Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Rechnungshof sieht Steuerverschwendung: Stadt nennt Vorgehen „inakzeptabel“

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Warum die Ludwigshafener Stadtverwaltung die Kritik des Landesrechnungshofs, Geld verschwendet zu haben, entschieden zurückweist.

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen weist die gegen sie erhobene Kritik des Landesrechnungshofs zurück. Dass dieser in einem „nachweislich noch laufenden Verfahren“ lediglich Teilergebnisse aus seiner Sicht veröffentlicht habe, ohne die Position der Stadt zu berücksichtigen, ist aus deren Sicht „inakzeptabel“. Dadurch sei ein einseitiges Bild in der Öffentlichkeit entstanden. Zudem könnten die veröffentlichten Teilergebnisse aufgrund ihrer Informationstiefe Rückschlüsse auf bestimmte Personen ermöglichen, kritisiert die Verwaltung auf Nachfrage.

Innerhalb der jüngsten Prüfung bei der Stadt monierte der Landesrechnungshof unter anderem zwei Personalfälle. Dazu habe die Stadtverwaltung vom Landesrechnungshof eine gesonderte Prüfungsmitteilung, einen sogenannten Teilbericht, erhalten. Zu diesem Bericht habe die Stadtverwaltung dem Rechnungshof ihre eigene Rechtsauffassung im Rahmen von Stellungnahmen übersandt.

Beratung durch Fachanwälte und Verband

Die Stadtverwaltung weist in ihren Stellungnahmen die Feststellungen und Schlussfolgerungen des Landesrechnungshofs zurück und begründet dies auch. Insbesondere habe die Stadtverwaltung dargelegt, dass mögliche rechtliche Alternativen im Einzelfall bewertet wurden, unter anderem unter Beratung durch Fachanwälte und den Kommunalen Arbeitgeberverband.

Seit 26. November liege der Stadtverwaltung zudem eine vom 24. November 2025 datierte Aufforderung des Landesrechnungshofs nach einer weiteren, dritten Stellungnahme zu den Personalfällen vor. „Insofern ist aus Sicht der Stadt und wohl auch des Rechnungshofs die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Bewertungen verbieten sich daher aus Sicht der Stadtverwaltung“, heißt es auf Nachfrage der RHEINPFALZ.

Vorwurf: Schaden von 717.000 Euro verursacht

Im Übrigen könne sich die Stadtverwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen zu einzelnen Personalangelegenheiten nicht öffentlich äußern. Die Verwaltung zeigt sich zudem verwundert darüber, dass der Rechnungshof nun in seinem Kommunalbericht einen nicht abgeschlossenen Sachverhalt veröffentliche, in dem datenschutzrelevante Inhalte aus einer Personalakte wiedergegeben worden seien. „Mit den rechtlichen Ausführungen der Stadt hat sich der Landesrechnungshof im Kommunalbericht nicht erkennbar auseinandergesetzt“, moniert die Verwaltung.

Der Stadtrat werde, sobald der endgültige Prüfbericht des Rechnungshofs vorliege, entsprechend den Regelungen der Gemeindeordnung informiert. Eine Erstinformation zum Verfahren unter Berücksichtigung datenschutzrelevanter Inhalte sei in nichtöffentlicher Stadtratssitzung im September erfolgt.

Nach Darstellung des Landesrechnungshofs wurde einem Mitarbeiter der Ludwigshafener Stadtverwaltung ab 2014 das Gehalt weitergezahlt, obwohl er von der Arbeit freigestellt war. Erst mit dem Eintritt in den Ruhestand im November 2023 endeten demnach die Zahlungen. Zuvor arbeitete der Mann bereits mehr als 20 Jahre in der Verwaltung. Die Schwierigkeiten begannen offenbar nach einer Erkrankung, nach der die Wiedereingliederung schwierig geworden sei.

Ein „Sonderling“

Laut dem Bericht des Rechnungshofs war die Person als „Sonderling“ wahrgenommen worden, das Auftreten und das Erscheinungsbild hätten zur Ablehnung bei Kollegen und bei Externen geführt, es sei „immer düsterer“ geworden. Zudem sei die Stimme „schwer verständlich“ gewesen. Einem psychiatrisch-neurologischen Gutachten im Auftrag des Arbeitgebers zufolge sei aber ein „Befund mit Krankheitswert“ nicht festgestellt worden, die Aussprache sei „lediglich etwas undeutlich“ gewesen. Vereinzelte Versuche, die Person noch einmal in der Gemeindeverwaltung unterzubringen, seien gescheitert.

Die Stadt Ludwigshafen habe dem Landesrechnungshof gegenüber geltend gemacht, dass gegen die Kündigung rechtliche Erwägungen gesprochen hätten, deshalb sei es bei der Freistellung geblieben. Die Prüfer aus Speyer werfen der Stadt vor, einen Schaden von 717.000 Euro verursacht zu haben. Dem Mann sei neben dem Gehalt auch das Job-Ticket bezuschusst worden.

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