Fragen & Antworten
In Ludwigshafen wird der Bordstein hochgeklappt
Warum sind die Ausgangsbeschränkungen erlassen worden?
Die Corona-Infektionszahlen sind extrem hoch: In Ludwigshafen wurde am Freitag ein Inzidenzwert von über 374 (Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner) erreicht. Ab 50 Fällen gilt eine Kommune als Risikogebiet – Ludwigshafen hat mehr als den siebenfachen Wert erreicht.
Woher kommen so hohe Zahlen?
Die Verwaltung spricht von einem „diffusen Infektionsgeschehen“, das heißt: Es gibt im Stadtgebiet keine Corona-Hotspots und keine bestimmten Bevölkerungsgruppen mit erhöhter Infektionsrate. Deshalb wird vermutet, dass sich das Virus weiter verbreitet, wenn sich Menschen privat treffen. Diese Treffen sollen nun mit der nächtlichen Ausgangssperre verhindert werden.
Was ist mit den bisherigen Einschränkungen erreicht worden?
Alle bisher von der Stadt ergriffenen Maßnahmen – Maskenpflicht in Teilen der City, Kontaktauflagen, Verbot von Veranstaltungen, Sperrstunden für die Gastronomie – haben keine durchschlagende Wirkung erzielt. „Wir sind hier ein Hotspot. Mit den bestehenden Einschränkungen haben wir noch keine gewünschten Ergebnisse und damit eine Rückkehr zur Normalität, erreichen können“, sagt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD). Die Lage in den Krankenhäusern der Region sei schwierig, dort sei man bereits an Kapazitäts- und Belastungsgrenzen angekommen. Intensivbetten und Beatmungsmaschinen würden knapp.
Was soll die neue Ausgangsbeschränkung bringen?
Es geht den Behörden darum, vor allem private Kontakte in der Bevölkerung zu reduzieren, zum Beispiel, wenn man sich abends mit Freunden auf ein Glas Wein privat trifft.
Wie wird kontrolliert?
Polizei und Ordnungsamt sind angewiesen worden, stichprobenartige Kontrollen zu machen bei Leuten, die nachts zu Fuß, mit dem Rad, dem Auto oder in den Öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt unterwegs sind. Wer dafür keinen triftigen Grund hat – zum Beispiel den Weg zur Arbeit oder eine Notfallsituation – der bekommt ein Bußgeld, das deutlich über 50 Euro liegen soll. Flächendeckende Kontrollen wird es nicht geben. Die triftigen Gründe für den Aufenthalt müssen „glaubhaft versichert“ werden, etwa mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers. „Wir wollen das aber für Berufspendler unbürokratisch handhaben“, sagt Steinruck.
Was ändert sich für Alten- und Pflegeheime?
Besuche von Angehörigen sollen auf maximal eine Person pro Tag für den Zeitraum von einer Stunde begrenzt sein. Der Zutritt ist nur noch mit einer FFP2-Schutzmaske und einem negativen Antigen-Test möglich, der kostenfrei vor Ort möglich sein soll, wie OB Steinruck sagt. Außerdem werden alle Beschäftigten in Heimen verpflichtet, sich einmal wöchentlichen diesem wirksamen Corona-Test zu unterziehen.
Wie lange gilt das Ganze?
Die neue Verordnung ist in Mannheim erst einmal acht Tage in Kraft. In Ludwigshafen gilt sie bis 20. Dezember – abhängig vom Infektionsgeschehen. Sinken die Zahlen, soll die Ausgangsbeschränkung wieder aufgehoben werden. „Wir wollen den Leuten die Möglichkeit geben, Weihnachten und Silvester im kleinen Kreis zu feiern. Wir appellieren an alle: Bitte keinen großen Partys feiern“, betont Steinruck.
Was ist mit den Nachbarn?
Der Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer und Frankenthal werden die gleichen Regelungen spätestens bis Dienstag einführen. In Ludwigshafen gelten die Beschränkungen schon früher, weil es mit Mannheim einen gemeinsamen Lebensraum bildet und dort schon seit Freitag die Ausgangssperre in Kraft ist.
