Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Prozess: Bei Drogenhandel an behindertes Kind gedacht

Der Fall wird am Landgericht Frankenthal verhandelt.
Der Fall wird am Landgericht Frankenthal verhandelt.

Im Drogenprozess gegen zwei Albaner vor dem Frankenthaler Landgericht hat ein Angeklagter am zweiten Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt.

Wegen bewaffneten Handels mit einer größeren Menge harter Drogen stehen zwei zuletzt in Ludwigshafen wohnende Albaner vor dem Frankenthaler Landgericht. In der gemeinsamen Wohnung fanden sich 180 Gramm Heroin und 47 Gramm Kokain, in einem angemieteten Lagerraum in Ludwigshafen weitere 1,5 Kilogramm Heroin. Während der 51-jährige am zweiten Prozesstag ein Geständnis über den Handel mit den Drogen abgelegt hat, beteuerte sein 58-jähriger Mitbewohner, damit nichts zu tun zu haben.

Ausgangspunkt der Festnahme waren Ermittlungen der Nürnberger Polizei in einem anderen Verfahren wegen Computerbetrugs. Über offenbar falsche Identitäten und eine Mobilfunknummer hatten sich Hinweise auf eine Ludwigshafener Adresse ergeben. Als Kriminalbeamte im Oktober 2025 das Appartement der Albaner in der Sternstraße (Friesenheim) durchsuchten, fanden sie neben 180 Gramm Heroin und 47 Gramm Kokain auch eine CO2-Pistole und ein Einhandmesser. Damit war der Tatbestand des „bewaffneten Drogenhandels“ erfüllt.

Auch Lagerbox durchsucht

Eine gefundene Chatnachricht zwischen beiden Männern zeigte das Foto eines Mietvertrags für eine Lagerbox in Ludwigshafen. Bei der Durchsuchung des Lagers kamen dann weitere 1,5 Kilogramm Heroin, Verpackungsmaterial sowie ein Mixer zum „Strecken“ und eine hydraulische Presse für die Drogen zum Vorschein. Die Ermittler gehen davon aus, dass beide Männer bei den Drogengeschäften eng zusammengearbeitet und „Geschäftshandys“ auch gemeinsam benutzt haben. Die Wohnung hatte der 51-jährige Angeklagte mithilfe eines gefälschten italienischen Personalausweises gemietet und damit auch Bankkonten eröffnet.

Im Prozess werden die Angeklagten von vier Rechtsanwälten vertreten. Am jüngsten Verhandlungstag überraschte Wahlverteidiger Davut Yildiz mit einer Erklärung für den 58-jährigen Adrian K.: Sein Mandant sei nach Ludwigshafen gekommen, um sich einer Behandlung bei einem bekannten Augenarzt zu unterziehen. Mit den Drogen habe er nichts zu tun, nur einmal ein Paket an der Haustür angenommen. Das Foto vom Mietvertrag der Lagerbox sei nur auf sein Handy gekommen, weil der Handy-Akku des 51-jährigen gerade leer gewesen sei. Er habe diesem einmal geholfen, Tüten in den Lagerraum zu tragen, daher könnten seine Fingerabdrücke an den Tüten sein. Nachfragen dazu seien nicht gestattet, erklärte der Verteidiger.

Für große Online-Plattform gearbeitet

Im Anschluss gab der 51-jährige Ned L. erstmals Auskunft zur Person und schilderte in fließendem Deutsch seinen Lebenslauf. Er sei in Albanien geboren, habe nach dem Abitur ab 1999 in Rom Informatik studiert und ab 2005 in Italien als IT-Entwickler und später als Fachmann für IT-Sicherheit bei einer großen Online-Plattform gearbeitet. Er habe später auch in Albanien und Rumänien gelebt und gearbeitet, sei viel herumgekommen. Eine Zeit lang habe er auch in Baden-Württemberg gelebt. In einer Beziehung mit einer Frau sei 2016 ein Sohn geboren worden. Doch die Partnerin habe 2022 ihn und das gemeinsame Kind verlassen. Er nehme keine Drogen, antwortete er auf Nachfrage des Richters.

Wie sein Wahlverteidiger, Rechtsanwalt Mehmet Okur aus Darmstadt, in einer Erklärung vortrug, sei der Sohn seines Mandanten behindert. Er benötige eine 24-Stunden-Versorgung, die teuer sei. In einem Café in Albanien habe man ihm erzählt, dass er schnell viel Geld machen könne durch den Verkauf von Drogen. Er habe dann in Deutschland Drogen verkauft und das Geld in die Heimat geschickt. Die gefundenen Drogen gehörten alle ihm. Das gefundene Messer sei ein Souvenir aus der Kindheit. Er habe den Verkauf der Drogen alleine durchgeführt. Er bestätige die Aussage des Mitbewohners. Er wolle nicht, dass dieser leiden müsse. Er habe bei dem Drogenhandel nur an sein Kind gedacht. Heute bereue er seine Tat. Auch zu dieser Erklärung des Anwalts waren zunächst keine Nachfragen gestattet.

Schnelles Urteil möglich

Wie ein leitender Ermittler der Ludwigshafener Polizei anschließend im Zeugenstand sagte, sei die in der Wohnung gefundene CO2-Waffe im Handel frei verkäuflich. Sie sei nicht geladen und ohne Munition gewesen. Das gefundene „Einhandmesser“ sei ebenfalls frei verkäuflich. Wie der Vorsitzende Richter Jürgen Häbe ankündigte, soll am nächsten Prozesstermin ein Rechtsgespräch mit dem Ziel einer Verständigung stattfinden. Falls dies gelinge, könne es ein schnelles Urteil geben.

x