Ludwigshafen
Kinderpornografie in der Pfalz: Wie die Ermittler vorgehen
444 – so viele Fälle von Kinderpornografie sind 2025 im Bereich des Polizeipräsidiums (PP) Rheinpfalz in Ludwigshafen registriert worden. 2024 waren es in Vorder- und Südpfalz 522, 2023 571 und 2022 sogar 590 Fälle. Dass die Fallzahlen seit einigen Jahren rückläufig sind, führen die Ermittler auch darauf zurück, dass der Verfolgungsdruck in diesem Bereich steigt.
Einer dieser Ermittler ist Sebastian Dorneburg. Er ist Sachbearbeiter im Fachbereich Kinderpornografie beim zuständigen Kommissariat 12 des PP Rheinpfalz. Dieser spezielle Fachbereich ist 2020 aufgrund der steigenden Fallzahlen ins Leben gerufen worden. Dorneburg beschäftigt sich vornehmlich mit Bild- und Videodateien. Allerdings, so erzählt er, habe es auch schon einen Fall gegeben, bei dem Dias und Negative von Fotos gesichtet werden mussten.
Sichergestellte Datenträger
Diese Dateien bekommen die Beamten von vorläufig sichergestellten Datenträgern. Im Fall des Lehrers aus der Vorderpfalz sind nach RHEINPFALZ-Informationen knapp 50 Datenträger sichergestellt worden. Darunter sind Handys, USB-Sticks, Laptops, Tablet-Computer, aber auch Kameras mit Speicherfunktion zu verstehen. „Es werden alle technischen Geräte, die sichergestellt werden, durchgeschaut“, sagt der Ermittler. Die technische Aufbereitung der Speichermedien obliege dann der IT.
Besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte irgendwo noch andere Speichermedien versteckt hat, kann im Extremfall auch ein Datenspürhund zum Einsatz kommen. Wie bei einem Drogenspürhund, so ist bei diesen Tieren die Nase besonders auf das Auffinden von Geräten wie eben Handys oder Speicherkarten trainiert.
Erstmeldung aus den USA
Bevor die Ermittler zu einer Durchsuchung ausrücken, sind einige Schritte vorgelagert. Sehr häufig, so auch in dem Fall des Lehrers aus der Vorderpfalz, kommt die Erstmeldung eines Verdachts aus den USA von einer Nicht-Regierungsorganisation. Diese meldet ihre Erkenntnisse an die angeschlossenen Ermittlungsbehörden in aller Welt. In Deutschland gehen die Hinweise an das Bundeskriminalamt (BKA).
Dort werden die übermittelten Daten erneut einer Prüfung unterzogen. Kommen die BKA-Experten zu dem Schluss, dass hier weiterführende Ermittlungen notwendig sind, werden die Daten an das entsprechende Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet. Das wiederum setzt sich mit den Behörden direkt vor Ort in Verbindung.
Was ist strafbar?
Das BKA prüft laut Dorneburg zunächst die IP-Adresse, quasi das Nummernschild des Computers. Dann gehe es darum, zu schauen, wer an der dazugehörigen Adresse gemeldet ist und wer der Beschuldigte sein könnte. Entscheidend dafür, dass dann ein Durchsuchungsbeschluss beantragt wird, ist der Verdacht, dass eine Straftat vorliegt, erklärt Thorsten Mischler, Pressesprecher beim PP Rheinpfalz.
Strafbar, das sind laut Sebastian Dorneburg unter anderem der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material. „Die Tat ist nicht anders aufzuklären als mit Durchsuchungen. Wir müssen Zugang zu den entsprechenden Geräten haben“, sagt der Ermittler. Aber grundsätzlich, ergänzt Mischler, sei es keine große Sache, einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen, wenn ein entsprechendes Bild vorliege.
„Posing“ ist entscheidend
Doch wann ist ein Kinderbild pornografisch? „Vieles hängt vom Posing ab“, sagt Dorneburg. Dabei komme es nicht immer darauf an, wie viel nackte Haut zu sehen sei. Auch wenn die Kinder auf den Bildern angezogen, aber in eindeutigen Posen zu sehen seien, könne pornografisches Material vorliegen. Ein weiterer Punkt ist die Darstellung von sexuellen Handlungen an oder vor Kindern.
Die Arbeit geht den Ermittlern nicht aus. Mindestens einmal pro Woche sei man unterwegs, sagt Dorneburg. In der Regel fahre man mit einem Team zu der Adresse des Beschuldigten. In Ausnahmefällen werde auch das Büro am Arbeitsplatz unter die Lupe genommen. Letzteres war bei dem Lehrer aus der Vorderpfalz der Fall.
Erst Recherche, dann ausrücken
Vor dem Ausrücken findet eine Recherche statt, um wen es sich bei dem Beschuldigten handelt, welche Familienverhältnisse oder Vorstrafen vorliegen. „Vor Ort klingeln wir dann. Die Tür wird wirklich nur im Notfall aufgebrochen. Ist niemand zu Hause, halten wir uns bedeckt“, sagt Dorneburg.
Wenn die Tür geöffnet werde, gehe es darum, abzuklären, wem man gegenüberstehe. Manchmal sind die Beschuldigten, in der Regel sind es Männer, bei der Arbeit. „In solchen Fällen müssen wir den Familienmitgliedern auch sagen, weswegen wir da sind. Wir können das ja nicht verborgen halten“, sagt Sebastian Dorneburg. In einem Fall habe die Ehefrau sofort die Sachen des Mannes gepackt. Den einen typischen Täter gibt es dem Ermittler zufolge übrigens nicht. „Das geht quer durch alle Gesellschaftsschichten und alle Altersklassen.“
Sofort in den Flugmodus
Die sichergestellten Geräte werden sofort vom Internet getrennt. Mobiltelefone werden zum Beispiel in den Flugmodus versetzt. „Sie werden quasi im Ist-Zustand, den sie bei der Sicherstellung haben, eingefroren“, verdeutlicht Sebastian Dorneburg. Wenn die Geräte irgendwann nicht mehr gebraucht werden, zum Beispiel wenn das zum Fall gehörige Verfahren abgeschlossen ist, werden sie vernichtet.
Doch wie kann man sich davor schützen, mit Kinderpornografie in Kontakt zu kommen? Die Spezialisten des Polizeipräsidiums Rheinpfalz raten, auf gar keinen Fall selbst nachzuforschen. Denn schon das Öffnen einer entsprechenden Bilddatei könne strafbar sein. Aus diesem Grund sollte die automatische Downloadfunktion bei Chatprogrammen immer deaktiviert sein.
Selbstschutz: Sofort abgrenzen
Sollte jemand in einem Gruppenchat doch mal solche Inhalte hochladen, sei es wichtig, sich abzugrenzen. „Und dann am besten gleich zur Polizei gehen“, rät Dorneburg. Links, Profilnamen oder Chatverläufe sollten notiert werden. Dateien sollten allerdings nicht weitergeschickt werden.
Eltern sollten Kinder über Risiken im Netz aufklären und „altersgerechte Schutzmaßnahmen“ ergreifen. Entdeckten Eltern auf dem Mobiltelefon eines ihrer Kinder kinderpornografisches Material, sollten die Erwachsenen keine Screenshots davon mit dem eigenen Handy machen. Stattdessen rät die Polizei, das Gerät in den Flugmodus zu versetzen und vorbeizubringen.
Und wie ist das alles strafrechtlich zu bewerten? Im Strafgesetzbuch ist bei der Arbeit von Sebastian Dorneburg vor allem Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs relevant. Dieser regelt „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte“. Die Spanne der Freiheitsstrafe erstreckt sich von sechs Monaten bis zehn Jahre.
Im Fall des Lehrers aus der Vorderpfalz dauern die Ermittlungen weiter an.
Im Netz
Tipps und Hilfe der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes: www.soundswrong.de.