Interview
Wie das Jobcenter die Mittel des neuen Bürgergelds nutzt
Frau Winnefeld, seit vier Wochen greift die zweite Stufe des Bürgergeldes, die dem Jobcenter neue Möglichkeiten bei der Arbeitsmarktintegration eröffnet. Was tun Sie, was Sie bislang nicht getan haben, um Langzeitarbeitslose nach Jahren der Abstinenz zurückzuführen?
Winnefeld: Mit dem Bürgergeld haben wir weitere Instrumente an die Hand bekommen. Das bedeutet aber nicht, dass unsere 154 Berater nicht bereits vor dem Stichtag am 1. Juli intensiv mit den rund 23.000 erwerbsfähigen Leistungsbeziehern in unserem Zuständigkeitsbereich, also Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis, im Austausch waren, um sie vorzubereiten auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt.
Dann lassen Sie uns die neuen Möglichkeiten zur Reintegration durchgehen. Seit Juli schließen die Berater einen sogenannten Kooperationsplan mit ihren Gegenübern. Wird damit salopp gesagt der erhobene Zeigefinger gesenkt und vielmehr die Hand ausgestreckt?
Hornschuch: Der bundeseinheitlich vorgegebene Kooperationsplan ist der rote Faden im Eingliederungsprozess. Er ersetzt die bisherige formale Eingliederungsvereinbarung, die unter anderem eine abschreckende Rechtsfolgenbelehrung beinhaltet hat. Auch wenn in unserem Alltag nur ein verschwindend kleiner Kreis unserer Kunden wegen mangelnder Kooperation Sanktionen, sprich: Leistungskürzungen erfährt, hat dieser formale Hinweis auf eventuelle rechtliche Schritte verunsichert.
Wie weit kommen Sie den Beziehern von Grundsicherung im Kooperationsplan noch entgegen?
Hornschuch: Er ist in verständlicher Sprache formuliert. Das mag banal klingen, ist aber Grundlage dafür, um Missverständnisse zu vermeiden. Wir signalisieren damit, dass wir auf Augenhöhe kommunizieren und schaffen damit die Basis für eine vertrauensvollere Zusammenarbeit. Schließlich haben wir ein gemeinsames Ziel, nämlich Menschen aus einer verfestigten Arbeitslosigkeit wieder in Beschäftigung zu bringen. Es ist für beide Seiten eine Erleichterung, dass der Kooperationsplan kein bürokratisches Konstrukt mehr ist, sondern ein verständliches Gemeinschaftswerk.
Nachdem Sie sich im ersten Schritt auf eine gemeinsame Zielsetzung haben verständigen können: Welche Anreize setzt das neue Bürgergeld, um das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren?
Hornschuch: Es setzt eine Reihe zusätzlicher Anreize. Es nimmt beispielsweise Rücksicht auf Bedürfnisse bei Umschulungen und berücksichtigt, dass ein Erwachsener mehr Zeit braucht, um sich im Alltag einer Berufsschule zurecht zu finden und wieder lernen muss, zu lernen und Schularbeiten zu erledigen.
Werden auch finanzielle Anreize gegeben?
Hornschuch: Ja. Zum einen mit dem Bürgergeldbonus. Wer länger als acht Wochen an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt, die eine nachhaltige Integration verspricht, wird mit 75 Euro monatlich bezuschusst. Wer eine Weiterbildung aufnimmt, die zu einem Berufsabschluss führt, erhält einen monatlichen Zuschuss in doppelter Höhe, also 150 Euro. Wohlgemerkt: Damit sind solche Maßnahmen nicht finanziert, es kann aber die persönliche Entscheidung erleichtern, in eine solche Maßnahme zu investieren.
Hängt die Gewährung vom Wohlwollen des Beraters oder gar der Haushaltslage des Jobcenters ab?
Hornschuch: Nein. Das ist eine Pflichtleistung, unabhängig von der tagesaktuellen Situation. Die Anzahl der Prämien ist weder gedeckelt noch hängt sie vom Wohlwollen des Beraters ab, der eine Zustimmung zu solchen Qualifizierungen womöglich zurückhalten könnte. Mit rund 800 laufenden Maßnahmen im Jobcenter Vorderpfalz ist die Summe überschaubar. Die ersten Boni sind bereits ausgezahlt worden.
Überlegungen zur Sparsamkeit könnten sich ja aufdrängen, nachdem die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, mit Blick auf den gerade vorgelegten Haushaltsentwurf der Bundesregierung vorgerechnet hatte, dass allein den Jobcentern 700 Millionen Euro fehlen würden – bei steigenden Ausgaben und Leistungsanforderungen.
Winnefeld: Ich kann die Argumentation nachvollziehen, kann das Jobcenter Vorderpfalz aber glücklicherweise ausklammern, weil wir in der komfortablen Situation sind, Gelder aus dem Verwaltungshaushalt übertragen zu können. Zugleich sind wir in der paradoxen Situation, dass wir personell unterbesetzt sind und Kostensteigerungen aus der jüngsten Tariferhöhung nicht im vollen Umfang wirksam werden. Etwa fünf Prozent der rund 400 Stellen sind derzeit nicht besetzt.
All die Verbesserungen beim Bürgergeld dienen letztlich dem Zweck, die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorzubereiten beziehungsweise zu erleichtern. Wo bringt sich das Jobcenter da überall ein?
Winnefeld: In verschiedenen Formaten. Gerade mit einer Beteiligung an einer Bildungsmesse im „Haus“. Am 1. September an einer Gemeinschaftsbörse mit der IHK, der Volkshochschule und dem Verein „Lu can help“, die sich gezielt an Flüchtlinge richtet oder in der Initiative „Pfalz qualifiziert“ mit der IHK. Von Beginn an stellt das Jobcenter im gemeinsamen Arbeitgeberservice mit der Agentur für Arbeit zehn Mitarbeiter für die Vermittlung ab.
Wie lange sind die Jobcenter-Kunden bereits in der Grundsicherung?
Winnefeld: Rund 14.200 unserer knapp 23.000 erwerbsfähigen Kunden werden als Langzeitleistungsbezieher geführt. Sie werden von 154 unserer insgesamt 400 Mitarbeiter beraten. Jeder fünfte Arbeitslose ist älter als 55 Jahre.
Wie hoch liegt die Integrationsquote?
Winnefeld: Bei 25 bis 27 Prozent. Damit rangieren wir unter vergleichbaren Jobcentern in der oberen Hälfte. 2023 werden wir diese Position zumindest halten, vielleicht sogar steigern können.
Ist das Bürgergeld der große Wurf, um substanziell neue Chancen für die Teilhabe am Berufsleben zu eröffnen?
Winnefeld: Das Sozialgesetzbuch, das sich Hilfebedürftigen widmet und sie auf Erwerbsfähigkeit vorbereitet, ist jetzt 18 Jahre alt und hat in dieser Zeit mit einem ganzen Instrumentenkasten Wirkung entfaltet. Es hat in keiner Phase den zündenden Geistesblitz gegeben, um Langzeitarbeitslosigkeit schlagartig zu reduzieren. Die neuen Anreize und Möglichkeiten wirken jedenfalls motivierend. Es lohnt sich, sich anzustrengen, um wieder in Arbeit zu kommen. Es entschärft die Neiddebatte um vom Staat bezahlte Arbeitsverweigerung, der Stempel „Hartz-IV-Empfänger“ ist abgelegt.
Zur Sache I: Das Bürgergeld
Das Bürgergeld hat zu Jahresbeginn das bis dahin salopp als „Hartz IV“ abgestempelte System der Leistungen an Bezieher von Grundsicherung abgelöst. Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet sind, werden danach nicht mehr von der Arbeitsagentur, sondern vom Jobcenter auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt begleitet. Zum Lebensunterhalt erhält beispielsweise ein alleinstehender Erwachsener seit 1. Januar einen um 53 Euro höheres Bürgergeld von nun 502 Euro. In der zweiten Stufe des Integrationskonzepts werden seit 1. Juli die Anreize erhöht, sich um eine Rückkehr in eine Beschäftigung zu bemühen. Dazu zählen sogenannte Kooperationspläne mit den Jobcenter-Beratern auf Augenhöhe oder Zuschüsse für Investitionen in die eigene Weiterbildung oder Qualifizierung.
Zur Sache II: Das Jobcenter Vorderpfalz
Während die Agentur für Arbeit Menschen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt und ein Jahr lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, kümmert sich das Jobcenter Vorderpfalz um diejenigen, die nicht oder nicht lange genug in diese Versicherung einbezahlt haben oder länger als ein Jahr arbeitslos sind. Das Jobcenter mit Sitz gegenüber des Hack-Museums gehört zu denjenigen unter den deutschlandweit rund 300, die mehrere Träger haben. Neben der Agentur für Arbeit sind das die Städte Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal und der Rhein-Pfalz-Kreis. Deshalb hat es auch Geschäftsstellen in Speyer und Frankenthal. Seit xxx steht Anja Winnefeld an der Spitze des Jobcenters. Alexander Hornschuch leitet als ihr Vize die Geschäftsführungsebene.