Bad Dürkheim RHEINPFALZ Plus Artikel Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Wer soll das bezahlen?

Bald kommen sie in die Schule: die Erstklässler des Schuljahres 2026/27. Doch ihre Betreuung ist noch nicht geregelt.
Bald kommen sie in die Schule: die Erstklässler des Schuljahres 2026/27. Doch ihre Betreuung ist noch nicht geregelt.

Wenn nach den Sommerferien die Erstklässler in die Schule kommen, sollen sie dort bis zu acht Stunden betreut werden dürfen. Vieles ist aber noch unklar.

Nach den Sommerferien sollen zunächst die Erstklässler in den Grundschulen an fünf Tagen in der Woche bis zu acht Stunden lang betreut werden – auch in den Ferien. Die Zeit wird knapp, aber noch vieles an diesem Rechtsanspruch ist unklar und noch nicht geregelt. Deshalb stellte die FWG-Fraktion am Mittwoch im Kreistag eine entsprechende Anfrage an die Verwaltung. Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU) verwies darauf, dass der Bund diese Betreuung möchte. Das entsprechende Gesetz (GaFöG) ist im Sozialgesetzbuch verankert. Weil Schulen Ländersache sind, sei man so vorgegangen und habe auf diesem Weg die Jugendämter mit der Sache betraut, erklärte Erster Beigeordneter Timo Jordan (SPD). Jedoch würde das Ganze ohne die Schulträger und die Kommunen vor Ort nicht funktionieren. Ihlenfeld erklärte, dass man deswegen „im engen Austausch“ mit den Kommunen sei. Am 17. Juni werde man dem Kreistag mit einer entsprechenden Beschlussvorlage vorstellen, wie das Gesetz umgesetzt werden soll.

Weil die Ausführungsbestimmungen fehlten, müsse man wie bei den Personalkostenzuschüssen für die Kitas den Weg über Vereinbarungen mit den Kommunen gehen, erklärte Jordan. Die Verhandlungen dazu seien noch nicht abgeschlossen. Außerdem laufe noch eine Bedarfsumfrage der Kreisverwaltung bei den Eltern bis zum Ende der Osterferien. Deshalb könne man zum tatsächlichen Bedarf noch nichts sagen. Jedoch werde der Rechtsanspruch meist über die Form der Betreuenden Grundschule abgedeckt.

Der Bund gewähre den Ländern Finanzhilfen für den investiven Ausbau der Ganztagsbetreuung, erklärte Ihlenfeld. Auf den Landkreis Bad Dürkheim entfielen davon fast vier Millionen Euro. Der Bund beteilige sich außerdem an laufenden Betriebskosten mit bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich. Mit wie viel Geld Rheinland-Pfalz rechnen könne, sei noch nicht bekannt. Elternbeiträge könnten für die Betreuung erhoben werden, so Ihlenfeld. Der Besuch von Ganztagsschulen soll bis auf das Mittagessen für die Familien kostenfrei bleiben. Das Ganze werde vor Ort „heftig diskutiert“, so Ihlenfeld, schließlich sei dies für die Eltern von großer Bedeutung.

Kreativwoche in Bad Dürkheim geplant

Dass vieles noch offen ist, zeigt das Beispiel Bad Dürkheim. Die Verwaltung informierte kürzlich den Schulträgerausschuss über den Stand der Umsetzung des Gesetzes. In der Kurstadt können Eltern derzeit aus Grundschule, Ganztagsschule, Betreuender Grundschule und Hort wählen. Alle vier Formen seien geeignet, den Rechtsanspruch der Eltern zu erfüllen, sagte die Fachbereichsleiterin Christine Schneider-Joseph. Einen Schritt weiter ist man bei der Betreuung in den Herbstferien: Hier gibt es Überlegungen, eine Sport- und eine Kreativwoche anzubieten. Eine Umfrage zur Bedarfsermittlung der Stadt bei den Eltern ist mittlerweile abgeschlossen.

„Nicht zum Nulltarif“

Hanns Gauch, FWG-Fraktionschef im Kreis, kritisierte, dass die laufenden Kosten die Schulträger erheblich belasten würden. Wenn der Landkreis das Personal bezahle, falle dies wieder zurück auf die Kommunen in Form der Umlage. „Das alles gibt es nicht zum Nulltarif“, bestätigte Jordan. Wie beim Kita-Gesetz werde man hier allein gelassen. Im aktuellen Landeshaushalt seien laut Mainzer Bildungsministerium jedenfalls keine Gelder für die Angebote für Ort eingestellt, so Jordan. „Am Ende werden sowohl beim Kreis oder bei den Gemeinden die Kosten hängen bleiben“, meinte Ihlenfeld.

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