Neustadt / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Ein Kindesmissbrauch traumatisiert eine ganze Familie: Urteil gegen 64-Jährigen

Vor dem Landgericht musste sich ein 64-jähriger Mann aus Neustadt verantworten.
Vor dem Landgericht musste sich ein 64-jähriger Mann aus Neustadt verantworten.

Ein 64-jähriger Neustadter missbrauchte ein Kind, so das Urteil des Frankenthaler Landgerichts. Die Richter konnten keine Spur von Unrechtsbewusstsein bei dem Mann erkennen.

Selbst versierteste Richter können bei einer Randbemerkung mal neben der Sache liegen. Ja, es wirkt deplatziert, als Alexander Melahn, Vorsitzender der 7. Strafkammer, bei seiner Urteilsbegründung dem Angeklagten sagt: „Es tut mir leid, dass Sie diese Strafe ausgerechnet an Ihrem Geburtstag trifft.“

Denn leid tun konnte einem in diesem Verfahren ganz ausschließlich das Opfer, ein Mädchen, das 2025 in Neustadt mit 13 Jahren mehrere Fälle von schwerem sexuellem Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und Körperverletzung erleiden musste – begangen von einem nunmehr 64-Jährigen, in Handschellen aus der U-Haft vorgeführt, den die 13-Jährige vertrauensvoll „Opa“ nannte, obwohl sie gar nicht mit ihm verwandt ist. Sie hatte ihn kennengelernt, als sie mit seinen leiblichen Enkeln spielte.

Es geht um zehn Einzelfälle

Sechs Jahre und sechs Monate Haft lautete schließlich an diesem zweiten und letzten Verhandlungstag das Urteil. Das sei „ausreichend“, so Melahn. Für dieses Strafmaß hatte auch Verteidiger Richard Radtke (Neustadt) plädiert. Immerhin sieben Jahre forderten sowohl die Staatsanwältin als auch Nebenklageanwalt Marco Bock (Edenkoben), der die Interessen des Mädchens vertrat.

Zehn Einzelfälle listete die Anklage auf. Der Angeklagte habe in seiner Wohnung Gegenstände in Körperöffnungen des gefesselten und weinenden Mädchens eingeführt und ihm mit dem Tod gedroht. Zudem fertigte er Videoaufnahmen von einzelnen Taten. Ans Licht kam die ganze Sache erst, als der Mann einem Bruder des Mädchens kompromittierende Handy-Bilder zeigte.

Der Mann, geboren in Neustadt, ist klein, untersetzt, kein Schulabschluss, wegen Alkohols seit 1998 ohne Führerschein, „47 Jahre gearbeitet“, wie er betont, dennoch 20.000 Euro Schulden. Sprachlich wirkt er eher unbeholfen, streitet aber am ersten Verhandlungstag sechs der zehn angeklagten Fälle ab. Die anderen vier räumt er ein – allerdings mit der Behauptung, das Kind habe das alles so gewollt. Erst auf dringliches Anraten seines Verteidigers und des Gerichts verabschiedete sich der Angeklagte – offenkundig nur sehr widerstrebend – von dieser Version und gestand, bei diesen vier Fällen nicht nur Akteur, sondern auch treibende Kraft gewesen zu sein.

Es geht um den Opferschutz

Die verschiedenen Facetten dieses Geständnisses zeigen beispielhaft, wie schwierig es ist, abscheuliche Taten angemessen zu bestrafen, ohne dabei den Opferschutz zu gefährden. Opferschutz heißt in diesem Stadium des Verfahrens: Auf keinen Fall, so betont Richter Melahn mehrfach, sollten das Mädchen und seine Familie ein zweites Mal traumatisiert werden, indem sie in der Hauptverhandlung als Zeugen aussagten.

Wie steuerte das Gericht dieses Ziel an? Zum einen, indem es sechs Fälle, die der Angeklagte bestreitet, fallen lässt, weil sie – da keine Videoaufnahmen existieren – nur durch Aussagen des Mädchens beweisbar gewesen wären. In den anderen vier Fällen, die der Angeklagte zugibt, waren die kriminellen Handlungen als solche zwar durch Videoaufnahmen beweisbar. Aber für den Aspekt, dass der Angeklagte die treibende Kraft war, hätte es wiederum einer Aussage des Mädchens bedurft. Also sagt das Gericht, salopp übersetzt, dies: Angeklagter, wir halten dir sechs Fälle vom Hals, und bei den anderen vier stellen wir dir frühzeitig eine zurückhaltende Bestrafung von sechseinhalb Jahren in Aussicht, wenn du zugibst, dass du die treibende Kraft warst. Und so läuft es dann letztlich auch.

Wie stark das Mädchen und seine Familie von Traumatisierung getroffen waren und immer noch sind, und wie wichtig es für sie deshalb ist, nicht in der Hauptverhandlung aussagen zu müssen – das belegt eindrucksvoll die Zeugenaussage eines Sozialarbeiters, der die Familie betreut. „Das Mädchen ist ein stark traumatisiertes Kind“, erklärt er eindringlich. Aber auch die Eltern und Geschwister seien erschüttert, die ganze Familie, aus dem arabischsprachigen Raum stammend, sei zum Opfer geworden und brauche dringend therapeutische Hilfe. „Sie kamen nach Deutschland, um Kriegswirren zu entkommen, und erleben dann dieses Drama“, so der Zeuge.

Der Richter spricht eine Warnung aus

Es gebe in der Familie zwar keine Vorwürfe gegen das Mädchen, „aber die Eltern wollen unbedingt verhindern, dass das Geschehen publik wird. Deshalb lehnen sie therapeutische Hilfe bislang auch ab“. Der Vater wolle, „dass das Mädchen das Schlimme vergisst, aber fachlich gesprochen: Das geht gar nicht, irgendwann kommen die Gedanken zu ihr zurück“.

Das Leid des Mädchens und der ganzen Familie sei bei der Strafzumessung erheblich zulasten des Angeklagten zu werten, erklärt Richter Melahn. Dann setzt der Vorsitzende einen markanten Schlussakzent. Eine Mitleidsbekundung dafür, dass einen Angeklagten ausgerechnet zum Geburtstag die Verurteilung wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs trifft, ist ein Ausrutscher, aber letztlich belanglos.

Rechtsfrieden schafft dagegen die Warnung, die der Vorsitzende dem Verurteilten mit auf den Weg gibt: „Man sieht, dass Ihnen jedes Verständnis für den Unrechtsgehalt Ihrer Taten fehlt. Nehmen Sie deshalb während der Haft unbedingt Therapieangebote wahr.“ Wenn nicht, so Melahn, „werden Sie die sechseinhalb Jahre bis zum letzten Tag absitzen, an eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung ist dann nicht zu denken“.

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