Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Stiche vor der Stadtbibliothek: Wie das Opfer die Tat schildert

Der Tatort in Ludwigshafen: Eingang zur Stadtbibliothek.
Der Tatort in Ludwigshafen: Eingang zur Stadtbibliothek.

Nach einer Messerattacke vor der Ludwigshafener Stadtbibliothek Ende 2024 ist nun der Prozess vorm Frankenthaler Landgericht fortgesetzt worden – mit interessanten Details.

Für einen brutalen Messerangriff auf einen jungen Syrer vor der Ludwigshafener Stadtbibliothek im November 2024 muss sich ein 19-Jähriger vor Gericht verantworten. Wegen Schlägen und Tritten bei der Attacke sind insgesamt sechs junge Männer mit Migrationshintergrund angeklagt. Zwei davon sind bereits verurteilt worden. Nun schilderte das Opfer den Tatablauf aus seiner Sicht.

Eigentlich hätte der 32-Jährige als Hauptzeuge bereits am Montag seine Aussage im Zeugenstand machen sollen. Doch der Syrer erschien nicht. So kam es, dass er am Donnerstag von der Polizei zu Hause in Ludwigshafen abgeholt und zwangsweise ins Gericht gebracht wurde.

Wie der Vorsitzende Richter Alexander Melahn in der Verhandlung vor der Vernehmung sagt, gebe es Hinweise für einige Straftaten, die der Mann begangen haben könnte. Da er sich mit seinen Aussagen nicht selbst belasten müsse, stehe ihm wohl ein umfangreiches Aussageverweigerungsrecht zu. „Sie müssen hier heute keine Angaben machen“, teilte Melahn dem Mann daher mit.

Verhandelt wird am Landgericht in Frankenthal. Fünf weitere Verhandlungstage sind bereits terminiert.
Verhandelt wird am Landgericht in Frankenthal. Fünf weitere Verhandlungstage sind bereits terminiert.

Wie der Richter rasch bemerkte, spricht der Syrer zwar etwas Deutsch. Aber bei Weitem nicht gut genug, um dem anspruchsvolleren Sprachniveau vor Gericht folgen zu können. Die Verhandlung musste unterbrochen werden. Erst nachdem etwa eineinhalb Stunden später ein Arabisch-Dolmetscher eintraf, konnte die Vernehmung fortgesetzt werden.

Nie ein Übersetzer anwesend

Der bisherige Umgang mit den offensichtlich mangelhaften Sprachkenntnissen des Geschädigten löste bei Gericht und anderen Prozessbeteiligten Verwunderung aus. Denn bei sämtlichen Befragungen der Polizei zu verschiedenen Zeitpunkten war offenbar nie ein Übersetzer anwesend. Was gewisse Ungereimtheiten in den Polizeiprotokollen erklären könnte. Nachdem der Richter den Mann nun noch mal mithilfe des Dolmetschers über sein umfassendes Aussageverweigerungsrecht informierte, machte dieser unerwarteterweise davon jedoch keinen Gebrauch.

Er sei im Februar 1993 in Syrien geboren, also 32 Jahre alt, sagte er. Er habe nichts zu verbergen. Er sei am Tatabend (4. November) gegen 22 Uhr am Dönerrestaurant neben der Stadtbibliothek vorbeigelaufen. Vier junge Männer, darunter Hasan H., ein Iraker, und der angeklagte 19-Jährige seien zu dieser Zeit vor dem Eingang des Lokals gestanden. Er habe Hasan H. im Vorbeigehen erkannt, dieser ihn auch. Hasan H. sei ihm das Stück zur Bibliothek nachgelaufen und habe ihn schließlich überholt. „Er hat mir die Hand zur Begrüßung gegeben, diese dann aber festgehalten und mich heruntergezogen. In dem Moment habe ich die Stiche gespürt“, erzählte er.

Seine Kapuze sei ihm beim Herunterziehen über den Kopf gefallen, er habe die Männer hinter ihm nicht sehen können. „Ich weiß nicht, wer mich gestochen hat“, sagte der 32-Jährige. Er habe seinen Schlüsselbund mit einem kleinen Döschen Pfefferspray daran in der linken Hand gehabt. „Ich hatte keine Zeit, mich zu verteidigen. Ich erinnere mich nicht, das Pfefferspray benutzt zu haben“, gab er auf Nachfrage an.

Erster Stich in den Hals

Der erste Stich habe den Hals getroffen, daraufhin sei er völlig fertig gewesen. Er habe sich auf dem Boden zusammengeduckt und versucht, sich zu schützen, weil er geschlagen und getreten worden sei. Dann sei die Gruppe weggelaufen in die Gasse Richtung Pfalzbau.

Ob er wisse, warum er angegriffen worden sei, fragte der Richter den 32-Jährigen. Er habe Hasan H. ein paar Tage zuvor für 20 Euro etwas zu Rauchen abgekauft. Zwei Tage später habe ein Freund von ihm angerufen und gesagt, der 100-Euro-Schein, mit dem er bezahlt habe, sei gefälscht. Er habe aber nichts getan und verstehe nicht, wofür er neun Messerstiche erhalten habe, meinte er.

Als Rechtsanwalt Kayahan Aydin, Verteidiger des 19-jährigen Angeklagten mit Fragen zum Thema Falschgeld nachbohren wollte, blockte der Zeuge ab und verweigerte Antworten dazu.

Der Prozess wird fortgesetzt, terminiert sind insgesamt weitere fünf Verhandlungstage.

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