Neustadt Auf Behörden vertraut

Weinberge bei Diedesfeld unterhalb des Zeter-Berghauses.
Weinberge bei Diedesfeld unterhalb des Zeter-Berghauses.

Nach einem Glyphosat-Einsatz im Naturschutzgebiet wurde einem Winzer Bußgeld angedroht.

In drei Naturschutzgebieten hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) jüngst in Sachen Glyphosat kontrolliert: im Berntal (Bad Dürkheim), am Sonnenweg (Neustadt) und am Bechsteinkopf (Deidesheim). Verstöße, so die Behörde, seien nur im Berntal festgestellt worden. Ist die Welt in punkto Glyphosat im Naturschutzgebiet also in Ordnung zwischen Deidesheim und Neustadt? Nicht ganz. Wie in Bad Dürkheim, wo die ADD einen Winzer wegen Verstoßes gegen das Glyphosat-Verbot angezeigt hat, sind auch in Neustadt und Umgebung die Winzer bisher davon ausgegangen, dass Glyphosat auf privaten landwirtschaftlichen Flächen generell erlaubt ist – auch im Naturschutzgebiet. Viele Winzer verzichten zwar darauf – nicht zuletzt weil das Herbizid so stark in der öffentlichen Kritik steht, dass sie damit nicht in Verbindung gebracht werden wollen. Dennoch: Dass es verboten ist, war offenbar niemandem bekannt. Und es gibt in den Naturschutzgebieten Flächen am Waldrand, auf denen der Verzicht schwierig ist, weil das Gelände terrassenförmig angelegt und eine maschinelle Unkrautentfernung nicht möglich ist. Einem Winzer, der eine solche Fläche seit zwei Jahren bewirtschaftet, stößt die jüngste Haltung der ADD und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Sachen Glyphosat deshalb bitter auf. Auch wenn er bisher Hecken und Unkraut per Hand aus seinem Weinberg entfernt hat, ist es ihm wichtig, prinzipiell die Möglichkeit zu haben, das Herbizid anzuwenden. Schließlich sei der Aufwand für die manuelle Entfernung von Jahr zu Jahr unterschiedlich, je nach Witterung. „Wenn wir von dem Glyphosat-Verbot gewusst hätten, hätten wir die Fläche nicht übernommen“, betont der Winzer. Bis vergangene Woche ist er davon ausgegangen, dass der Herbizid-Einsatz möglich sei. Die SGD Süd habe ihm das mündlich zugesagt, erzählt er. Sogar der Vorsitzende des städtischen Naturschutzbeirats, Volker Platz, der in die Gespräche eingebunden war, sieht die Sache ähnlich: „Wir haben einem initialen Einsatz von Glyphosat zugestimmt“, sagt er. Zwar „zähneknirschend“, wie er hinzufügt, aber aufgrund der Tatsache, dass das Gelände verbuscht und die Wiederaufnahme des Weinbaus erwünscht war, habe der Naturschutzbeirat sein Placet gegeben. Die SGD Süd bleibt aber dabei: „Eine Anwendung von Glyphosat wurde weder in unserer Rechtsverordnung zum Naturschutzgebiet gestattet noch wurde eine Ausnahmegenehmigung nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung erteilt“, heißt es in einer Stellungnahme zu dem Fall. Zum gleichen Zeitpunkt schreibt aber die städtische Umweltabteilung, ebenfalls in Bezug auf diesen Fall, dass der Einsatz von Herbiziden in Naturschutzgebieten „nicht generell“ verboten sei. Eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung wie vor der Unterschutzstellung (Anfang der 1990er Jahre) sei erlaubt. Konfrontiert mit der gegenteiligen Position der SGD Süd rudert ein Mitarbeiter der Abteilung etwas zurück: Die Überprüfung agrarrechtlicher Vorschriften sei ja nicht Aufgabe der Stadt, diese komme erst ins Spiel, wenn ein Antrag, beispielsweise auf eine Sondergenehmigung, gestellt werde. Das sei aber in den vergangenen Jahren nie der Fall gewesen. Der Mitarbeiter räumt aber ein: „Wir sind bis jetzt davon ausgegangen, dass Glyphosat-Einsatz auf landwirtschaftlichen Flächen generell legal ist.“ Also auch im Naturschutzgebiet. Einer, der hier seit vielen Jahren wirtschaftet, ist Thomas Zeter vom Diedesfelder Weingut Leonhard Zeter. Sein Betrieb setze seit einigen Jahren kein Glyphosat mehr ein, erklärt er, er sei noch nie ein Freund des Herbizids gewesen. Aber: Dass der Einsatz in Weinbergen im Naturschutzgebiet generell verboten ist, habe er erst Ende Juni erfahren. Da nämlich verschickte das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum als staatliches Beratungsinstitut eine Sondermitteilung an die Weinbaubetriebe, in der auf das Verbot hingewiesen wurde. Rechtliche Grundlage ist demnach eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Jahr 2003. Dass deren Inhalt weder bei den Winzern noch bei den Kontrollbehörden bekannt war, zeigt laut Zeter schon die Tatsache, dass Behördenvertreter bei Anzeigen wegen Glyphosat-Einsatzes auf Wegen oder Mauern mehrfach vor Ort waren, der Einsatz im Weinberg ihnen also nicht verborgen geblieben sein könne. Am Sonnenweg gab es einen Fall, der über Jahre immer wieder für größere Aufmerksamkeit sorgte und über den die RHEINPFALZ mehrfach berichtete. Angezeigt hatte ihn Volker Platz. Rückblickend stellt der Naturschützer fest: „Auch wir sind damals davon ausgegangen, dass die Herbizidausbringung im Weinberg selbst legal ist.“ Er habe den Behörden vertraut. Dass sie von dem Verbot „angeblich nichts wussten“, sei ein starkes Stück. Inzwischen hat es auf dem Grundstück, das der Stadt gehört, einen Pächterwechsel gegeben, die neuen Pächter wollen an der Stelle ökologischen Weinbau betreiben. Das Thema Glyphosat hat sich von daher erledigt – zumindest auf diesem Grundstück. Kommentar, Land

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