundschule zu erfüllen. Während bei einer Ganztagsschule die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung verpflichtend ist, können Kinder an einer Betreuenden Grundschule diese freiwillig in Anspruch nehmen; sie wird zudem in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern realisiert. Die Zustimmung zur „Vereinbarung über die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes“ zwischen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim und den kreisangehörigen Kommunen soll nach Vorberatungen im Schulträger- und Hauptausschuss am 24. Juni im Gemeinderat beschlossen werden.
Betreuungsschlüssel angepasst
Um die Umsetzung des Rechtsanspruchs zu gewährleisten, hat die Verwaltung bereits die Betreuungskapazitäten für die Kinder während der Schulzeit erhöht. Im Kinderhort Rasselbande wurde die Zahl der Plätze auf 75 ausgeweitet. Ab August bietet die Betreuende Grundschule Ernst-Reuter-Schule 75 Plätze statt wie bisher 50 an, die Schillerschule 110 Plätze statt wie bislang 75. Die Kapazitäten der Ganztagsschule Ernst-Reuter-Schule bleiben mit 230 Plätzen unverändert, aktuell sind 191 belegt.
Als weitere Maßnahme wurde festgelegt, die bisherige finanzielle Förderung durch den Träger bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise auf null Prozent abzusenken. Die Betreuende Grundschule soll inhaltlich qualitativ verbessert werden, indem der Betreuungsschlüssel angepasst wird: Statt bisher für 25 Kinder soll eine betreuende Person künftig für 20 zuständig sein. Durch diese Anpassung verändern sich auch die Beitragshöhen.
Zwei Wochen Schließzeit in Sommerferien
Um die Ferienbetreuung konkret planen zu können, hat die Verwaltung im Frühjahr eine Bedarfsermittlung für die beiden Haßlocher Grundschulen durchgeführt. Insgesamt haben für das kommende Schuljahr 220 Kinder (Ernst-Reuter-Schule 94, Schillerschule 126) einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für 29 Kinder wird eine Ferienbetreuung gewünscht, für 50 Kinder wird keine benötigt. In 141 Fällen gab es laut Verwaltung auch auf Nachfrage keine Antwort seitens der Erziehungsberechtigten. Deshalb plant die Verwaltung für maximal 30 Kinder.
Nach derzeitigem Planungsstand gibt es in den Herbst- und den Weihnachtsferien jeweils eine Woche ein Betreuungsangebot und jeweils eine Woche Schließzeit. In den Osterferien soll es zwei Wochen lang Betreuungsangebote geben. Die restlichen zwei Wochen Schließzeit sollen in die Sommerferien 2027 gelegt werden. Die genaue Festlegung soll sich am Bedarf orientieren, eine gesonderte Bedarfsermittlung ist im vierten Quartal 2026 vorgesehen. Die Suche nach Kooperationspartnern für die Betreuung in den Sommerferien hat laut Verwaltung bereits begonnen.
Ein Betreuungsangebot in den Ferien soll jeweils von 7 bis 15 Uhr bestehen. Abhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder sollen die Kosten beispielsweise in den Osterferien (vier Tage Betreuung) zwischen rund 105 und 166 Euro liegen. Die Summe setzt sich laut Verwaltung aus den Kosten für die Räumlichkeiten, das Betreuungspersonal und Material des Kooperationspartners, das Mittagessen und eine Getränkepauschale zusammen. Die Kostendeckung erfolgt zu 100 Prozent über die Beiträge der Sorgeberechtigten.