Ludwigshafen
Warum eine jesidische Familie abgeschoben wurde
Zunächst klärt die Verwaltung darüber auf, wie es zu der Abschiebung der Familie kam: Über einen Asylantrag, den eine Person stellt, entscheide das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, heißt es aus dem Rathaus. Wird der Antrag abgelehnt, so werde dies ausführlich begründet, der Bescheid enthalte eine Ausreiseaufforderung und eine Abschiebungsandrohung.
Gegen diesen Bescheid seien Rechtsmittel möglich, erläutert ein Verwaltungssprecher. Im Falle der Familie seien diese Rechtsmittel über zwei Instanzen ausgeschöpft worden. „Sie wurden von den zuständigen Verwaltungsgerichten abgelehnt, der Bescheid gegenüber der Familie wurde damit bestandskräftig und die Familie vollziehbar ausreisepflichtig.“
Die Stadt ziehe grundsätzlich eine freiwillige Ausreise gegenüber einer Abschiebung vor. Aus diesem Grund habe die Ausländerbehörde zunächst noch einmal eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt und ein Beratungsangebot unterbreitet, um zu klären, inwieweit eine finanzielle Unterstützung bei der freiwilligen Ausreise möglich sei. Die abzuschiebenden Personen könnten damit den Ausreisezeitpunkt innerhalb der Frist frei wählen und sich gut auf die Ausreise vorbereiten. Entsprechende Angebote seien auch der jesidischen Familie gemacht worden.
Ausreichend Zeit und Handgeld
Reagieren die Personen nicht auf das Angebot und reisen sie nicht aus, so sei die Ausländerbehörde dazu verpflichtet, den Bescheid durchzusetzen, berichtet die Verwaltung weiter. Dabei werde möglichst schonend vorgegangen. Der Zeitpunkt, zu dem die Wohnung betreten wird, richte sich auch nach dem Ort und dem Zeitpunkt des Starts des Flugzeugs. Die abzuschiebenden Personen erhielten ausreichend Zeit, ihr Gepäck zu packen, und die Betroffenen bekämen ein Handgeld überreicht.
Die Trennung einer Familie sei bei einer Abschiebung nicht ausgeschlossen, sie sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Deshalb erfolge die Planung einer Rückführung in der Regel so, dass Familien gemeinsam zurückgeführt werden können. Dies sei auch im Falle dieser Familie so gewesen. „Die Familie wurde von Mitarbeitern der Ausländerbehörde sowie der Polizei am Abend des 30. März gegen 19.30 Uhr aufgesucht. Während dieser Anwesenheit der Mitarbeiter und der Polizei täuschte der Vater einen Fluchtversuch vor, um die Polizei abzulenken. Währenddessen konnte der älteste 16-jährige Sohn der Familie fliehen und sich der Abschiebung entziehen.“
Vermisstenmeldung veranlasst
Es sei noch am Abend mehrfach erfolglos versucht worden, den Jungen auf seinem Handy zu erreichen. Die Polizei habe eine Vermisstenmeldung veranlasst. Das Jugendamt sei am nächsten Tag informiert worden. Diese Vorgehensweise entspreche einer Checkliste des Integrationsministeriums des Landes. „Da die Mitarbeiter der Ausländerbehörde von einer vorübergehenden Trennung der Familie ausgingen, der Junge die Trennung selbst in Absprache mit dem Vater herbeigeführt hatte und sich zudem mit den Großeltern des Jungen nahe Verwandte noch in Ludwigshafen befinden, entschieden die Mitarbeiter der Ausländerbehörde, die übrigen Familienmitglieder wie geplant nach Armenien zurückzuführen.“ Bislang liegen laut Verwaltung keine Hinweise vor, wo der 16-Jährige sich aufhalten könnte.
Die Stadt Ludwigshafen weist entschieden Vorwürfe zurück, der Familie sei Geld abgenommen worden. Jede abzuschiebende Person erhält ein Handgeld. Die Familie habe die Annahme des Handgelds abgelehnt und wollte es den Großeltern überlassen, weshalb es der Polizei zur späteren Aushändigung an die Familie mitgegeben worden sei.
Gespräche mit dem Land
Das Integrationsministerium und die Stadt Ludwigshafen haben Gespräche bezüglich des Falles aufgenommen, sagt der Rathaussprecher. Dabei sei die Rechtslage besprochen worden, und es habe unterschiedliche Auffassungen über die erfolgte Vorgehensweise gegeben. Die Stadt habe sich bei der Abschiebung an die Vorgaben einer Checkliste des Ministeriums aus dem Jahr 2014 gehalten. Das Ministerium legt diese Checkliste nach Ansicht der Stadtverwaltung für den vorliegenden Fall nun enger aus, als der Wortlaut der Regelung dies hergebe.
In der Stadt Ludwigshafen leben derzeit 849 ausreisepflichtige Personen, hauptsächlich abgelehnte Asylbewerber. Dies seien fast 400 Personen mehr als vor zwei Jahren (453, Stand Januar 2019). Im Jahr 2019 wurden 19 Personen abgeschoben, im Jahr 2020 vier Personen und im Jahr 2021 bislang 13 Personen, informiert die Verwaltung.


