Haßloch / Frankenthal
Bruder soll Schwester fast getötet haben – Google-Suche belastet ihn schwer
Wenn Mirtha Hütt, Vorsitzende der Frankenthaler Schwurgerichtskammer, die Stimme erhebt, wenn ihr Ton lauter wird und eisiger, dann müssen für Angeklagte alle Alarmglocken schrillen. So auch an diesem Freitag, einem denkwürdigen Verhandlungstag, dem vierten von acht bis zum 20. November geplanten Terminen im Verfahren gegen einen 68-Jährigen aus Naumburg (Sachsen-Anhalt). Er habe, sagt die Staatsanwaltschaft, am 6. März diesen Jahres in Haßloch versucht, seine dort lebende Schwester zu ermorden, heimtückisch, aus Habgier und zur Verdeckung von Straftaten, deretwegen er auch angeklagt ist, Urkundenfälschung und Betrug.
Richterin wird deutlich
Mirtha Hütt greift sich aus dem Aktenberg die Protokolle der Google-Suche, die auf dem Handy des Angeklagten sichergestellt wurden. Mit seinem Pkw war er Anfang März von Naumburg nach Haßloch gefahren. Über seinen Verteidiger hatte er zu Prozessbeginn erklären lassen, er gebe zu, seine Schwester verletzt zu haben, jedoch ohne Tötungsabsicht. Er sei nach Haßloch gekommen, um den lange wegen Geld und Erbangelegenheiten schwelenden Familienstreit beizulegen; falls das misslänge, habe er sich selbst töten wollen. Was Hütt aus den Handy-Protokollen öffentlich macht, schlägt ein wie eine Bombe. Seit Mitte Februar suchte der Angeklagte über viele Tage oft bis Mitternacht nach Begriffen wie diesen: „außer Gefecht setzen, wo mit Elektroschocker“, „menschliches Herz, Skelett“, „Mord, rechtliche Definition“, „Unterschiede Mord – Tötung“. Auf seiner Suchliste stehen auch Begriffe, die zu einem geplanten Selbstmord passen könnten, etwa „Hanfseil“ oder „Bergsteigerknoten“. Jedoch: „Bei allem was Recht ist“, verkündet Richterin Hütt schneidend in Richtung Anklagebank, „da geht’s nicht nur um Suizid, bei Suchanfragen wie ,wo ist die beste Stelle für einen Elektroschocker-Angriff’?“ Dann wird die Richterin zornig und laut: „Und wenn ich mich erhängen will, wieso muss ich dann wissen, wo das Herz im Skelett liegt?“
Verteidiger Thilo Schwarz sieht die Sprengkraft dieser Suchbegriffe. Er tauscht ein paar Sätze mit seinem Mandanten, wiegt sein Haupt und erklärt sodann, der Suchverlauf zeige, dass alle Begriffe auf den geplanten Selbstmord seines Mandanten gerichtet seien. Der Verteidiger spricht leise, aus der Körpersprache und der gesamten Szenerie ist der Eindruck zu gewinnen: Es ist wohl nicht der Anwalt, der auf der Version „nur Selbsttötung“ besteht, sondern der Angeklagte. Der schaut düster. Derweil lehnt sich Richterin Hütt in ihrem Sessel zurück und blickt auf den Verteidiger, den Überbringer der Botschaft, die sie offenbar für eine Lüge hält. „Wenn man einen Elektroschocker zu einem Gespräch mitbringt“, erklärt Hütt schneidend Richtung Anklagebank, „dann kommt es nicht zum Gespräch, sondern zum Eklat!“
Erschreckende Fotos
Das Tatopfer, die Schwester des Angeklagten, nimmt als Nebenklägerin am Prozess teil und hatte in ihrer Zeugenaussage erklärt, ihr Bruder sei ohne jeden Gesprächsansatz für sie völlig unvorhersehbar mit einem Elektroschocker auf sie losgegangen, habe, nachdem sie am Boden lag, ein Seil mit Henkersknoten um ihren Hals geschlungen und fest zugezogen. So fand auch die Polizei, von Nachbarn herbeigerufen, die Situation am 6. März vor. Erschreckende Fotos vom Zustand der Frau im Krankenhaus, kurz nach der Tat, wurden am dritten Verhandlungstag auf einem Bildschirm im Verhandlungssaal gezeigt. Die Strangulation hatte im Gesicht fürchterliche Spuren hinterlassen. „Beschissen“ sei es ihr gegangen, auch jetzt noch habe sie gesundheitliche Probleme, hatte die 71-Jährige im Zeugenstand, teils unter Tränen, berichtet.
Er bedauere „zutiefst“, dass er am 6. März die Kontrolle verloren habe, hatte der Angeklagte am zweiten Prozesstag seinen Verteidiger erklären lassen. Das greift Richterin Hütt nach der Detonation der „Bombe“ Handy-Suchverlauf, auf. „Vielleicht sollte die Verteidigungsstrategie geändert werden?“, fragt sie fast beiläufig – in Richtung Anklagebank. Es ist nichts weniger als die Einladung zu einem Deal: Wenn der Angeklagte, der ja nach eigenem Bekunden bereut, nun auch noch gestehen würde, dass er doch in Tötungsabsicht handelte, dann würde das vor allem die Strafe mildern, zudem auch den Prozess mit noch sehr vielen geplanten Zeugenaussagen verkürzen. Doch von der Anklagebank kommt an diesem Freitag kein Signal, keine Bewegung in diese Richtung. Bis zu 15 Jahren Haft sieht das Gesetz für versuchten Mord vor.
Was geschah in den vergangenen Jahren, dass es am 6. März zu dieser Eskalation kommen konnte? 1989, noch vor dem Mauerfall, reiste die Schwester aus der DDR aus. Der Bruder blieb in Naumburg und pflegte die Mutter. Nach deren Tod 2020 eskalierten Streitigkeiten um Geld und das gemeinsame Elternhaus. Deswegen führen Bruder und Schwester mittlerweile Zivilprozesse gegeneinander. „Wir waren mal eine ganz normale Familie“, sagte dieser Tage die Tochter des Tatopfers weinend im Zeugenstand.
Berichte über die bisherigen Verhandlungstage lesen Sie hier und hier.