Neustadt Begrünungssatzung: Umweltdezernentin von CDU-Kritik überrascht

Alles andere als naturnah: Schottergärten.
Alles andere als naturnah: Schottergärten.

Kritik der CDU an ihren Aussagen zu einer Begrünungssatzung im RHEINPFALZ-Interview vom 16. Oktober hat die Neustadter Umweltdezernentin Waltraud Blarr (Grüne) jetzt zurückgewiesen. Die Entrüstung der CDU habe sie verwundert, so Blarr. Schließlich habe auch die CDU im Stadtrat der Neustadter Nachhaltigkeitsstrategie zugestimmt. Darin werde als eines von mehreren operativen Zielen festgeschrieben, ab 2024 Schottergärten zu unterbinden sowie das Entsiegeln privater und gewerblicher Flächen zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, sei eine Begrünungssatzung in die Strategie aufgenommen worden.

Natürlich müsse noch darüber beraten werden, wie diese Satzung aussehen soll, so die Umweltdezernentin. Aber viele Kommunen hätten damit bereits gute Erfahrungen gemacht. Nach ihrem Rechtsverständnis beinhalte der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ auch die Gestaltung des Gartens. Im Übrigen seien bereits jetzt gemäß Landesbauordnung nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke zu begrünen, soweit sie nicht für eine zulässige Nutzung benötigt würden.

Die CDU hatte moniert, dass die Dezernentin, indem sie eine Begrünungssatzung ankündigte, vorgeprescht sei und die Bürger verunsichert habe. Außerdem seien die städtischen Gremien bislang nicht in diese Überlegungen einbezogen worden. Das letzte, was Neustadt gerade benötige, sei ein weiterer Papiertiger auf Basis von Klientelpolitik, so Fraktion und Kreisverband.

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