Neustadt
Bauturbo: Erster Fall in Neustadt
In Deutschland fehlt Wohnraum. Um diesem Missstand abzuhelfen, hat die Bundesregierung den Bauturbo eingeführt, eine Sonderregelung im deutschen Baurecht, die den Wohnungsbau deutlich schneller und unbürokratischer machen soll. Gemeinden können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen Wohnbauvorhaben genehmigen, selbst wenn diese von den Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplans abweichen. Die Stadt hat sich dafür auch vor Kurzem Regeln gegeben. Bei der jüngsten Sitzung des Bauausschusses wurden dessen Mitglieder nun mit dem ersten solchen Fall konfrontiert. Allerdings empfahl die Verwaltung, dem Vorhaben in dieser Form nicht zuzustimmen.
Konkret ging es um den Bau eines Zweifamilienhauses im Geinsheimer Hirschgarten. Dafür beantragte der Bauherr die Befreiung von Vorgaben des dort gültigen Bebauungsplans. Konkret will er mehr Abstand zur Erschließungsstraße als vorgesehen. Die Verwaltung sieht durch das Projekt zwar grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Befreiung im Sinne des Bauturbos für gegeben, weil zusätzlicher Wohnraum geschaffen werde. Es seien auch keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Ortsbeirat mit Vorhaben einverstanden
Aber den zusätzlichen Abstand – es geht um zwei Meter – wollte die Verwaltung aus städtebaulicher Sicht nicht mittragen. Sie fürchtet auch eine Präzedenzwirkung, eine Befreiung „könnte als Vorbild für weitere, ähnliche Fälle in der Nachbarschaft dienen“, auch wenn bei jedem Vorhaben erneut zu prüfen wäre, welche Bautiefe sich noch in einem städtebaulich akzeptablen Rahmen bewege, heißt es in der Vorlage für den Ausschuss. Auf dessen Sitzung hieß es, dass der Bauherr den größeren Abstand wolle, um ein Fenster aus Glasbausteinen des Nachbarn nicht zu verdecken. Auf Nachfrage sagten Vertreter der Verwaltung, dass das Projekt auch auf andere Weise zu verwirklichen sei, eine Ablehnung nicht das Aus für das Vorhaben sein müsse.
Die Bedenken der Verwaltung wurden offensichtlich im Geinsheimer Ortsbeirat nicht geteilt, der dem Vorhaben des Bauherrn zustimmte. Und auch im Bauausschuss traf der Bauantrag zum Teil auf Wohlwollen. Christoph Bachtler (FWG) etwa fand die Abweichungen vom Bebauungsplan „so geringfügig“, dass er damit keine Probleme hatte. Bachtler wollte dies explizit nicht als Kritik an der Stadtverwaltung verstanden wissen. Im Gegenteil, er erwarte von der Bauabteilung, dass sie auf die Einhaltung des Bebauungsplans achte. Es sei dann aber im Ermessen der Gremien, das anders zu beurteilen.
Am Ende genehmigte eine Mehrheit im Bauausschuss das erste Neustadter Bauturbo-Projekt. Nur die Grünen waren dagegen, die SPD enthielt sich.