Vorderpfalz
Kinderpornografie: Lehrer aus der Vorderpfalz im Verdacht
Ermittler haben am 4. März die Arbeitsstätte und das Wohnhaus eines Lehrers aus der Vorderpfalz durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Landau und die Kriminalpolizei ermitteln gegen den Mann wegen des Verdachts des Besitzes beziehungsweise der Beschaffung von Kinderpornografie. Laut Angelika Möhlig, Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Landau, hat es einen Hinweis gegeben. Diesem seien die Ermittler nachgegangen. Der Mann befinde sich aktuell nicht in Untersuchungshaft. Nach RHEINPFALZ-Informationen hat sich der Mann auf einer in Ermittlerkreisen einschlägig bekannten Chatplattform im Internet aufgehalten.
Bei der Durchsuchung der Arbeitsstätte und des Wohnhauses haben die Beamten laut Möhlig „eine Vielzahl von Datenträgern sichergestellt“. Laut RHEINPFALZ-Informationen sind knapp 50 sogenannte Asservate, also Speichermedien wie USB-Sticks, Mobiltelefone, Laptops oder Tablet-Computer beschlagnahmt worden. „Diese werden jetzt ausgewertet“, sagte Möhlig im RHEINPFALZ-Gespräch. Aufgrund der Menge der Datenträger könne das eine Zeitlang dauern. „Aber wir versuchen, das selbstverständlich schnellstmöglich zu machen“, sagte Möhlig.
Schulbehörde schweigt
Die zuständige Schulbehörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, lässt auf RHEINPFALZ-Anfrage über eine Pressesprecherin mitteilen, dass man sich grundsätzlich nicht zu Personalangelegenheiten äußere.
Der Beschuldigte selbst war am Dienstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Woher der Hinweis auf den Mann gekommen ist, dazu wollen sich die Ermittlungsbehörden nicht äußern. In der Regel nimmt aber das Bundeskriminalamt (BKA) beim Thema sexueller Missbrauch nach eigenen Angaben eine sogenannte Zentralstellenfunktion ein. Das bedeutet: Eine Aufgabe der Strafverfolgung wird hier gebündelt. Dadurch sollen die Polizeibehörden in den Ländern entlastet und doppelter Aufwand vermieden werden.
Internationale Kooperation bei der Aufklärung
Seit Mitte der 1990er-Jahre gibt es laut BKA die „Zentralstelle für die Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“. Diese arbeitet der Behörde zufolge bereits einige Jahre mit der gemeinnützigen Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC), das nationale Zentrum für vermisste und missbrauchte Kinder, aus den USA zusammen. Diese wiederum kooperiert laut BKA-Homepage mit amerikanischen Internetanbietern und Serviceprovidern wie Meta, Microsoft, Yahoo oder Google, die ihre Datenbestände ständig filtern – auch mit Blick auf mögliche Missbrauchsdarstellungen.
Das NCMEC leitet Verdachtsanzeigen auf Basis der IP-Adresse, die Adresse, von der aus der Upload des als potenziell strafrechtlich relevant identifizierten Materials stattgefunden hat, an die jeweils zuständige polizeiliche Zentralstelle des Landes weiter, in dem die potenzielle Straftat stattgefunden hat – in Deutschland folglich das BKA. 2024 gingen beim BKA nach dessen Angaben 205.728 Hinweise des NCMEC auf mögliche strafbare Handlungen in Deutschland ein. Liegt eine Strafbarkeit vor, werden Informationen zum Tatort sowie zu Tatverdächtigen zusammengeführt und an die Polizeibehörden der Bundesländer weitergegeben. Dabei ist immer das Bundesland zuständig, in dem der mutmaßliche Tatort festgestellt wurde.
In der Kriminalstatistik für 2025 sind laut Landeskriminalamt 6177 Fälle von Straftaten „gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ verzeichnet worden, was einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 55 Fälle bedeutet. Im Bezug auf kinderpornografische Inhalte habe man 2009 Fälle verzeichnet, was einen Rückgang um 300 Fälle (13 Prozent) im Vergleich zu 2024 bedeutet. Im Bezug auf Jugendpornografie habe es jedoch einen Anstieg um 115 Fälle (20,2 Prozent) auf 685 Fälle gegeben.