Ludwigshafen Abschiebung: Stadt nimmt Stellung

Familie T. in ihrer Unterkunft in Armenien.
Familie T. in ihrer Unterkunft in Armenien.

Die Stadtverwaltung hat sich zu dem am Montag in der RHEINPFALZ erschienenen Beitrag „Abgeschoben ohne den eigenen Sohn“ mit einer schriftlichen Stellungnahme geäußert. Es ging darin um eine jesidische Familie.

Wie berichtet, wurde Familie T. mit zwei ihrer Kinder am 30. März über Berlin nach Armenien abgeschoben. Der älteste, 16 Jahre alte Sohn Thar floh während der Abschiebung und gilt seitdem als vermisst. Im Beitrag heißt es, dass um 22 Uhr Polizei und Ausländerbehörde vor der Tür in der Wattstraße standen. Die Stadtverwaltung stellt das anders dar und teilt mit, dass die Polizei und die Ausländerbehörde die Familie in der Unterkunft um 19.30 Uhr aufsuchten und dort antrafen. Weiter steht in dem Artikel, dass die Familie nach Armenien abgeschoben wurde, obwohl aktuell noch ein Widerspruchsverfahren gegen die Abschiebung läuft. „Es lag ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis vor, der von den hiesigen Behörden abgelehnt worden war. Dagegen wurde ein Widerspruch eingelegt, der aber keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Dafür ist ein entsprechender Eilantrag bei Gericht zu stellen“, teilt ein Sprecher der Stadt weiter mit.

Der zwölfjährige Sohn Yurik berichtete, dass der Familie im Zuge der Abschiebung 105 Euro Bargeld abgenommen wurden. In der schriftlichen Stellungnahme der Stadt heißt es, dass jede erwachsene Person im Zuge einer Abschiebung sogenanntes Handgeld erhalte. Die Stadtverwaltung überprüfe, ob die Betroffenen über das Handgeld verfügen. „Ferner verlangen unter anderem Charterfluggesellschaften vor dem Start der Rückführungsflüge den Nachweis, dass die betroffenen Personen in Besitz des Handgeldes sind (…)“, führt die Stadt weiter aus. Jeder Ausreisepflichtige erhalte zudem ein Beratungsangebot zur Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise.

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