Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Hochstraßenabriss: Abrechnung vor Gericht

Ein Streitpunkt ist die im Hintergrund zu sehende Abstützkonstruktion und ihr Abstand zur Unterseite der Brücke.
Ein Streitpunkt ist die im Hintergrund zu sehende Abstützkonstruktion und ihr Abstand zur Unterseite der Brücke.

Was wurde mündlich vereinbart, was schriftlich fixiert? Um diese Fragen kreist das juristische Nachspiel zwischen der Abrissfirma Moß und der Stadt nach dem Rückbau der Hochstraße Süd. Es geht um viel Geld. Sieben Millionen Euro an Nachzahlungen fordert das Unternehmen.

Er war nicht nur spektakulär, sondern nach ersten Anlaufschwierigkeiten – und trotz Corona – in Anbetracht der gewaltigen Betonmassen auch vergleichsweise schnell erledigt: der Rückbau des einsturzgefährdeten 500-Meter-Teilstücks der Hochstraße Süd (Pilzhochstraße). Was kaum einer für möglich hielt, gelang der Abrissfirma Moß im Sommer 2020 in weniger als vier Monaten mithilfe von riesigen Baggern und atemberaubenden Stützkonstruktionen, für die fast 1300 Baumstämme angekarrt und jede Menge Stahl eingesetzt wurden. Für ihren Job wurden die Spezialisten aus dem Emsland zunächst gefeiert. Den ab 11. Juni in 106 Tagen bewältigten reinen Abriss habe die Firma „grandios“ gemeistert, sagte damals ein Experte aus der Verwaltung.

Doch hinter den Kulissen knirschte es schon länger zwischen dem Unternehmen aus Lingen im Emsland und der Stadtverwaltung. Wie so oft in solchen Fällen ging – und geht es weiterhin – ums Geld.

35.000 Tonnen Schutt

Die Firma forderte für Sonderleistungen, die die Stadt verlangt habe, zunächst 5,7 und danach sogar sage und schreibe sieben Millionen Euro an Nachzahlungen – zusätzlich zu den bei der Auftragsvergabe im Dezember 2019 vereinbarten 5,1 Millionen Euro. Damit würden sich die Abrisskosten unterm Strich mehr als verdoppeln: auf über zwölf Millionen Euro. Die Stadt kann den von der Firma reklamierten Mehraufwand in diesem Umfang nicht nachvollziehen und beruft sich auf die ursprüngliche Auftragssumme. Nachforderungen seien in der Branche bei solchen Großprojekten zwar üblich, aber nicht in dieser Dimension. Von den aktuell geforderten sieben Millionen Euro will sie der Firma nur rund zehn Prozent erstatten.

Die Herstellung der 54 Stütztürme (jeweils 7,50 Meter hoch und 20 Tonnen schwer), die einen unkontrollierten Einsturz der Trasse verhindern sollten und auch verhindert haben, habe die Firma vor Probleme gestellt und wertvolle Zeit gekostet, so die Begründung. Da habe es „immensen Optimierungsbedarf“ gegeben. Unterm Strich habe der Abriss dadurch 100 Tage länger gedauert.

Von der Baustelleneinrichtung über den Abtransport von 35.000 Tonnen Schutt bis zur Baustellenabnahme am 27. Oktober 2020 verstrichen insgesamt 210 Tage. Ausgaben für beauftragte kleinere Zusatzleistungen seien der Firma jeweils erstattet worden. Man sei Moß mehrfach sehr entgegengekommen, hieß es vonseiten der Verwaltung. Die Stadt stellt ihrerseits inzwischen Rückforderungen an Moß in Höhe von 585.000 Euro – in einer sogenannten Widerklage: für Schäden an Gebäuden, am Pflaster und der Infrastruktur, die von der Firma während der Arbeiten verursacht worden seien. Vor allem aber für Zeitverzögerungen beim Abriss, die der Stadt hohe Kosten beschert hätten. Speziell für den weitaus länger als geplant bereitgestellten Schienenersatzverkehr.

Gütetermin gescheitert

So landete der Fall Ende September 2020 bei einem Gütetermin vor der 6. Zivilkammer des Frankenthaler Landgerichts. Moß hatte im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung beantragt. Mit dem Ziel, die Nachzahlungen ohne Prüfung erstattet zu bekommen. Die Stadt und ein von ihr beauftragter Prüfingenieur hätten im Vorfeld höhere Sicherheitsstandards für die Stütztürme angemahnt. Für die Mehrkosten des Materials sei die Firma in Vorleistung getreten, erklärte Moß-Anwalt Florian Herbst bei der zweieinhalbstündigen Verhandlung.

Baustellenabnahme war im Oktober 2020.
Baustellenabnahme war im Oktober 2020.
7. Juli 2020: Moß-Bauleiter Stefan Feldmann an der Baustelle. Er sagte als Zeuge aus.
7. Juli 2020: Moß-Bauleiter Stefan Feldmann an der Baustelle. Er sagte als Zeuge aus.
Vor Ort waren mächtige Bagger am Werk.
Vor Ort waren mächtige Bagger am Werk.
Mit dem Einsatz von Wasser wurde der Staub an der Baustelle gebunden.
Mit dem Einsatz von Wasser wurde der Staub an der Baustelle gebunden.
Blick auf die Baustelle Anfang September 2020.
Blick auf die Baustelle Anfang September 2020.
Jeder der massiven Stütztürme aus Holz, Beton und Stahl wog 20 Tonnen.
Jeder der massiven Stütztürme aus Holz, Beton und Stahl wog 20 Tonnen.

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Im RHEINPFALZ-Interview sagte er kurz darauf, die Stadt halte sich nicht an den Vertrag. Darin stehe ganz klar: „Kommt es zu zusätzlichen oder geänderten Leistungen, die auf eine Anordnung des Auftraggebers zurückzuführen und technisch nicht erforderlich sind, ist eine Zusatz- beziehungsweise Mehrvergütung fällig.“ Die Firma habe die Stadt bereits seit Monaten aufgefordert, „mit uns über diese Nachtragsvergütungen zu verhandeln. Aber das tut sie nicht ernsthaft“. Wie Moß die zusätzlichen 1,3 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Forderung begründet, ist unklar.

Bei dem Gütetermin scheiterte ein greifbar naher Vergleich in letzter Minute. Zwei Vorschläge der Kammer über in der Schlussrechnung abrechenbare Vorschusszahlungen an die Firma in Höhe von 750.000 beziehungsweise 500.000 Euro, um deren Liquidität zu sichern, wurden von der Stadtseite abgelehnt – wegen der hohen Anwaltskosten, die 55.000 Euro betragen haben sollen. In der Folge scheiterte auch eine außergerichtliche Einigung. Diese Woche trafen sich die Streitparteien daher wieder vor dem Landgericht.

Keine Einigung in Sicht

Zum Auftakt der Hauptverhandlung wurden neun Zeugen geladen, wovon allerdings nur sieben erschienen waren. Dass eine gütliche Einigung nicht in Sicht ist, belegt die Einschätzung der Vorsitzenden Richterin, derzufolge „keine Vergleichsbereitschaft“ bestehe.

Ein Knackpunkt des Konflikts bleibt die Abstützkonstruktion. Die Stadt habe verlangt, dass die Stützpfeiler aus Sicherheitsgründen oben direkten Kontakt zur Brücke haben, obwohl dies nicht erforderlich gewesen sei, führt Moß ins Feld. Vor allem dieser Umstand habe die Mehrkosten verursacht. Die Stadt stellt sich auf den Standpunkt, es sei allein Sache der Abrissfirma gewesen, mit den Prüfingenieuren ein tragfähiges Konzept auszuhandeln.

Befragt wurden die sieben geladenen Zeugen, darunter Moß-Bauleiter Stefan Feldmann sowie Vertreter der Stadt, zu einem ganz bestimmten Termin: dem 18. Dezember 2019. Damals präsentierte Moß der Stadt das Abrisskonzept. Feldmann sagte aus, die Lösung mit einem 15 bis 20 Zentimeter großen Spalt zwischen Brücke und Stützkonstruktion als einzige technisch mögliche Vorgehensweise beschrieben zu haben. Der Stadt sei daher klar gewesen, was die Firma plane. Stadtvertreter wiederum berufen sich auf das schriftliche Moß-Konzept, in dem von einer „kraftschlüssigen Verkeilung“, also einem Kontakt zwischen Brücke und Stützen, die Rede gewesen sei. Beide Seiten beharrten auf ihren Positionen.

Wie es nun weitergeht, ist unklar. Einer Sprecherin des Gerichts zufolge könnte bereits Ende Oktober eine Entscheidung fallen – falls darauf verzichtet werde, die beiden säumigen Zeugen anzuhören. Sollten diese erneut einbestellt werden, sei mit einem Urteil erst Anfang Dezember zu rechnen.

Zur Sache: Der Abriss in Zahlen

Der Rückbau der rund 500 Meter langen Pilzhochstraße hat nach Stadtangaben insgesamt 210 Tage gedauert, der reine Abriss des Trassenstücks ab 11. Juni 106 Tage. Unter anderem wurden folgende Materialien benötigt, auch für die massiven Stütztürme: 432 Betonzahnräder (Einzelgewicht: je 500 Kilo), 216 Stahlplatten (je 400 Kilo), 1296 Bäume (54 Türme mit je 24 Baumstämmen), 4000 sogenannte Baggermatratzen zum Schutz des Untergrunds, über 23.000 Unterlegscheiben, Stahlgewinde mit einer Gesamtlänge von zehn Kilometern und 600 Tonnen Mörtel für den Formschluss-Beton. Rund 35.000 Tonnen Bauschutt mussten entsorgt werden sowie 1500 Tonnen Betonstahl und 2500 Tonnen Asphaltbelag.

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