Ludwigshafen
Neues Gesetz: Wie alle Grundschüler ganztags betreut werden sollen
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird bundesweit das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter, kurz Ganztagsförderungsgesetz, wirksam. Worum geht es?
Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Denn in den meisten Schulen endet der Unterricht am Mittag. Der Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder soll stufenweise eingeführt werden: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klasse einen Anspruch darauf haben, ganztägig betreut zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassen ein bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln.
Wie viel Geld steht in Ludwigshafen zur Verfügung, um die Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu ermöglichen?
In der jüngsten Stadtratssitzung informierte die Verwaltung, dass für Ludwigshafen eine maximale Fördersumme von 5,91 Millionen Euro zur Verfügung steht. Mit Blick auf die 23 Ludwigshafener Grundschulen ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Grundsätzlich fördert der Bund den Ganztagsausbau mit maximal 70 Prozent, der auf das Land entfallende Eigenanteil von 30 Prozent ist von den Kommunen zu tragen. Für Ludwigshafen, eine Stadt mit rund einer Milliarde Euro Schulden, bedeutet das wie beim Kita-Ausbau zusätzliche Schulden in Millionenhöhe. Die Zeit drängt: Förderfähig sind Projekte mit einer Mindestsumme von 50.000 Euro, die ab Inkrafttreten des Gesetzes am 12. Oktober 2021 begonnen wurden, bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen und bis 31. März 2028 abgerechnet sind.
Wie viele Ludwigshafener Grundschulen bieten jetzt schon Ganztagsbetreuung an?
Fünf von 23 städtischen Grundschulen sind Ganztagsschulen. Außerdem gibt es stadtweit für Schulkinder 950 Plätze in 23 Horten und Schultagesstätten. 18 Horte sind in städtischer Trägerschaft. Darüber hinaus gibt es die sogenannte Betreuende Grundschule, also flexible Betreuungsangebote an Schulen über die reguläre Unterrichtszeit hinaus.
Wie viele zusätzliche Betreuungsplätze werden benötigt?
Die Verwaltung rechnet damit, dass mit dem Rechtsanspruch auf Betreuung 85 Prozent der Grundschüler einen Ganztagsplatz in Anspruch nehmen werden. Demnach werden insgesamt 6000 Betreuungsplätze benötigt. 3000 Plätze sind bisher in den Ganztagsschulen, Horten und in der Betreuenden Grundschule vorhanden. Ganztagsschulen schließen jedoch in der Regel schon am Freitagmittag, in den Ferien ebenfalls. Die Betreuende Grundschule bietet bisher weniger als acht Stunden Betreuung und kein warmes Mittagessen an.
Welche Maßnahmen hat die Verwaltung auf den Weg gebracht, um die notwendigen Betreuungsplätze zu schaffen?
Die Stadt will sich beim Ausbau besonders auf das warme Mittagessen in den Grundschulen konzentrieren. Die Betreuung der Schüler soll zunächst in Klassenräumen stattfinden, neue Räume mit entsprechender Aufenthaltsqualität werden eine Ausnahme sein. Im September hat der Stadtrat einstimmig entschieden, dass an den Grundschulen durch Umbauten, Einbauten von Schulmensen und Aufwertung der Betreuungsqualitäten Maßnahmen für geschätzte Gesamtkosten von 9,3 Millionen Euro ausgeführt werden sollen. Der städtische Anteil liegt bei 3,4 Millionen Euro und damit bei rund 36,5 Prozent. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierfür die erforderlichen Planungsleistungen für Hochbau und Grünplanung für 1,5 Millionen Euro zu vergeben.
Welche konkreten Projekte sind geplant?
An 14 Schulen sind verschiedene Maßnahmen geplant. An der Grundschule Erich-Kästner in Süd zum Beispiel sollen die Außenanlagen beschattet werden. An der Rupprechtschule soll ein Speiseraum mit abgeschlossener Küche entstehen, verschiedene Klassenräume sollen mit mobilem Mobiliar ausgestattet werden, das die hybride Nutzung von Räumen ermöglicht. An der Grundschule Niederfeld in der Gartenstadt soll das Erdgeschoss des Hausmeisterhauses in einen Speiseraum mit abgeschlossener Küche umgebaut werden. Das Untergeschoss im Anbau der Edigheimer Lessingschule soll ebenfalls zum Speiseraum mit abgeschlossener Küche umgebaut werden. Auch an der Goetheschule Nord soll das Erdgeschoss des Hausmeisterhauses in einen Speiseraum mit abgeschlossener Küche umgebaut werden.
Welche Reaktionen gab es im Stadtrat, als der Maßnahmenkatalog verabschiedet wurde?
Schuldezernentin Cornelia Reifenberg (CDU) betonte, dass die Stadtverwaltung großes Interesse daran habe, weitere Ganztagsschulen in Angebotsform auf den Weg zu bringen. „Aber leider haben sich bisher keine positiven Zustimmungen ergeben“, informierte Reifenberg. Das sei in Ludwigshafen wenig aussichtsreich. Die Grundschulen seien vielmehr äußerst zurückhaltend. Die Dezernentin bezeichnete das Gesetz mit Blick auf die einzuhaltenden Fristen als „mit heißer Nadel gestrickt“. Für die CDU-Fraktion bemerkte Daniel Beiner, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschüler die Stadt vor weitere enorme Herausforderungen stelle. Er sieht große Finanzierungs- und Personalprobleme und fordert: „Das Land darf die Stadt nicht im Regen stehen lassen.“ Anke Simon (SPD) kritisierte, dass bisher nur an 14 Grundschulen Projekte zur Umsetzung des Gesetzes geplant seien. Sie sprach sich für mehr Ganztagsschulen anstelle der Betreuenden Grundschule aus. Ibrahim Yetkin von den Grünen plädierte dafür, eine „Task Force“ zu schaffen: „Wir müssen uns mehr Gedanken machen über die Einrichtung von Ganztagsschulen.“