Neustadt Feuer im Garten: Nicht nur schlechte Idee, sondern verboten

Biomüll kann zum Beispiel auf einem Komposthaufen entsorgt werden. Verbrannt werden darf er nur in Ausnahmefällen.
Biomüll kann zum Beispiel auf einem Komposthaufen entsorgt werden. Verbrannt werden darf er nur in Ausnahmefällen.

Immer wieder rücken die Feuerwehrleute derzeit aus, um Flächenbrände zu löschen. Zuletzt am Mittwochmittag in die Nachtweide oder am Freitag auf ein privates Gartengrundstück in Mußbach. Dabei sind Feuer auf dem eigenen Grundstück in den meisten Fällen verboten.

Die Neustadter Feuerwehr ist aktuell stark gefragt, was Wald- und Flächenbrände betrifft. Selten kommt es zu einer Selbstentzündung, wie im Fall des Recyclingunternehmens Remondis, wo am Montagabend ein nicht fachgerecht entsorgter Lithiumionen-Akku für einen Großbrand gesorgt hatte. Oft sind die Menschen schuld, weil sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln. So musste die Feuerwehr am vergangenen Freitagabend ausrücken, weil ein Gartenfeuer hinter dem Mußbacher Sportplatz zumindest kurzzeitig außer Kontrolle geraten war.

Diesen Vorfall nahm sich eine RHEINPFALZ-Leserin, die nicht namentlich genannt werden möchte, zu Herzen. Mit Sorge verfolgt sie die Berichte „über Brände, deren Ursache wohl Trockenheit und Hitze sind beziehungsweise die auf Brandstiftungen zurückgehen“. Im privaten Umfeld habe sie mitbekommen, dass jemand seinen Komposthaufen lodern ließ – trotz der Nähe zum Waldrand. Nicht jeder wisse, dass das verboten ist.

Gibt Alternativen für Grünschnitt

Die Stadtverwaltung Neustadt hat zu diesem Thema bereits Ratschläge veröffentlicht, was mit Grün- und Gartenabfällen zu tun ist. So sei es grundsätzlich untersagt, innerorts Gartenabfälle zu verbrennen. Wer es doch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und muss mit einem Bußgeld rechnen. Darüber hinaus störe es die Nachbarn und fördere den Klimawandel.

Stichwort Klimawandel: Es gibt auch klima- und umweltschonendere Wege, mit den Gartenabfällen umzugehen. Sie können zum Beispiel kompostiert oder fürs Mulchen verwendet werden. Oder sie bleiben vor Ort liegen als Habitat für kleinere Tiere und Insekten. Natürlich dürfen sie auch in die Biotonne wandern. Klaus Klein, Leiter des Eigenbetriebs Stadtentsorgung (ESN), weist zudem darauf hin, dass Gartenabfälle aus privaten Haushalten bis zu einem Kubikmeter, also 1000 Liter, kostenlos beim ESN abgegeben werden können.

Strenge Regeln bei Verbrennen

Beim Verbrennen gibt es aber auch Ausnahmen. Pflanzliche Abfälle, die an Ort und Stelle anfallen, dürfen auf Grundstücken außerhalb von Stadt oder Dorf verbrannt werden. Indes sind die Regeln dazu streng. So müssen etwa Sicherheitsabstände eingehalten werden: 100 Meter zum Wald und 50 Meter zu Gebäuden und öffentlichen Verkehrswegen, wozu auch Feldwege gehören. Verbrannt werden darf nur werktags zwischen 8 und 18 Uhr. Das Feuer muss stets beaufsichtigt werden. Auch die Windverhältnisse, die Waldbrandstufe und die Trockenheit der Abfälle sollten im Blick behalten werden. Außerdem muss bei Mengen von mehr als drei Kubikmeter die städtische Abteilung Landwirtschaft und Umwelt informiert werden. Auch hier gilt: Wer sich nicht an die Regeln hält und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld.

Abflammen von Unkraut gefährlich

Mit Blick auf die Waldbrandgefahr – laut Index gilt für das Weinbiet Stand Mittwochnachmittag Stufe drei von fünf – dürfen neben den pflanzlichen Abfällen auch Grill- und Lagerfeuer nur bei einem Mindestabstand von 100 Metern zum nächsten Wald gezündet werden. In dem Zusammenhang verweist die Stadt erneut auf das absolute Rauch- und Feuerverbot im Wald. Wer sich daran nicht hält, dem droht eine saftige Strafe bis zu 25.000 Euro. Für den Wald gilt: Auch kleinere Rauchentwicklungen sollten sofort der Feuerwehr über den Notruf 112 gemeldet werden. Die Angabe der im Wald an Wegkreuzungen beschilderten Rettungspunkte – die grünen Tafeln mit weißem Kreuz und einer Nummern – sollen es der Feuerwehr erleichtern, den Brand schnellstmöglich einzudämmen.

Auch ein Thema ist das Unkraut, das zum Beispiel in den Rillen zwischen Pflastersteinen wächst, und das so manch einer mit einem Gasbrenner abflammt. Auch dabei ist laut Stadt bei der aktuellen Wetterlage „größte Vorsicht geboten“.

x