Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Kita-Notstand: Geschwister getrennt

In der Regel besuchen Geschwisterkinder dieselbe Kita, aber sie sind nicht in derselben Gruppe.
In der Regel besuchen Geschwisterkinder dieselbe Kita, aber sie sind nicht in derselben Gruppe.

Zwei Kinder in zwei Kitas: Das ist für eine Ludwigshafener Familie täglich eine große Herausforderung. Wie Kinder und Eltern darunter leiden.

Dies ist die Geschichte einer ziemlich normalen jungen Ludwigshafener Familie. Wir nennen sie hier die Familie Meier, obwohl sie so nicht heißen. Mama und Papa, beide in guten Jobs berufstätig, haben sich vor einigen Jahren kennengelernt und verliebt, gemeinsam Zukunftspläne geschmiedet, dann geheiratet, ein Haus gekauft, es gemütlich eingerichtet und schließlich zwei Kinder bekommen: ein Mädchen und einen Jungen. So weit, so gut. Trotzdem haben die Meiers gerade jede Menge Probleme im Alltag, die sich nicht noch dadurch verschärfen sollen, dass sie ihre Erlebnisse öffentlich machen und erkannt werden. Natürlich sind der richtige Name der Familie und ihr Wohnort der RHEINPFALZ bekannt.

Wie viele andere junge Eltern auch sind die Meiers davon ausgegangen, dass ihre Tochter spätestens im Alter von zwei Jahren einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte bekommt. Einen Rechtsanspruch auf Betreuung von Kleinkindern gibt es schließlich bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, damit Eltern Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren können. Dass in Ludwigshafen jedoch bei Weitem nicht genügend Kitaplätze vorhanden sind – Elternvertreter sprechen von einem Defizit von mehr als 3000 Plätzen, die baulich oder wegen unbesetzter Erzieherinnenstellen nicht zur Verfügung stehen – das bemerkten die Meiers erst, als sie nach einem Kitaplatz für ihre Tochter in der Nähe ihres Wohnorts Ausschau hielten. Die Ludwigshafener Stadtverwaltung rechnet damit, dass für das nächste Planungsjahr 1422 Betreuungsplätze allein im Baubestand fehlen – hauptsächlich für Kinder im Alter über zwei Jahren.

Kein anderer Ausweg

Als die Eheleute Meier bei Gesprächen in den Kitas ihrer Wahl erfuhren, dass teils noch Vierjährige auf der Warteliste stehen, entschloss sich das Paar, das Recht auf einen Kitaplatz auf anderem Weg durchzusetzen, den viele andere Betroffene ebenfalls einschlagen: mithilfe eines Rechtsanwalts. In der Stadt gibt es wegen des Kita-Notstands bereits Kanzleien, die sich auf das Thema spezialisiert haben.

Richtig wohl war es den Eltern nicht dabei, die Stadtverwaltung auf diesem Weg quasi zur Bereitstellung eines Kitaplatzes zu zwingen, aber sie sahen keinen anderen Ausweg, um ihre attraktiven Jobs nicht zu verlieren. Ein Versuch, die Tochter mithilfe einer Tagesmutter zu betreuen, habe gar nicht gut funktioniert, berichtet der Vater von unruhigen Monaten. Im Rückblick ist er noch immer überrascht, wie schnell die Familie schließlich den Kitaplatz für das Mädchen durch die Androhung einer Klage bekommen hat.

Kitaplatz in wenigen Wochen

Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es in solchen Fällen eigentlich nie. Das haben die zuständigen Verwaltungsgerichte Mainz und Koblenz am Jahresanfang auf Anfrage der RHEINPFALZ mitgeteilt. Fast alle Klageandrohungen in Ludwigshafen würden im Eilverfahren entschieden, und das Kind bekomme innerhalb von einigen Wochen einen Betreuungsplatz zugewiesen. Dabei gilt: Jede Kita, die innerhalb von 30 Minuten mit Bus und Bahn erreichbar ist, wird vom Gericht als zumutbar angesehen. Eltern dürften dann nicht mehr wählerisch sein und müssten den zugewiesenen Platz akzeptieren.

Um auch für ihren kleinen Sohn einen Betreuungsplatz zu bekommen, waren die Meiers entschlossen, wieder den gleichen Weg einzuschlagen und notfalls erneut anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aber dazu kam es nicht. Denn für den Jungen gab es einen Platz – aber nicht in der gleichen Kita, die seine Schwester bereits besucht, sondern in einer anderen Einrichtung. „Eine Klageandrohung war daher gar nicht möglich“, schildert der Vater.

Trennung der Geschwister

Zwei Kinder, zwei Kitas, viele Probleme im Alltag, bringen die Meiers ihre aktuelle Situation auf den Punkt. Viele andere jüngere Geschwister aus ihrem Umfeld würden in der gleichen Einrichtung betreut wie die älteren Kinder. Aber für die Familie Meier lautet die Devise: pendeln! Wie der Vater erläutert, haben die Eltern ihren Wechselwunsch an die Verwaltung übermittelt. Aber von dort sei ihnen signalisiert worden, dass das nicht möglich sei.

Für die Familie bedeuten zwei Kinder in zwei Kitas zunächst viel Fahrerei und größerer zeitlicher Aufwand. Die größere Tochter versteht nicht, warum ihr kleinerer Bruder nicht in dieselbe Kita gehen darf wie sie, während das bei anderen Geschwistern der Fall ist. An jedem Morgen müssen die Kinder getrennt werden.

49 Schließtage zu überbrücken

Aber noch schwieriger für die Organisation des Familienlebens sind die unterschiedlichen Schließzeiten der beiden Kitas: Eine Einrichtung ist in den ersten drei Wochen der Sommerferien geschlossen, die andere in der zweiten Hälfte. „Wir müssen insgesamt 49 Schließtage überbrücken“, erklärt der Vater das Dilemma. Das Paar kann daher nur einen kleinen Teil der Urlaubstage gemeinsam verbringen. Hinzu komme, dass Veranstaltungen wie der Martinstag in beiden Kitas organisiert werden müssten und sich die Familie doppelt einbringe.

Eigentlich würde Mama Meier gerne wieder mehr arbeiten. Sie arbeitet in einem Beruf mit großem Fachkräftemangel, und ihr Arbeitgeber würde sie gern länger als nur zehn Stunden pro Woche beschäftigen. Aber an eine Aufstockung ist derzeit wegen der familiären Lage nicht zu denken.

Zur Sache: Vergabe von Kitaplätzen

Eltern, die ihre Kinder für eine Ludwigshafener Kita anmelden wollen, können sich nach Angaben der Ludwigshafener Stadtverwaltung online unter kitaportal.ludwigshafen.de über die passende pädagogische Betreuung informieren und ihr Kind in maximal fünf Kitas anmelden. Die Platzvergabe erfolgt nach Richtlinien anhand von verschiedenen Aufnahmekriterien jeweils im April/Mai für das neue Kitajahr, das am 1. August beginnt. Das Formular „Anmeldung für die Kindertagesstätten in Ludwigshafen“ kann in einer Kita oder beim Bereich Kindertagesstätten abgegeben werden. Die Aufnahme auf die Warteliste ist keine verbindliche Zusage für einen Betreuungsplatz. Sofern Eltern im Frühling keine Nachricht erhalten, bekommt das Kind keinen Kitaplatz. Das Kind steht dann weiter auf der Warteliste.

Die Vergabe von Kitaplätzen erfolgt durch die jeweilige Kindertagesstätten-Leitung nach den aktuellen Aufnahmekriterien. Die Kriterien haben untereinander keine Rangfolge, betont die Verwaltung. Bei Kindern im Alter von über zwei Jahren ist bei der Teilzeit-Betreuung das Geburtsdatum für die Reihenfolge der Aufnahme entscheidend. Kinder, insbesondere von erwerbstätigen Eltern können in den durchgehenden Teilzeitbereich aufgenommen werden.

Für die Aufnahme in die Ganztagsbetreuung spielen folgende Kriterien eine Rolle: alleinstehende berufstätige Elternteile, Berufstätigkeit beider Elternteile, Familienverhältnisse (zum Beispiel beengter Wohnraum, große Kinderzahl, Suchtkrankheit eines Elternteiles), pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten), eine Stellungnahme des Sozialen Dienstes oder der Erziehungsberatungsstelle.

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