Birkenheide
Pferde-Offenstall ohne Genehmigung? Pächter widerspricht, Kreis kontert
Die Kreisverwaltung hat gegenüber der RHEINPFALZ angekündigt, gegen rechtswidrige Bauten im Birkenheider Natura-2000-Schutzgebiet vorzugehen. In diesem Zusammenhang werde aktuell eine Beseitigungsverfügung geprüft, die ein Grundstück betrifft, auf dem Pferde gehalten werden. Dagegen wehren will sich jedoch der Pächter des Grundstücks, Heinz Winkler (Name von der Redaktion geändert). Seiner Auffassung zufolge hat nämlich alles seine Richtigkeit. „Die baulichen Anlagen hier sind weder illegal noch rechtswidrig“, sagt er bei einem RHEINPFALZ-Gespräch vor Ort.
Zwölf Pferde einer Haltergemeinschaft leben Winkler zufolge in Offenstallhaltung auf dem von ihm gepachteten Grundstück. Das heißt, es gibt dort Unterstände sowie umzäunte Freiflächen (Paddocks) und Weideflächen. Er habe dafür eine Genehmigung, beteuert er. Diese laufe zwar nicht auf seinen Namen, beziehe sich jedoch auf das Grundstück und stamme noch aus Zeiten eines vorherigen Pächters. Demzufolge seien an drei Seiten geschlossene Unterstände erlaubt worden. Vorgaben zur Anzahl von Pferden, die auf dem Grundstück gehalten werden dürfen, gebe es keine. Vorzeigen will Winkler diese Genehmigung der RHEINPFALZ allerdings nicht. Die Kreisverwaltung hält in der Angelegenheit auf Anfrage dagegen: Nach aktuellem Kenntnisstand liege keine Baugenehmigung für die genannten Anlagen auf dem von Winkler gepachteten Grundstück vor.
Eigentümer informiert
Schon im November 2023 ist nach Angaben der Kreisverwaltung Kontakt mit dem Eigentümer des Grundstücks aufgenommen worden, der in der Schweiz lebe. Dieser sei schriftlich über die Rechtswidrigkeit von baulichen Anlagen auf seinem Grundstück informiert worden – inklusive einer Ankündigung, dass eine Beseitigungsverfügung erfolgen werde. Es sei dem Mann jedoch die Möglichkeit gegeben worden, die Anlagen selbst zu beseitigen. „Wir haben die Rückmeldung bekommen, dass ihn seine Mutter vertritt, und diese hat erkennen lassen, dass man kooperieren wird“, teilt der Leiter des Bauamts des Rhein-Pfalz-Kreises, Frank Juchem, mit.
Kreis überprüft 30 Grundstücke
Die Kreisverwaltung will nun in der Bruchgewann 28 insgesamt konsequent durchgreifen und teilt mit, dass eine umfassende Prüfung zum Rückbau baulicher Anlagen laufe. „Nach aktuellem Stand sind mehr als 30 Grundstücke betroffen. Insgesamt gibt es sieben Verfahren ab 2021 und sechs ältere Verfahren“, erläutert die Verwaltung. Dabei sei allerdings festzustellen, dass es auf den anderen Grundstücken keine solch massive Bebauung gebe wie auf jenem, das Heinz Winkler pachtet und auf dem sich der Offenstall für Pferde befindet.
Problematisch sind bauliche Anlagen in der Birkenheider Bruchgewann 28 deshalb, weil sich die dortigen Grundstücke mitten im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) „Dürkheimer Bruch“ befinden, das zugleich auch Vogelschutzgebiet ist. Es handelt sich dabei um Teilflächen des Natura-2000-Schutzgebietsnetzes, das unter dem Schutz des Europäischen Naturschutzrechts steht.
Baukontrolle vor Ort
Er habe nicht gewusst, dass es sich bei dem Gebiet, in dem das von ihm gepachtete Grundstück liegt, um ein Natura-2000-Gebiet handelt, sagt Heinz Winkler gegenüber der RHEINPFALZ. Zu keinem Zeitpunkt sei ihm das mitgeteilt worden. Auch hier widerspricht allerdings die Kreisverwaltung. Nachdem Markus Hundsdorfer, Vorsitzender der Pollichia-Ortsgruppe Bad Dürkheim, im Oktober 2024 das Ausbringen von Sand auf dem von Winkler gepachteten Grundstück angezeigt habe, habe noch am gleichen Tag eine Baukontrolle stattgefunden – und zwar unter Anwesenheit von Herrn Winkler. Dieser habe zugesichert, den Sand wieder abzufahren. „Nachdem der Zustand bei einer Nachkontrolle eine Woche später unverändert war, wurde nochmals Kontakt mit ihm aufgenommen. Dabei wurde auch mündlich auf die Rechtswidrigkeit der baulichen Anlagen hingewiesen“, teilt die Kreisverwaltung mit.
Markus Hundsdorfer erläutert auf Anfrage: „Nachdem die Pollichia seit 2017 die Behörden mehrfach auf den Verschlechterungszustand dieses Natura-2000-Gebiets hingewiesen hat, wiesen wir 2024 erneut auf den massiven Auftrag von Fremdmaterial hin. Zur Wiederherstellung der Schutzziele ist ein Abtragen bis auf den Rohboden nötig.“
Gutachten: Pferdezahl stark senken
Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist auch ein Gutachten aus dem Jahr 2024, das die Verbandsgemeinde Maxdorf beauftragt hatte. Geprüft wurde, inwiefern sich die private Nutzung von Flächen mit dem Schutzgebiet Natura 2000 verträgt. Die im Gutachten geforderten Maßnahmen lauten: Pferdezahl stark senken, keine Standweide und schrittweise Wiederherstellung der mageren, trockenen Flächen.
Auseinandersetzungen zur Haltung von Pferden in der Birkenheider Bruchgewann 28 gibt es tatsächlich seit Jahren. Nach einer Recherche der Kreisverwaltung hat ein damaliger Abteilungsleiter bereits 2001 festgehalten, dass auf einem Grundstück auf circa 12.700 Quadratmetern rund 25 Pferde gehalten wurden. Schon dem damaligen Eigentümer habe man mitgeteilt, dass der Pferdebestand auf insgesamt vier Pferde zu reduzieren sei, verteilt auf zwei offene Unterstellmöglichkeiten. Alle anderen Bauten seien zu entfernen. Laut Kreisverwaltung ist das Grundstück letztlich geräumt worden, das Verfahren sei 2003 abgeschlossen worden – in genau jenem Jahr also, in dem die Bruchgewann 28 zum Natura-2000-Schutzgebiet wurde.
Thematik seit Jahren bekannt
„Da es in diesem Bereich viele Grundstücke und viele Pferdehalter gibt, kam es in den darauffolgenden Jahren immer wieder zu weiteren Verfahren“, erläutert die Kreisverwaltung. Dadurch sei die Thematik der zulässigen Nutzung den Eigentümerinnen und Eigentümern in diesem Bereich auch seit vielen Jahren bekannt – und zwar unabhängig vom jeweiligen Einzelfall.
Eine Beseitigungsverfügung hat der Kreis im Jahr 2025 übrigens schon zugestellt, sie betrifft eine weitere Pferdehaltung in der Bruchgewann 28. Angeordnet worden sei, dass die Anlage dieses Pferdebetriebs vollständig zurückgebaut werden muss. Die Betroffene habe dagegen jedoch Widerspruch eingelegt. Im nächsten Schritt wird sich deshalb der Kreisrechtsausschuss mit der Angelegenheit befassen.
„Wer pachtet, ist selbst in der Pflicht“
„Hätte ich schon 2006 gewusst, dass es auf diesem Grundstück Probleme mit der Bebauung gibt, dann hätte ich mir einen anderen Ort für die Pferdehaltung gesucht“, sagt Heinz Winkler im RHEINPFALZ-Gespräch. Neue Unterstände habe er auf dem von ihm gepachteten Grundstück nicht gebaut, sagt er. „Das habe ich so übernommen und nur die Dächer neu gemacht.“ Abrisskosten wolle er deshalb keine übernehmen, sollte es dazu kommen, dass für das von ihm gepachtete Grundstück eine Beseitigungsverfügung des Kreises irgendwann wirksam wird.
Die Verwaltung betont vor diesem Hintergrund: „Grundsätzlich gilt: Wer Grund und Boden pachtet, ist selbst in der Pflicht, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich nicht allein aus dem Naturschutzrecht – bauliche Anlagen im Außenbereich sind nur in Ausnahmefällen zulässig und bedürfen einer Genehmigung. Jede Person ist für die Rechtmäßigkeit des eigenen Handelns verantwortlich.“