Hassloch / Frankenthal
Familienstreit um Erbe eskaliert: Bruder soll Schwester mit Strick stranguliert haben
„Er wirkte nach der Tat unbeschwert, völlig entspannt und unbeeindruckt“, berichtet der Polizeibeamte im Zeugenstand. „Gab es Anzeichen für Alkohol, Drogen oder Medikamente?“, fragt die Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankenthal, Mirtha Hütt. „Nein“, antwortet der Beamte.
Der 68-Jährige auf der Anklagebank wirkt hager. Der Mann zeigt kaum Gesichtsregungen, nur manchmal schürzt er die Lippen, das mutet dann skeptisch bis sarkastisch an. Staatsanwalt Stephan Hertwich wirft ihm versuchten Mord vor, gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrug. Diejenige, die er laut Anklage ermorden wollte, sitzt ihm im Gerichtssaal als Nebenklägerin direkt gegenüber: seine Schwester.
„Strick um den Hals“
Am 6. März diesen Jahres wurden gegen 10.45 Uhr Streifenwagen in die Haßlocher Maxburgstraße gerufen. „Eine Frau schreit um Hilfe“, lautete ein Funkspruch der Polizei. Vor dem Haus standen zehn bis 15 Anwohner, wie die Beamten vor Gericht schildern. „Helfen Sie der Frau“ hätten diese gerufen. Die Beamten mussten um das Haus herumlaufen, der Tatort war der Garten. „Die Frau lag bäuchlings auf der Erde und er mit seinem ganzen Körper flach auf ihr. Um ihren Hals war ein Strick gewunden, er zog ihn mit beiden Händen zu“, beschreibt ein Polizist, was er vor Ort gesehen hat. Auf seine Aufforderung, von der Frau herunterzugehen, habe der Mann zuerst nicht reagiert. „Dann habe ich ihn von der Frau geschubst“, berichtet der Polizist. Das Opfer sei bereits im Gesicht blau angelaufen gewesen und habe geblutet.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte seine Schwester zunächst mit einem Elektroschocker attackiert und dann versucht, sie zu erdrosseln. „Ich habe damit gerechnet, dass die Frau nicht mehr lebt“, sagt ein anderer Beamter aus, der am Tatort war.
Die Betroffene selbst ist bei diesen Schilderungen nicht im Verhandlungssaal. Als Nebenklägerin könnte sie anwesend sein. Um ihre spätere Zeugenaussage authentischer zu machen, sei es jedoch besser, wenn sie andere Zeugen nicht anhöre, erklärt ihr Richterin Hütt behutsam.
Bemerkenswerte Sätze
„Okay, ihr habt mich.“ Das habe der Angeklagte nach seiner Festnahme gesagt, berichtet ein anderer Polizist und ergänzt: „Der Mann machte einen gefassten und ruhigen Eindruck.“ Eine Beamtin erzählt von bemerkenswerten Sätzen des Mannes: „Er sagte, er sei hergekommen, um Streit in der Familie nach fünf Jahren endlich beizulegen. Aber als das nicht funktionierte, habe er seine Schwester erdrosseln wollen.“
Der 68-Jährige ist in Naumburg an der Saale zu Hause. Am Tattag war er nach Haßloch gereist. Der Streit in der Familie begann offenbar 2020 nach dem Tod der dementen Mutter, die der Angeklagte gepflegt hatte. In Naumburg sind Zivilprozesse anhängig, die sich mit den juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Naumburger Bruder und seiner nun in Haßloch lebenden Schwester befassen. Damit hat nun auch die Frankenthaler Strafkammer zu tun.
Zum einen beziehen sich die aktuellen Anklagevorwürfe „versuchter Prozessbetrug“ und „Urkundenfälschung“ auf die zivilrechtlichen Streitigkeiten samt Zivilprozessen. Zum anderen und weit wichtiger: Falls der Angeklagte töten wollte, um Urkundenfälschung oder Prozessbetrug zu verdecken, oder falls er töten wollte, weil er seiner von der Mutter als Alleinerbin eingesetzten Schwester das Erbe nicht gönnte, wären die Mordmerkmale „Habgier“ und „Verdeckung einer Straftat“ erfüllt.
Nur wenn zumindest ein Mordmerkmal erfüllt ist, kann wegen Mordes oder versuchten Mordes verurteilt werden. Andernfalls handelte es sich um Totschlag oder im konkreten Fall um versuchten Totschlag. Wobei Staatsanwalt Hertwich in seiner Anklage als drittes Mordmerkmal auch noch „Heimtücke“ unterstellt.
Vor allem stritten Bruder und Schwester wohl darüber, was aus dem Elternhaus wird, außerdem über eine möglicherweise vom Bruder gefälschte Vollmacht und um hohe fünfstellige Beträge von Konten der Mutter, die der 68-Jährige – so die Meinung der Schwester – zu ihren Lasten veruntreut habe.
Halbseitige Lähmungen
„Wie geht es Ihnen in der U-Haft?“, fragt Richterin Hütt. „Gut“, sagt der Angeklagte. Sein Verteidiger, Thilo Schwarz aus Ludwigshafen, schaut seinen Mandanten fragend an. Der ergänzt: „Den Umständen entsprechend.“ Und dann: „In der JVA habe ich einen Selbstmordversuch unternommen.“ Und: „Ich habe 18 Kilo abgenommen.“ Und: „Es besteht Verdacht auf Hautkrebs.“ Er sei Epileptiker und habe von Geburt an halbseitige Lähmungen. Es klingt nicht wehleidig, eher trotzig bis verbittert, mit einer Spur Resignation. Richterin Hütt verliest auszugsweise Briefe, die er aus der Haft an Vertraute geschrieben hat: „Vor zehn Jahren waren wir noch eine Familie, vielleicht kommt sie zur Vernunft.“ Weiter: „Die Leute sollen wissen, wie weit sie mich getrieben hat.“
Am eindringlichsten an diesem ersten Prozesstag sind die Fotos vom Tatort, die die am Boden liegende Frau und die Blutlache zeigen. Er will sich zu der Sache derzeit nicht äußern. Seine Schwester soll am Mittwoch, 15. Oktober, als Zeugin aussagen.