Mannheim
„Kappenmann“ zu Bewährungsstrafe verurteilt
Zu einer „Aussprache“ war am Abend des 25. Februar 2015 eine Gruppe aus Frankfurt und Offenbach nach Mannheim aufgebrochen. Es habe sich damals um die Mitglieder eines Boxclubs gehandelt, die sich erst später zur Rockergruppe „Osmanen“ formiert hatten, sagte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag. Ein Mannheimer habe sich angeblich abfällig über die Gruppierung geäußert. Ihn habe man zur Rede stellen wollen. Ein Gespräch, dass schnell aus dem Ruder lief.
Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung in einem Lokal in Marktplatznähe verlagerte sich das Geschehen schnell nach draußen. Es kam zu einer Schlägerei, in deren Verlauf der 34-Jährige einen Kontrahenten festgehalten haben soll, so dass ihm ein Kumpane mehrere heftige Faustschläge verpassen konnte, die zu erheblichen Verletzungen führten. Angesichts der Überlegenheit der Angreifer zog einer der beiden Mannheimer deshalb eine Schusswaffe und gab Warnschüsse ab. In einem anschließenden Handgemenge entriss ihm der 34-Jährige die Waffe.
Videos vom Geschehen
So weit, so unstrittig und auch bestens von mehreren Überwachungskameras aus Geschäften rund um den Marktplatz dokumentiert. Von einer „Notwehr“-Handlung, wie es der 34-Jährige im Lauf der Verhandlung vor dem Mannheimer Landgericht bezeichnet hatte, könne jedoch keine Rede sein, meinte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Unter seinen Kumpanen habe er sich mit der Aktion den Ehrennamen „Ali, der Mutige“ erworben. Schließlich sei die Waffe eine Art „Trophäe“ für die siegreichen hessischen Rocker gewesen. Die Auseinandersetzung selbst sei zu diesem Zeitpunkt längst entschieden gewesen. „Was noch fehlte, war so etwas wie der Skalp der Unterlegenen“, befand die Richterin.
Sie folgte damit den Ausführungen von Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge, der zunächst von einem „schweren Raub“ ausgegangen war, mit dem der 34-Jährige in den Besitz der Waffe gelangt sei, es in seinem Plädoyer aber bei „Nötigung und unerlaubter Waffenbesitz“ durch den Angeklagten beließ. Denn in Besitz der Waffe habe er sich schließlich zumindest für einige Minuten befunden, auch wenn auf den Videobildern zu sehen war, dass er die Waffe wohl zunächst in einem Gully entsorgen wollte, wo sie nicht durch die Gitter gepasst habe. Deshalb habe er die halbautomatische Waffe kurz nach der Autobahnauffahrt in Mannheim auf eine Böschung geworfen, wo sie eventuell noch heute liegt.
Gefährliche Körperverletzung
Auch den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung sahen die Richter als erwiesen an. Zwar habe der Angeklagte zunächst unbeteiligt am Straßenrand gestanden, als sein Kumpan im Faustkampf gegen einen der beiden Männer ins Hintertreffen geriet. Mit einem Klammergriff hielt er aber dann den Mannheimer fest, ermöglichte so seinem Kollegen zahlreiche Wirkungstreffer. Beim Strafmaß folgten die Richter der Staatsanwaltschaft und nicht der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte. Das Urteil lehnte sich damit auch an die Haftstrafen an, die bereits 2016 gegen einen Großteil der Männer verhängt worden war. Nur die Identität des „Kappenmannes“, benannt nach seinem Merkmal auf den Überwachungsvideos, war lange unklar geblieben. Im Prozess hatte der Angeklagte eingeräumt, der Mann zu sein.