Ludwigshafen
Toter in der Bayreuther Straße: Neuer Prozess
Angeklagt ist ein 47-jähriger Bewohner der Bayreuther Straße. Ursprünglich war ihm Totschlag vorgeworfen worden. Angeklagt ist er nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Körperverletzung. Kurz bevor die Verhandlung ausgesetzt worden war, hatte das Schwurgericht auf Antrag der Rechtsanwälte Alexander Klein und Sebastian Göthlich den Haftbefehl gegen den 47-Jährigen aufgehoben. weil „kein hinreichender Tatverdacht“ bestehe.
Laut der Anklage von Staatsanwalt Daniel Otto ist das 59-jährige Opfer nachts in den Flur gegangen, weil es dort laut gewesen sei. Der Angeklagte habe dem Mann ohne Grund mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Der sei zusammengesackt, auf den Boden gefallen und mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen. Daraufhin habe der Angeklagte gegen den Kopf des am Boden Liegenden getreten, der sei mit dem Kopf noch einmal gegen die Wand gestoßen. Zuvor schon habe der Angeklagte einem anderen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Wie schon in der ersten Verhandlung teilte Verteidiger Klein mit, dass sein Mandant die Vorwürfe bestreitet und nichts dazu sagen werde.
Chaotische Lage
„Die Situation war völlig durcheinander und unüberschaubar, wir wussten überhaupt nicht, wer ist der Verdächtige“, erzählte eine Polizeibeamtin, die vor Ort war. Auf den Angeklagten ist die Polizei durch Zufall aufmerksam geworden. Eine Streife entdeckte ihn nachts in der Industriestraße, dort saß er mit einer Melone auf einem Zaun. Den Polizisten erzählte er, dass er aus der Bayreuther Straße komme, dort habe es eine Auseinandersetzung gegeben. Am 24. Juni 2021 wurde ein Haftbefehl gegen den 47-Jährigen erlassen.
Ein anderer Mann, der im gleichen Flur wie das Opfer wohnte, hatte ebenfalls im Verdacht gestanden, der Täter zu sein. Da er sich nicht selbst belasten muss, hat er das Recht, eine Aussage zu verweigern. Er habe über eine Anwältin mitteilen lassen, dass er dieses Recht, wie auch schon ersten Verhandlung nutzen werde, so die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt.
Probleme mit Zeugen
In der ersten Verhandlung hatte es einige Probleme mit Zeugen aus der Bayreuther Straße gegeben. Das scheint sich zu wiederholen. So berichtete Hütt, dass ein Mann, der zur Tatzeit in der gleichen Wohnung wie das Opfer wohnte, nicht aufzufinden sei. Ein anderer Zeuge ließ mitteilen, dass er nicht kommen könne, er habe seit März vergangenen Jahres seine Wohnung nicht mehr verlassen.
Die Besetzung des Schwurgerichts hat sich seit der ersten Verhandlung komplett geändert, dagegen sind Staatsanwalt und Rechtsanwälte die Gleichen. Trotzdem stellten sie am Dienstag nach der Aussage eines 60-jährigen Zeugen – der auch schon in der ersten Verhandlung ausgesagt hatte – fest, „das ist das erste Mal, dass wir das hören“. Bereits bei der ersten Verhandlung hatte der 60-Jährige erzählt, dass er, als Streit auf dem Flur gehört habe, durch den Türspion geschaut und gesehen habe, wie gegenüber zwei Männer versucht hätten, einen Dritten in eine Wohnung zu schaffen. Sein Angebot, einen Arzt zu holen, sei abgelehnt worden, „Da habe ich nicht nachgefragt, das ist in der Ecke nicht üblich, das bringt bloß Ärger“, so der Zeuge. Auch seine weitere Schilderung des Geschehens entsprach überwiegend seiner ersten Zeugenaussage.
Neu war dagegen seine Schilderung, was ihm der andere Tatverdächtige erzählt habe. Der habe ihm gesagt, dass das Opfer bei dem Angeklagten Drogen gekauft, aber nicht bezahlt habe, deshalb habe es Streit gegeben. Auch habe der Angeklagte dem anderen Tatverdächtigen Wein gestohlen, als der ihn deshalb zur Rede stellen wollte, habe er ihn zusammengeschlagen. Auf Fragen, warum er das bisher verschwiegen habe, sagte der Zeuge, es sei ihm nicht gut gegangen. Zudem wisse er das nur „vom Hören sagen“. Der Prozess wird am 8. November, 13 Uhr, fortgesetzt.