Neustadt Hambach: Klage gegen Neubau scheitert
Der Konflikt schwelt schon länger in Hambach. Bauträger Compactbau GmbH hat in der Weinstraße eine alte Produktionshalle eines Weinguts abreißen lassen und will auf dem rund 4000 Quadratmeter großen Gelände drei Mehrfamilienhäuser errichten. Doch Anwohner wehren sich gegen das Vorhaben.
Dieses stellt sich zudem als äußert verzwickt heraus. Die Stadt erteilte 2018 einen positiven Bauvorbescheid. Doch ein Anwohnerehepaar legte Widerspruch ein. Denn ihrer Meinung nach liegt das dritte Haus der geplanten Anlage im Außenbereich, und dieser dürfe nicht für Wohnbebauung genutzt werden. Dieser Einschätzung stimmte der Stadtrechtsausschuss im August 2020 auch zu. Der Stadtrechtsausschuss wies den Widerspruch dennoch zurück, denn die „Kläger würden nicht in ihren Rechten verletzt“.
Kein Schutz vor Wertverlust
Das Ehepaar zog daraufhin vors Verwaltungsgericht, das in seinem Urteil zu einer ganz ähnlichen Einschätzung kommt. Demnach sind Wohnbauvorhaben im Außenbereich nicht zulässig. Dennoch wird die Klage zurückgewiesen, da laut den Neustadter Richtern „die Kläger jedoch nicht in ihren Rechten verletzt“ worden seien. Sie könnten sich nicht darauf berufen, dass Haus drei der Wohnanlage ihnen die freie Aussicht in die Rheinebene nehme.
Die befürchtete Wertminderung der Wohnung lassen die Richter auch nicht gelten: Die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie schütze „grundsätzlich nicht vor Wertverlusten“. Als unzulässig stufen die Richter den Antrag des Ehepaars ein, wonach festgestellt werden soll, dass der „Bauvorbescheid objektiv rechtswidrig“ sei. Die Stadt habe zugesagt, „in keinem Fall vorschnell die Baugenehmigung zu erteilen“. Dies sei, so die Richter, aber keine „rechtsverbindliche Zusicherung, den Bauvorbescheid aufzuheben“.