Neustadt / Frankenthal
Opferschutz oder Hinterzimmerdiplomatie? 60-Jähriger gesteht sexuellen Missbrauch Minderjähriger
Es kommt nicht oft vor, dass Mimik und Körpersprache von Richterinnen und Richtern den Eindruck einer gewissen Fassungslosigkeit vermitteln. Anders formuliert: Weil ein Gericht unvoreingenommen urteilen muss, wird es vermeiden, empört zu sein. Das gelingt der siebten Strafkammer augenscheinlich auch diesmal, obwohl es der Angeklagte ihr nicht leicht machte. In Handschellen wird er aus der U-Haft vorgeführt.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zehn Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch und Nötigung vor, begangen zwischen 2021 und 2025 in Neustadt an einem Kind, einem Mädchen, das 2021 zehn Jahre alt war. Er ist Anfang 60, geboren in Neustadt als sechstes von 13 Kindern einer Familie. Kein Schulabschluss, „aber 47 Jahre gearbeitet“, wie er betont, seit 1998 wegen Alkohol ohne Führerschein, nicht vorbestraft, geschieden, 20.000 Euro Schulden. Er selbst hat drei erwachsene Kinder und acht Enkel.
Die Staatsanwältin wirft dem Mann, der nach eigener Aussage seit sechs Jahren impotent ist, zwar nicht vor, Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen gehabt zu haben. Aber was die Staatsanwältin dann ausführt, beschreibt doch einen schweren sexuellen Missbrauch, von dem der Angeklagte auch Videoaufnahmen angefertigt habe.
Angeklagter gibt einen Teil der Taten zu
Zudem habe er dem Kind gedroht, ja nichts zu verraten. „Stimmt das?“, fragt der Vorsitzende Richter Alexander Melahn. „Nein, nicht alles“, antwortet der Angeklagte nuschelnd, in etwas plumpem Tonfall. Von den zehn angeklagten Taten gebe er vier zu, die anderen sechs: „Da war nix.“
„Wir können uns das alles auch auf Ihren Videos anschauen“, sagt Melahn, das Kind habe geweint und geschrien, der Mann solle aufhören. Darauf antwortet der Angeklagte mit Aussagen, die augenscheinlich eine gewisse Erschütterung – Fassungslosigkeit – auf der Richterbank auslösen. „Das Mädchen hat das alles vorgeschlagen“, sagt der Mann.
„Ich schlage vor“, sagt Richter Melahn kühl, „wir führen jetzt mal ein Rechtsgespräch.“ Gericht mit Schöffen, die Staatsanwältin, der Verteidiger und der Anwalt des betroffenen Mädchens ziehen sich in einen separaten Raum hinter dem Verhandlungssaal zurück, der Angeklagte wird in eine Zelle gebracht. Es vergehen 30 Minuten. Das Fazit des nicht-öffentlichen Gesprächs wird der Vorsitzende später in öffentlicher Verhandlung so zusammenfassen: Das Gericht „rate“ dem Angeklagten, seine Einlassung, wonach die Initiative des sexuellen Missbrauchs von dem Kind ausging, „zu überdenken“. Alle Beteiligten seien sich einig, dass dem Mädchen eine Zeugenaussage in der Hauptverhandlung erspart werden solle.
Der Verteidiger muss „Überzeugungsarbeit leisten“
In einem vergleichbaren Fall wie dem jetzigen habe das Gericht im Jahr 2025 sechs Jahre und sechs Monate Haft verhängt und wolle im Fall einer „Verständigung“ nun im aktuellen Fall „wohl nicht über dieses Strafmaß hinausgehen“, so Richter Melahn. Dies, obwohl die Staatsanwältin eher sieben bis acht Jahre für angemessen halte. Ferner sei das Gericht geneigt, die sechs Einzelfälle, die der Angeklagte abstreite, fallen zu lassen, weil sie im Verhältnis zu den anderen vier Taten weniger gravierend seien.
Die klare Botschaft des Gerichts: Falls der Angeklagte bei den vier Fällen, die er prinzipiell zugibt, auch noch gesteht, dass nicht das Kind, sondern er die treibende Kraft war, kommt er sehr günstig davon. Das überragende Ziel heißt: dem missbrauchten Mädchen ein persönliches Erscheinen und eine Aussage in der Hauptverhandlung ersparen.
Nach den 30 Gesprächsminuten geht Verteidiger Richard Radtke (Neustadt) aus dem Saal zu seinem Mandanten, der in einer Zelle gewartet hat. Er müsse jetzt „Überzeugungsarbeit“ leisten, merkt er – inoffiziell – beim Hinausgehen an.
Keine „Verständigung“ im klassischen Sinne
Das alles mag nach außen hin wie Hinterzimmer-Diplomatie oder „Kuhhandel“ erscheinen, ist aber vom Gesetz gedeckt. „Verständigung“ lautet die Überschrift des Paragrafen 257c der Strafprozessordnung, oft kurz auch „Deal“ genannt. Das Prozedere, das nach einem Rechtsgespräch seinen Lauf nimmt, ist exakt beschrieben.
Dass der Ablauf an diesem Prozesstag keine „Verständigung“ im klassischen Sinn ist, wird Richter Melahn abschließend ins Verhandlungsprotokoll diktieren, weil einiges doch anders gehandhabt wird als in der Strafprozessordnung vorgesehen. Aber vom Ergebnis her betrachtet bleibt das gleich – und ist rechtens.
Es dauert allerdings schon ein bisschen, fast eine halbe Stunde, bis Verteidiger Radtke „Überzeugungsarbeit“ geleistet hat bei seinem Mandanten, außerhalb des Verhandlungssaals. Dann geht es drinnen offiziell weiter. Radtke erklärt für den Angeklagten, dieser gestehe, für „Ideen und Vorschläge“ bei vier der zehn angeklagten sexuellen Handlungen verantwortlich zu sein. Die sechs anderen Taten werden eingestellt, weil sie in Relation zu den vier gestandenen Taten „nicht beträchtlich ins Gewicht“ fallen, wie es der Paragraf 154 der Strafprozessordnung formuliert. Die Opferzeugin wird nicht aussagen müssen. Das Urteil soll in der kommenden Woche fallen.